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   BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15   

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https://dejure.org/2015,23235
BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15 (https://dejure.org/2015,23235)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2015 - 10 AZB 27/15 (https://dejure.org/2015,23235)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 (https://dejure.org/2015,23235)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 ZPO, § 12a Abs 1 S 1 ArbGG, § 48 Abs 1a ArbGG, § 29 Abs 1 ZPO
    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • IWW

    § 91 Abs. 1 ZPO, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 29 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 1a ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • Betriebs-Berater

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des nicht am Prozessort ansässigen Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattung von Anwaltskosten in Höhe der ersparten Reisekosten der Partei auch im Arbeitsgerichtsprozess im Einzelfall möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erstattungsfähige hypothetische Reisekosten auch bei am Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses geführtem Rechtsstreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessuale Kostenerstattungspflicht - und die hypothetischen Reisekosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des Erfüllungsorts - hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3053
  • NZA 2015, 1150
  • BB 2015, 2292
  • DB 2015, 2340
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Prozesspartei

    Auszug aus BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
    Reisekosten sind notwendige Kosten iSv. § 91 Abs. 1 ZPO, wenn eine Partei in der konkreten Lage die die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - zu II 1 der Gründe) .

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Auszug aus BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
    Diese Verpflichtung beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (vgl. BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - Rn. 11; BGH 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 - Rn. 12 f.) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten, Erste Instanz, fiktive

    Auszug aus BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. April 2015 - 1 Ta 88/15 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
    Diese Verpflichtung beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (vgl. BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - Rn. 11; BGH 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06 - Rn. 12 f.) .
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    (2) Dass § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG eine Erstattung von Auslagen der Prozesspartei wie Portokosten, Sachaufwendungen oder Fotokopien sowie der Kosten, die der Partei für die Wahrnehmung des Gerichtstermins tatsächlich entstehen, nicht ausschließt, und dass auch in dem Fall, dass eine Partei nicht selbst erscheint, sondern einen Prozessbevollmächtigten entsendet, die hierdurch entstehenden Kosten im Rahmen hypothetisch berechneter Reisekosten, die der Partei sonst entstanden wären, grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. hierzu BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 14) , führt zu keiner anderen Bewertung.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2015 - 2 Ta 2/15

    Hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei bei Klage vor dem Gericht am

    Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten (§ 12a ArbGG) steht dem nicht entgegen (BAG 17. August 2015 -10 AZB 27/15 - NJW 2015, 3053 = NZA 2015, 1150).

    Wird der Arbeitgeber, der seinen Hauptsitz außerhalb des Gerichtsbezirks hat, am Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder des gewöhnlichen Arbeitsortes (§ 48 Absatz 1a ArbGG) verklagt, gehören die (fiktiven) Kosten der Anreise des Arbeitgebers vom Hauptsitz zum Gerichtstermin nur dann zu den notwendigen Kosten im Sinne von § 91 ZPO, wenn eine ordnungsgemäße Prozessführung durch Mitarbeiter der Arbeitgeberin am Ort des Prozessgerichts nicht möglich wäre (BAG 17. August 2015 aaO; Koch in ErfK § 12a ArbGG RNr. 4).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (BAG 17. August 2015 aaO; BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - AP Nr. 37 zu § 91 ZPO = NZA 2004, 398).

    a) Reisekosten sind notwendige Kosten im Sinne von § 91 Absatz 1 ZPO, wenn eine Partei in der konkreten Lage die die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf (BAG 17. August 2015 -10 AZB 27/15 - NJW 2015, 3053 = NZA 2015, 1150).

    Die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen haben keinen kostenrechtlichen Bezug (BAG 17. August 2015 aaO).

    Für die Frage der Notwendigkeit der Reisekosten im Sinne von § 91 Absatz 1 ZPO kommt es darauf an, ob eine ordnungsgemäße Prozessführung durch Mitarbeiter der Partei am Ort des Prozessgerichts möglich wäre (BAG 17. August 2015 aaO; Koch in ErfK § 12a ArbGG RNr. 4).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (BAG 17. August 2015 aaO; BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - AP Nr. 37 zu § 91 ZPO = NZA 2004, 398).

  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    a) Nach diesem Grundsatz trifft jede Prozesspartei die Verpflichtung, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Auch wenn dieser Ausschluss nicht allumfassend ist (vgl. hierzu BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 14; GK-ArbGG/Schleusener Stand November 2017 § 12a Rn. 19 ff.) , erfasst er doch die bei typisierender Betrachtung letztlich wirtschaftlich bedeutsamen Kostenpositionen des eigenen Zeitverlustes der Partei und des Aufwands für die Zuziehung eines Rechtsanwalts (Lembke NZA 2016, 1501, 1502; Ulrici jurisPR-ArbR 8/2018 Anm. 7 zu C II 3) .
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

    Die Norm schließt im ersten Rechtszug nicht die Erstattung aller außergerichtlichen Kosten, sondern lediglich einen Entschädigungsanspruch der obsiegenden Partei wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten aus (vgl. BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 50; 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 16) .
  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    Nur solche außergerichtlichen Kosten der Partei, die nicht in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG genannt sind, sind erstattungsfähig (BAG 17.08.2015 - 10 AZB 27/15, NZA 2015, 1150).
  • LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Erstattungsfähigkeit der

    Das folgt aus dem vom Gesetz verfolgten Zweck, die durch einen Prozessbevollmächtigten eintretende Verteuerung des Prozesses zu verhindern, nicht jedoch Kostenerstattungsansprüche schlechthin auszuschließen (BAG vom 17.08.2015 - 10 AZB 27/15).
  • BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Nach diesem Grundsatz trifft jede Prozesspartei die Verpflichtung, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 13) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2024 - 26 Ta 6081/23

    Erstattungspflicht - Reisekosten eines Verbandsvertreters -

    Nach diesem Grundsatz trifft jede Prozesspartei die Verpflichtung, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Prozesserfolgs vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BAG 17. August 2015 - 10 AZB 27/15 - Rn. 13).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

    Vielmehr sollten die Kosten einer Partei, die nicht in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG genannt sind ersatzfähig bleiben (BAG, Beschl. v. 17.8.2015 - 10 AZB 27/15, NZA 2015, 1150, 1151 Rn. 14).
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.07.2019 - 2 Ca 58/18

    Verzugspauschale, Anwendbarkeit im Arbeitsrecht

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2021 - 2 Ta 28/21

    Kostenfestsetzung - erstattungsfähige Reisekosten - außerhalb des Sitzes der

  • LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17

    Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme an einer Besprechung über die

  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2020 - 13 Ta 456/18

    Kostenerstattung; Verbandsvertreter

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2016 - 1 Ta 78/16

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten der Partei, Berufungstermin,

  • LAG Hamm, 04.10.2023 - 17 Ta 252/23
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2017 - 1 Ta 111/16

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten der Partei, Erforderlichkeit,

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2020 - 13 Ta 457/18

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Arbeitgeberverbands RVG-Gebühren als Grenze

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 Sa 863/18

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen; Einarbeitung eines

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 Sa 864/18

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen; Einarbeitung eines

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