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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12   

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https://dejure.org/2014,54940
BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anl C Entgeltgr S14 TVöD-V, § 22 BAT
    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • IWW

    § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 1900 Abs. 4 BGB, § ... 300 FamFG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 280 FamFG, § 281 FamFG, § 283 Abs. 1, § 278 Abs. 5 FamFG, § 271 FamFG, § 1906 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde, Entgeltgruppe TVöD, Eingruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD -V Anl. C Anh. Entgeltgruppe S 14; BAT § 22
    Eingruppierung einer in der Betreuungsbehörde eingesetzten Diplom-Sozialpädagogin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1152
  • FamRZ 2015, 1796
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Diese Tätigkeiten sind bereits grundsätzlich von denjenigen des Arbeitsvorgangs 1 zu trennen (für einen eigenen Arbeitsvorgang bei nahezu identischer Tätigkeitsbeschreibung bereits BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Hat eine Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, zB Obdachlose/Nichtseßhafte, Flüchtlinge/Asylbewerber, usw., deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. dazu BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Die für die Entgeltgruppe S 14 Alt. 2 Anl. C TVöD-V genannte Gleichwertigkeit bedeutet nicht, dass jede "gleichwertige" Tätigkeit ausreicht, sondern dass die dort anschließend im einzelnen genannten Tätigkeiten nicht nur vorliegen, sondern denen der ersten Alternative auch "gleichwertig" sein müssen (vgl. zur Gleichwertigkeit auch BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 35 ff.) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit der Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein (vgl. zusammenfassend BAG 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Eine solche kann zur Grundlage der Bestimmung von Arbeitsvorgängen genutzt werden, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten zutreffend und ausreichend wiedergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Der TVöD-V ist ein den BAT ersetzender Tarifvertrag (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 21 ff., BAGE 130, 286) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Insbesondere steht dem nicht die bisherige Senatsrechtsprechung entgegen, nach der die Tätigkeit von Sozialarbeitern oft einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient, nämlich der Beratung und Betreuung des zugewiesenen Personenkreises (vgl. nur BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    (1) Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT ist der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 33, BAGE 129, 208) .
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09  - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54043
BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13 (https://dejure.org/2014,54043)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2014 - 4 AZR 49/13 (https://dejure.org/2014,54043)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 49/13 (https://dejure.org/2014,54043)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anl C Entgeltgr S14 TVöD-V, § 22 BAT
    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • IWW

    § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), § 27 SGB... VIII, § 36 SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 50 SGB VIII, § 52 SGB VIII, §§ 38, 50 Abs. 3 Satz 2 des JGG, § 8a SGB VIII, § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer i.R.d. Jugendgerichtshilfe beschäftigten Sozialarbeiterin; Begriff des Treffens von Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls i.S. von TVöD/VKA Entgeltgruppe S 14 Alt. 1

  • rewis.io

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD -V

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer im Rahmen der Jugendgerichtshilfe beschäftigten Sozialarbeiterin

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer im Rahmen der Jugendgerichtshilfe beschäftigten Sozialarbeiterin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff grundsätzlich aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe; zuletzt BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 15, BAGE 146, 22) .

    Dass die Tarifvertragsparteien mit der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA von ihren eigenen Vorgaben abweichen wollten, ist gerade nicht erkennbar (so schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22) .

    a) Nach dem Tarifwortlaut müssen für eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA die genannten Anforderungen "Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls" und "Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht" kumulativ Inhalt der auszuübenden Tätigkeit sein (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 22, BAGE 146, 22) .

    Ausreichend ist dann, dass eine Arbeitnehmerin innerhalb eines Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 25 mwN, aaO) .

    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden musste, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 28, BAGE 146, 22; siehe auch: 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN) .

    Dagegen ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich, dass mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeiten die höhere Wertigkeit erfüllt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58 mwN) .

    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden musste, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 28, BAGE 146, 22; siehe auch: 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Erst dann ist der Arbeitsvorgang anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) .

    Dagegen ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich, dass mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeiten die höhere Wertigkeit erfüllt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58 mwN) .

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Daher sind die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 Alt. 1 Anl. C TVöD-V/VKA erfüllt, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden musste, ob und ggf. bei welchem quantitativen Umfang der höheren tariflichen Anforderung das rechtserhebliche Ausmaß stets gegeben ist (vgl. schon BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 28, BAGE 146, 22; siehe auch: 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 f.; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe mwN) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    aa) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Damit stellt sich nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. insbes. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die der Klägerin übertragene Tätigkeit einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang (zum Begriff: BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 129, 208) im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT bildet.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Erst dann ist der Arbeitsvorgang anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58; 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13
    Aus dem sich aus der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT ergebenden sog. Aufspaltungsverbot bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen (vgl. dazu BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) folgt, dass jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten ist und hinsichtlich der Anforderungen zugleich nicht weiter aufgespalten werden darf (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - aaO) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 7 Sa 149/12

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin gemäß Anlage C TVöD-VKA

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

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Rechtsprechung
   BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23135
BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13 (https://dejure.org/2015,23135)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2015 - 3 AZR 903/13 (https://dejure.org/2015,23135)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 (https://dejure.org/2015,23135)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines ablösenden Tarifvertrags

  • bag-urteil.com

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • rewis.io

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 (Auslegung)
    Auslegung eines ablösenden Tarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heranziehung von abgelöstem Tarifvertrag zur Auslegung von neuem Tarifvertrag möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1152
  • BB 2015, 2228
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27 mwN; 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27 mwN; 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Hessen, 14.08.2013 - 6 Sa 70/13
    Auszug aus BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. August 2013 - 6 Sa 70/13 - aufgehoben.
  • BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 6/15 R

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (stRspr des BAG, vgl nur BAG vom 14.7.2015 - 3 AZR 903/13 - juris RdNr 17) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Dies folgt schon aus dem insoweit unmittelbar ersichtlichen Regelungszusammenhang (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17; vgl. grundlegend 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    (c) Dieses Auslegungsergebnis wird auch durch die Tarifentwicklung gestützt (zu deren Berücksichtigung BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19; 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34; kritischer wohl BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 43 mwN) .
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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23594
BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14 (https://dejure.org/2015,23594)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 6 AZR 438/14 (https://dejure.org/2015,23594)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 6 AZR 438/14 (https://dejure.org/2015,23594)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 TVÜ-L, § 5 Abs 2 S 2 Halbs 1 TVÜ-L, § 29 Abschn B Abs 5 BAT-O, § 29 Abschn B Abs 7 S 3 BAT-O
    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

  • IWW

    Abschnitt B Abs. 5 BAT-O, Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O, § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund, § ... 29 Abs. 1 SGB IV, § 4 Abs. 1 SGB V, § 4 Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 69 Abs. 2 SGB IV, § 4 Abs. 4 Satz 3 SGB V, § 124 SGB V, § 124 Abs. 1 SGB V, § 124 Abs. 5 Satz 1 SGB V, § 31 Satz 1 SGB X, § 1 Abs. 2 SGB X (vgl. KassKomm/Mutschler SGB X, § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V, § 126 SGB V, § 291 BGB, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, Abschnitt B Abs. 7 Satz 4 BAT-O, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Änderungen im Familienstand oder in den übrigen Verhältnissen nach dem Stichtag für die Überleitung zum TVÜ-Länder

  • bag-urteil.com

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder

  • rewis.io

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Änderungen im Familienstand oder in den übrigen Verhältnissen nach dem Stichtag für die Überleitung zum TVÜ-Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder - Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1152
  • BB 2015, 2228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 562/10

    Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Der Senat hat mit Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10 - unter Aufhebung des Berufungsurteils die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil es bzgl. der behaupteten Beteiligung der AOK Sachsen-Anhalt an der Arbeitgeberin des Ehemanns der Klägerin weiterer Aufklärung bedürfe.

    Der Beklagten obliegt der Nachweis einer Beteiligung der AOK Sachsen-Anhalt an der Arbeitgeberin des Ehemanns der Klägerin im Sinne von § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10  - Rn. 14) .

    Damit blieb weiterhin offen, um welche Art von Zuschüssen es sich handeln soll (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10  - Rn. 23) .

    Aus der Entrichtung von Leistungsentgelten für die Inanspruchnahme von Diensten oder für die Lieferung von Waren kann keine Beteiligung abgeleitet werden (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10 - Rn. 21, 22) .

    Dies begründet keine Beteiligung im Sinne des § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10 - Rn. 22) .

    Die Höhe der Forderung ist zutreffend berechnet (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10 - Rn. 25) und steht zwischen den Parteien nicht mehr in Streit.

    § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 4 BAT-O steht einer Verurteilung der Beklagten nicht entgegen (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 562/10 - Rn. 26) .

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Sie ergeht in Form eines Verwaltungsakts (BSG 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R - Rn. 14, BSGE 114, 237) .
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    (1) Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Krankenkassen wahrgenommen (vgl. BSG 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R - Rn. 20) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Die Verzinsungspflicht beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 645/08 - Rn. 60) .
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Untrennbarer Teil dieser Aufgabe sind auch die sich aus dem Leistungserbringungsrecht ergebenden Rechte und Pflichten der Krankenkassen (vgl. BSG 22. Oktober 2014 - B 6 KA 3/14 R - Rn. 29 mwN) .
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die D GmbH eine sog. Präqualifizierungsstelle ist (zum sog. Präqualifizierungsverfahren vgl. BSG 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R - Rn. 19, BSGE 109, 9) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Länder, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (vgl. zu § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 13 mwN; zu § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Spätere Änderungen im Familienstand oder in den übrigen Verhältnissen, die für den Anspruch auf den Ortszuschlag maßgeblich sind, führen nach der tariflichen Regelung nicht zu einer Neuberechnung des Vergleichsentgelts (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 15, BAGE 134, 160; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Januar 2007 G § 5 Rn. 7; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand Juni 2009 Teil B 3 § 5 TVÜ-Länder Rn. 6) .
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Länder, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (vgl. zu § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 867/09 - Rn. 13 mwN; zu § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 3 Sa 160/12

    Ortszuschlags - Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs 2 TVÜ-L - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2014 - 3 Sa 160/12 - aufgehoben.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.07.2010 - 3 Sa 366/09

    Stufe des Ortszuschlags bei Bildung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-L -

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Die Klägerin kann daher gemäß §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen ab dem Folgetag der Rechtshängigkeit verlangen (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 438/14 - Rn. 27) .
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