Rechtsprechung
BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
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Kündigungsschutzklage; Streitgegenstand; Klagefrist
- Bundesarbeitsgericht
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 6 KSchG, § 7 KSchG
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist - IWW
§ 7 KSchG, § ... 4 Satz 1 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 6 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 3 Satz 1 KSchG, § 4 Satz 1, § 6 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, §§ 11, 12 KSchG, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Wahrung der Klagefrist hinsichtlich einer weiteren Kündigung durch eine bereits erhobene Kündigungsschutzklage
- bag-urteil.com
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
- Betriebs-Berater
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Wahrung der Klagefrist für Folgekündigung
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Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungsschutzklage; Streitgegenstand; Klagefrist
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Wahrung der Klagefrist hinsichtlich einer weiteren Kündigung durch eine bereits erhobene Kündigungsschutzklage
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- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Reichweite des Kündigungsschutzantrags und der Wahrung der Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Streitgegenstand bei der Kündigungsschutzklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsschutzklage - und die Klagefrist für die Folgekündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederholungskündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsrecht im Mai 2015
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigungsschutzklage und Folgekündigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutzklage wahrt Klagefrist für Folgekündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Wahrung der Klagefrist für Folgekündigung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wahrung der Klagefrist für Folgekündigungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 19.07.2013 - 20 Ca 10088/12
- LAG Köln, 17.01.2014 - 9 Sa 728/13
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Papierfundstellen
- BAGE 150, 234
- MDR 2015, 958
- NZA 2015, 635
- BB 2015, 1268
- DB 2015, 1355
- JR 2016, 710
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (19)
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Wegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt diese Frist auch für die Klage gegen eine außerordentliche Kündigung (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 26, BAGE 146, 161; 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 17) .Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage muss als unbegründet abgewiesen werden (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO;… 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - aaO mwN) .
(b) Daraus folgt, dass in einer Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG - für den beklagten Arbeitgeber in der Regel erkennbar - zugleich der Angriff gegen solche Kündigungen liegt, die dem Arbeitnehmer noch während des Laufs der von der ersten Kündigung ausgelösten Auflösungsfrist zugehen und innerhalb dieser Frist oder zeitgleich mit ihrem Ablauf Wirkung entfalten sollen (offen gelassen BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 29, BAGE 146, 161; vgl. auch Gallner FS Wank 2014 S. 117, 124 f.) .
(c) Demgegenüber ist Gegenstand der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO die Frage, ob das Arbeitsverhältnis über den durch eine Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 18; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31, BAGE 146, 161) .
Die Klage soll, soweit sie neben der Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG erhoben wird, klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (…BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - aaO; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO) .
(a) § 6 KSchG zielt auch in der geltenden Fassung darauf ab, den Arbeitnehmer davor zu bewahren, seinen Kündigungsschutz aus formalen Gründen zu verlieren (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 35, BAGE 146, 161) .
Die Neufassung des § 6 KSchG sollte der bisherigen Regelung entsprechen und lediglich auf die Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Bedacht nehmen (BT-Drs. 15/1509, 15/1204 S. 13; BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN) .
Das durch § 4 Satz 1, § 7 KSchG geschützte Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Klärung der Rechtslage und sein Vertrauen in den Bestand der ausgesprochenen Kündigung wird in diesen Fällen durch die "Verlängerung" der Anrufungsfrist nicht stärker berührt als im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 6 Satz 1 KSchG (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 36, BAGE 146, 161) .
Für Folgekündigungen, die dem Arbeitnehmer schon vor Erhebung der Klage gegen die frühere Kündigung zugegangen sind, gilt nichts Anderes (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 37, aaO) .
Ein sachlicher Grund, bezüglich ihrer an die Klageanträge des Arbeitnehmers weitergehende Anforderungen zu stellen als bezüglich solcher Kündigungen, die erst während des schon laufenden Rechtsstreits erklärt wurden, ist nicht erkennbar (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO) .
- BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57
Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Die einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG stattgebende Entscheidung enthält zugleich die Feststellung, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien noch bestanden hat (sog. erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111; zur Vorgängerregelung des § 3 Satz 1 KSchG 1951 vgl. BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - zu III 3 der Gründe, BAGE 7, 36) .Mit Rechtskraft einer solchen Entscheidung steht fest, dass das Arbeitsverhältnis bis zu dem vorgesehenen Auflösungstermin auch nicht durch mögliche andere Beendigungstatbestände aufgelöst worden ist, selbst wenn diese von keiner Seite in den Prozess eingeführt wurden (…BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO; vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - aaO) .
Ein Verständnis, wonach Gegenstand des Antrags nach § 4 Satz 1 KSchG lediglich - rein punktuell - die Wirksamkeit der angegriffenen Kündigung ist, würde dem weitergehenden Wortlaut des Gesetzes nicht gerecht und könnte das Ziel der Rechtskraft, Rechtsfrieden herzustellen und Rechtsgewissheit zu schaffen, nicht erreichen (…BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO; vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - aaO) .
Eine Klage nach § 4 Satz 1 KSchG ist - wie ausgeführt - auch auf die Feststellung gerichtet, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111; vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - zu III 3 der Gründe, BAGE 7, 36) .
In einem Kündigungsschutzprozess nach § 4 Satz 1 KSchG wird (auch) darüber gestritten, ob ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin sein Ende gefunden hat oder nicht (zur Vorgängerregelung des § 3 Satz 1 KSchG 1951 vgl. BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - aaO) .
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Die einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG stattgebende Entscheidung enthält zugleich die Feststellung, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien noch bestanden hat (sog. erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111; zur Vorgängerregelung des § 3 Satz 1 KSchG 1951 vgl. BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - zu III 3 der Gründe, BAGE 7, 36) .Mit Rechtskraft einer solchen Entscheidung steht fest, dass das Arbeitsverhältnis bis zu dem vorgesehenen Auflösungstermin auch nicht durch mögliche andere Beendigungstatbestände aufgelöst worden ist, selbst wenn diese von keiner Seite in den Prozess eingeführt wurden (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO;… vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - aaO) .
Ein Verständnis, wonach Gegenstand des Antrags nach § 4 Satz 1 KSchG lediglich - rein punktuell - die Wirksamkeit der angegriffenen Kündigung ist, würde dem weitergehenden Wortlaut des Gesetzes nicht gerecht und könnte das Ziel der Rechtskraft, Rechtsfrieden herzustellen und Rechtsgewissheit zu schaffen, nicht erreichen (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO;… vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - aaO) .
Eine Klage nach § 4 Satz 1 KSchG ist - wie ausgeführt - auch auf die Feststellung gerichtet, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111; vgl. auch BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - zu III 3 der Gründe, BAGE 7, 36) .
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
Anfechtung - ordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
(a) Von einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist regelmäßig auch das Begehren umfasst festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt noch bestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18) .(c) Demgegenüber ist Gegenstand der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO die Frage, ob das Arbeitsverhältnis über den durch eine Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 18; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31, BAGE 146, 161) .
Die Klage soll, soweit sie neben der Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG erhoben wird, klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - aaO;… 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO) .
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Ein Hinweis, dass ein allgemeiner Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO gestellt werden solle, ließ sich weder der Klagebegründung noch sonstigen Umständen entnehmen, die dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vom 17. Dezember 2012 deutlich gemacht hätten (vgl. für einen solchen Hinweis vor Zugang einer weiteren Kündigung BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 85, 262) .Ob ein solcher Antrag dafür tatsächlich erforderlich ist, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (bejahend bei einem ursprünglich allgemeinen Feststellungsantrag BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 85, 262; Spinner in Löwisch/Spinner/Wertheimer KSchG 10. Aufl. § 4 Rn. 105 ff.; ablehnend Gallner FS Wank 2014 S. 117, 125) .
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07
Klagefrist
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Wegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt diese Frist auch für die Klage gegen eine außerordentliche Kündigung (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 26, BAGE 146, 161; 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 17) .Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage muss als unbegründet abgewiesen werden (…BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - aaO mwN) .
- BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06
Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Die Neufassung des § 6 KSchG sollte der bisherigen Regelung entsprechen und lediglich auf die Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Bedacht nehmen (BT-Drs. 15/1509, 15/1204 S. 13;… BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN) .Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt deshalb - wie schon vor der Gesetzesnovelle - in Betracht, wenn der Arbeitnehmer mit einer Leistungsklage Lohnansprüche oder Weiterbeschäftigung für die Zeit nach Zugang der Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) .
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 13; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 13; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 37) . - BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
aa) Zwar kann eine bewusste und gewollte Geschäftsschädigung, die geeignet ist, bei Geschäftspartnern des Arbeitgebers Misstrauen in dessen Zuverlässigkeit hervorzurufen, einen wichtigen Grund zur Kündigung bilden ( BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 41; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - zu II 1 e der Gründe) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
- LAG Köln, 17.01.2014 - 9 Sa 728/13
Abgrenzung von Kündigungsschutz- und Feststellungsklage auf Fortbestand des …
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage
- BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § …
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93
Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag
- BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11
Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
- BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"
Wird - wie hier - eine allgemeine Feststellungsklage neben einer Klage nach § 4 Satz 1 KSchG erhoben, soll sie klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 24 mwN, BAGE 150, 234) . - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14
Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist
Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage ist als unbegründet abzuweisen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 26, BAGE 146, 161) . - BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform
Mit der Stattgabe der Kündigungsschutzklage wurde nicht zugleich entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der außerordentlichen Kündigung vom 30. Dezember 2013 noch bestanden hat (zum sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstandsbegriff der Kündigungsschutzklage vgl.: BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358) .
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14
Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung
Die Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsantrag hätte daher vergleichbar einer allgemeinen Feststellungsklage insoweit zu einer Klärung der Bestandsfrage geführt, denn auch die allgemeine Feststellungsklage hat zum Gegenstand, ob das Arbeitsverhältnis über den durch eine Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestanden hat (vgl. zur Feststellungsklage BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 24) . - ArbG Stuttgart, 22.10.2020 - 11 Ca 2950/20
Fristlose Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit
Selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Ansicht davon ausgehen würde, in der Klageschrift sei ursprünglich nur die ordentliche Änderungskündigung angegriffen worden, würde sich am Ergebnis nichts ändern: Ein Änderungsschutzantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wahrt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG für eine nachfolgende (oder ergänzend gleichzeitig ausgesprochene) Beendigungskündigung, die vor dem oder zeitgleich mit dem "Änderungstermin" der ersten Kündigung wirksam werden soll, jedenfalls dann, wenn der Kläger die Unwirksamkeit der Folgekündigung noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG geltend macht (vgl. BAG vom 24.05.2018 - 2 AZR 67/18; vgl. im Übrigen auch BAG vom 18.1.2014 - 2 AZR 163/14; zu einem möglichen Wechsel eines Antrages nach § 4 Abs. 1 KSchG auf § 4 S. 2 KSchG auch BAG vom 21.05.2019 - 2 AZR 26/19). - BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18
Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; …
In anderen Fällen ergibt sich diese (materielle) Rechtsfolge aus dem Zusammenspiel gesetzlicher Normen (so etwa bei der Frist zur Beantragung der Eheaufhebung gemäß § 1317 Abs. 1 Satz 1, § 1314 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 74;… bei der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600b Abs. 1 Satz 1, § 1600 BGB - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BeckOGK-BGB/Reuß, Stand 1. Februar 2020, § 1600b Rn. 26 mwN; bei der Frist für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 7 KSchG - zu deren materiell-rechtlicher Natur: BAGE 150, 234, 236; 163, 24, 26 f.). - BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Die Bestimmung gilt gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG ebenso für die Klage gegen eine außerordentliche Kündigung (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16, BAGE 150, 234) . - BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18
Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
Eine verspätet erhobene Beendigungsschutzklage muss als unbegründet abgewiesen werden (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16, BAGE 150, 234) .Dies folgt aus einer analogen Anwendung von § 6 KSchG (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234) .
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger selbst den Gegenstand eines Beendigungsschutzantrags in dieser Weise (konkludent) begrenzt hat und das Gericht auf die Unwirksamkeit einer später wirkenden Kündigung erkennt, ohne dass der Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer früher wirkenden Kündigung bereits rechtskräftig entschieden wäre (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22, BAGE 150, 234) .
Ergibt sich weder aus der Klagebegründung noch aus sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers oder in den Rechtsstreit eingeführten Umständen, dass er den Gegenstand der Beendigungsschutzklage auf die Wirksamkeit der konkret angegriffenen Kündigung beschränken will, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer wende sich mit seiner Klage zugleich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 23, BAGE 150, 234) .
Auch letztere sind damit regelmäßig Streitgegenstand einer Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 44, BAGE 150, 234) .
Die Frage, ob durch einen Beendigungsschutzantrag nach § 4 Satz 1 KSchG die Frist zur Klage gegen eine Folgekündigung gewahrt wird, ist auch in diesem Fall danach zu beantworten, ob die weitere Kündigung vom Streitgegenstand der ursprünglichen Klage erfasst wird (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 29, BAGE 150, 234) .
- BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"
Sollte die außerordentliche Kündigung deshalb nach § 13 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG als wirksam gelten, hätte das Arbeitsgericht die Klage mit dem Hauptantrag als un begründet abweisen müssen (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16, BAGE 150, 234) und über den unechten Hilfsantrag gegen die ordentliche Kündigung nicht befinden dürfen. - ArbG Köln, 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20
Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne
Um Rechtsschutz vor etwaigen Folgekündigungen zu erlangen, kann einArbeitnehmer, dem gekündigt wurde, grundsätzlich auch einen allgemeinen Feststellungsantrag gemäß § 256 ZPO neben dem konkreten punktuellen Kündigungsschutzantrag nach § 4 KSchG stellen (z. B. BAG, Urteil vom 16.03.1994, 8 AZR 97/93, AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 26.09.2013, 2 AZR 682/12, NZA 2014,S. 443 ff.; BAG, Urteil vom 18.12.2014, 2 AZR 163/14, NZA 2015, S. S. 635 ff.). - BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist
- BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13
Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 192/16
Außerordentliche Kündigung - Datenschutzverstoß - Weitergabe von …
- BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19
Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
- BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19
Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist
- BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - …
- LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20
Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen
- BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20
Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …
- BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot …
- BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
- LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17
Änderungskündigung; Klagefrist; Equal-Pay-Ansprüche
- LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung - …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag - …
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 35/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 Sa 418/23
Kündigung wegen Betriebsübergang - Anderweitige Kündigungsbegründung - Auslegung
- LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast …
- ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16
Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16
Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung
- ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22
Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - einmaliges …
- ArbG Lübeck, 01.10.2020 - 1 Ca 572/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronische Dokumente, Übermittlung, …
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
- LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15
Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2017 - 2 Sa 47/17
Feststellungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag und weitere nachfolgende …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
Außerordentliche Kündigung - Wiederholungskündigung - unbefugte Nutzung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14
Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2016 - 15 Sa 108/16
Betriebsübergang - echter Betriebsführungsvertrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14
Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21
Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens
- ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16
Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers …
- BAG, 25.03.2021 - 2 AZR 508/19
Kündigung - Nachteilsausgleich - fliegendes Personal - Anschlussrevision
- BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 10 Sa 171/23
Nicht entschiedene Kündigung - Umfang der Rechtskraft - unzulässige Berufung
- LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4 Ta 423/18
Streitwert eines Kündigungsrechtsstreits bei Klageerweiterung um eine …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- LAG Hessen, 20.08.2015 - 5 Sa 463/15
Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 701/14
Kündigungsschutzklage - Wahrung der Klagefrist - Zustimmungsbescheid des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16
Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil
- LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2015 - 6 Sa 133/15
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand
- LAG Köln, 16.09.2015 - 5 Sa 480/15
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen …
- LAG Thüringen, 16.08.2022 - 1 Sa 197/21
Außerordentliche Kündigung - Arbeitnehmerkündigung - pharmazeutisch-technische …
- ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren, …
- LAG Hessen, 21.04.2017 - 14 Sa 229/16
Art. 29 Abs. 1 Brüssel I. VO, § 1 KSchG, § 21 TzBfG
- ArbG München, 24.03.2017 - 12 Ca 13884/15
Änderungen von Vertragsbedingungen mit den Änderungskündigungen
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung Betrieb
- LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
Streitwert; Folgekündigung
- LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15
Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 2 Sa 57/18
Anforderungen an eine Verdachtskündigung - Vorteilsannahme
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15
Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch …
- LAG Hamm, 14.11.2017 - 5 Ta 555/17
Prozesskostenhilfe; Kündigungsschutzverfahren; allgemeiner Feststellungsantrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 67/19
Verhaltensbedingte Kündigung - arbeitsvertragliche Pflichtverletzung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 390/17
Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung
- LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um …
- ArbG Mannheim, 01.08.2023 - 5 Ca 101/23
Kündigung - Wahlvorstandsmitglied - Weiterleitung sensibler persönlicher Daten an …
- LAG München, 29.04.2021 - 3 Sa 1185/20
Zugang einer Kündigung, Nachweis, Beweisanzeichen
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 9 Sa 484/16
Kündigungsschutzverfahren - Streitgegenstand
- LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14
Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis …
- ArbG Duisburg, 08.04.2022 - 5 Ca 1575/21
- ArbG Nürnberg, 09.05.2023 - 10 Ca 5020/22
Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2021 - 5 Sa 353/20
Außerordentliche Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen
- ArbG Köln, 15.04.2021 - 8 Ca 6719/20
- ArbG Frankfurt/Main, 30.01.2017 - 16 Ca 5440/17
- ArbG Düsseldorf, 29.03.2017 - 12 Ca 6134/16
Kündigung eines Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund …
- ArbG Mönchengladbach, 09.03.2022 - 5 Ca 1712/21