Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41555
BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 (https://dejure.org/2013,41555)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 (https://dejure.org/2013,41555)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 (https://dejure.org/2013,41555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • openjur.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; falsche Reisekostenabrechnung; Strafanzeige gegen Kollegen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - falsche Reisekostenabrechnung - Strafanzeige gegen Kollegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 323 Abs 2 BGB
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - falsche Reisekostenabrechnung - Strafanzeige gegen Kollegen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der verhaltensbedingten Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG; Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung

  • bag-urteil.com

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bei falscher Reisekostenabrechnung

  • rewis.io

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - falsche Reisekostenabrechnung - Strafanzeige gegen Kollegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der verhaöltensbedingten Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG; Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen falscher Angaben in Spesenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann mir wegen Spesenabrechnungen gekündigt werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - die fehlerhafte Spesenabrechnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsche Reisekostenabrechnung - verhaltensbedingte Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach falscher Reisekostenabrechnung und unberechtigter Strafanzeige gegen Kollegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bei falscher Reisekostenabrechnung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Wann berechtigt eine falsche Spesenabrechnung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Reisekostenabrechnung sowie unberechtigte Strafanzeige gegen Kollegen rechtfertigen grundsätzlich ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers - Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 250
  • BB 2014, 308
  • DB 2014, 1264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung, ob Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die Kündigung bedingen oder dem Arbeitgeber trotz Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung bei einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 28; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 22) , einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 12; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 35) .

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz (nur) daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - aaO; für die außerordentliche Kündigung BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11  - Rn. 16 ; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 29 ) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 16; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34) .

    Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung, ob Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die Kündigung bedingen oder dem Arbeitgeber trotz Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung bei einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 28; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 22) , einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 12; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 35) .

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung, ob Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die Kündigung bedingen oder dem Arbeitgeber trotz Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zumutbar ist (vgl. zum Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung bei einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 28; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 22) , einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 12; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 35) .

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz (nur) daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - aaO; für die außerordentliche Kündigung BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11  - Rn. 16 ; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 29 ) .

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, dass die Anteile der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin an den Ursachen der Spannungen überwogen hätten oder die Auflösungsgründe von diesen geradezu provoziert worden wären (vgl. dazu BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - zu II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41 f., BAGE 140, 47; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 14 f.) .
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41 f., BAGE 140, 47; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 14 f.) .
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz (nur) daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - aaO; für die außerordentliche Kündigung BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11  - Rn. 16 ; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 29 ) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 16; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz (nur) daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - aaO; für die außerordentliche Kündigung BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11  - Rn. 16 ; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 29 ) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
    Unkorrektheiten können selbst dann geeignet sein, eine - ggf. außerordentliche - Kündigung zu rechtfertigen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und einen geringen Erstattungsbetrag handelt (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23) .
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • BAG, 20.03.1979 - 1 AZR 450/76
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 19; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 56; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47) .

    Voraussetzung für eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist neben einem Antrag des Arbeitgebers, dass die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz nach Abwägung der wechselseitigen Grundrechtspositionen die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei nicht zu erwarten (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 19; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 56; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47; BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 13; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) .
  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 21, NZA 2014, 250) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht