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   BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14   

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https://dejure.org/2015,30676
BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 (https://dejure.org/2015,30676)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 (https://dejure.org/2015,30676)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 (https://dejure.org/2015,30676)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 615 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 ZPO, § 150 S 1 ZPO, §§ 293 ff BGB
    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • IWW

    §§ 293 ff. BGB, § ... 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 271 Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 193 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 261 Abs. 2 ZPO, § 166 Abs. 2, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 174 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 174 Abs. 4 ZPO, § 148 ZPO, § 249 Abs. 2 ZPO, § 150 Satz 1 ZPO, § 115 Abs. 1 SGB X, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 Abs. 2 KSchG, § 9 KSchG, §§ 611, 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 717 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Grundlagen der Annahmeverzugsvergütung

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Grundlagen der Annahmeverzugsvergütung

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug; Beschäftigungspflicht; Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Verletzung der Beschäftigungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt Annahmeverzug nachträglich entfallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung in einem ausgesetzten Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers - und die Folgen des Annahmeverzugs

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtliche Grundlagen der Annahmeverzugsvergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz - Klageerweiterung im ausgesetzten Rechtsstreit - Verjährung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Beschäftigungspflicht begründet kein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Lohns - Regeln über Annahmeverzug gewährleisten finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt Annahmeverzug kraft Gesetzes nachträglich entfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 424
  • ZIP 2016, 1135
  • MDR 2016, 219
  • NZA 2016, 108
  • BB 2015, 2867
  • DB 2015, 3020
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Für die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung sorgt dagegen § 615 Satz 1 BGB, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB den Entgeltanspruch trotz Nichtarbeit aufrechterhält (vgl. BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe, BAGE 48, 122; BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 6 a der Gründe, BAGE 54, 232) .

    Wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Januar 2007 hätte allerdings für nach diesem Zeitpunkt ausgetauschte Leistungen der Rechtsgrund gefehlt und die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 717 Abs. 2 ZPO gehabt (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 5 c und I 6 b und c der Gründe, BAGE 54, 232) .

    bb) Dem steht die vom Kläger angezogene Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1985 (- 2 AZR 324/84 -) , die zudem durch die Entscheidung des Achten Senats vom 10. März 1987 (- 8 AZR 146/84 - zu I 3 der Gründe, BAGE 54, 232) überholt ist, nicht entgegen.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 611, 613 BGB iVm. § 242 BGB, wobei die Generalklausel des § 242 BGB dabei ausgefüllt wird durch die Wertentscheidung der Art. 1 und Art. 2 GG (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122) .

    Für die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung sorgt dagegen § 615 Satz 1 BGB, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB den Entgeltanspruch trotz Nichtarbeit aufrechterhält (vgl. BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe, BAGE 48, 122; BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 6 a der Gründe, BAGE 54, 232) .

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21. März 2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Aufl. § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Aufl. § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils mwN) .

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 352; 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Streitgegenstand der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs ist der jeweils mit ihr geltend gemachte, von § 615 Satz 1 BGB trotz Nichtarbeit aufrechterhaltene Vergütungsbestandteil (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 23) für den Zeitraum des Annahmeverzugs, den der Kläger aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime durch Klageantrag und diesem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. - zum Zeitraum, der der Gesamtberechnung der Annahmeverzugsvergütung zugrunde zu legen ist - BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) .

    Dabei sind jedoch von der zu verzinsenden Forderung bezogene Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 16, BAGE 126, 198; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich deshalb nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33 mwN) .

    Streitgegenstand der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs ist der jeweils mit ihr geltend gemachte, von § 615 Satz 1 BGB trotz Nichtarbeit aufrechterhaltene Vergütungsbestandteil (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 23) für den Zeitraum des Annahmeverzugs, den der Kläger aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime durch Klageantrag und diesem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. - zum Zeitraum, der der Gesamtberechnung der Annahmeverzugsvergütung zugrunde zu legen ist - BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) .

  • LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. November 2013 - 2 Sa 42/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. November 2013 - 2 Sa 42/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Berufung der Beklagten der Zinsausspruch in Ziff. 1 des Urteils des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven - Kammern Bremen - vom 17. Januar 2013 - 1 Ca 1306/11 - dahingehend abgeändert wird, dass Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.390,55 Euro seit dem 3. Januar 2007 und aus weiteren 4.390,55 Euro seit dem 1. Februar 2007 zu zahlen sind.

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 352; 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21) .
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    bb) Dem steht die vom Kläger angezogene Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1985 (- 2 AZR 324/84 -) , die zudem durch die Entscheidung des Achten Senats vom 10. März 1987 (- 8 AZR 146/84 - zu I 3 der Gründe, BAGE 54, 232) überholt ist, nicht entgegen.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Dabei sind jedoch von der zu verzinsenden Forderung bezogene Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 16, BAGE 126, 198; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .
  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
    Durch die rechtskräftige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu dem von § 9 Abs. 2 KSchG bestimmten Zeitpunkt ist jedoch der Annahmeverzug, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, kraft Gesetzes nachträglich entfallen (vgl. BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 14, 31; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -) .
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Der Arbeitnehmer hat einen von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Beschäftigungsanspruch (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 34) .

    Gleichwohl hat sich die Beklagte gegen ihre Freistellung nicht gewehrt, obwohl der Beschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung gerichtlich durchgesetzt werden kann (Schaub/Koch aaO Rn. 7; vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 21; zur prozessualen Durchsetzung vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 - Rn. 18; zur [vorläufigen] Vollstreckung vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 37) .

  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

    Für die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung sorgt dagegen § 615 Satz 1 BGB, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB den Entgeltanspruch trotz Nichtarbeit aufrechterhält (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 34, 35) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Von der zu verzinsenden Forderung sind Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 30; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 16; 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 15 f., BAGE 126, 198) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Der Arbeitnehmer soll - als Ausdruck und in Achtung seiner Persönlichkeit und seines Entfaltungsrechts - tatsächlich arbeiten können (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 225/14 - Rn. 34, BAGE 152, 65) .
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Korrespondierend mit dem Beschäftigungsanspruch ist der Arbeitgeber zur vertragsgemäßen Beschäftigung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer diese verlangt (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 225/14 - Rn. 35, BAGE 152, 65) .
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    Nach rechtskräftiger Beendigung der Kündigungsschutzklagen steht den geltend gemachten Annahmeverzugsansprüchen weder die tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT-O noch die Verjährung entgegen; eine zwischenzeitliche Aussetzung der Annahmeverzugsansprüche durch Klageerweiterung steht den Ansprüchen nicht entgegen (vgl. BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 -), da vorliegend Zustellung der Klageerweiterungen demnächst (vgl. BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 349/11 -) erfolgt ist.

    Die Klageerweiterung im wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzprozesses ausgesetzten Rechtsstreit über Vergütung wegen Annahmeverzugs ist jedoch nach der Entscheidung des BAG vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14 - keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Prozesshandlung.

    Insoweit führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - aus: "Streitgegenstand der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs ist der jeweils mit ihr geltend gemachte, von § 615 Satz 1 BGB trotz Nichtarbeit aufrechterhaltene Vergütungsbestandteil (BAG 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 23) für den Zeitraum des Annahmeverzugs, den der Kläger aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime durch Klageantrag und diesem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. - zum Zeitraum, der der Gesamtberechnung der Annahmeverzugsvergütung zugrunde zu legen ist - BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340).

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

    Dabei geht es hier nicht generell um die Verletzung der allgemeinen Beschäftigungspflicht bzw. um die Nichterfüllung des Beschäftigungsanspruchs als solchem (dazu näher BAG vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, juris, Rz. 34; BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 20/00, juris, Rz. 21; BAG vom 23.08.1990 - 2 AZR 156/90, juris, Rz. 61; Boemke in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 615 BGB Rn. 100).

    (2) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von anderen, durch das Bundesarbeitsgericht im Bereich des Schadensersatzrechts insbesondere im Zusammenhang mit Steuerschäden wegen Nichtbeschäftigung entschiedenen Fällen (vgl. BAG vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, juris, Rz. 34; BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 20/00, juris, Rz. 21; BAG vom 23.08.1990 - 2 AZR 156/90, juris, Rz. 61) dadurch, dass hier arbeitsvertraglich konkrete Regelungen getroffen wurden, die dem Ziel dienen, den Kläger im Ausland von Steuerlasten zu befreien und ihm in Deutschland in rechtlich zulässigem Maße steuerliche Vorteile zu ermöglichen.

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Erstattung eines Verdienstausfallschadens bei der Verletzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers ausgeschlossen, da der Schutzzweck des Beschäftigungsanspruchs ausschließlich das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten und nicht dessen finanzielle Absicherung (BAG vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, juris, Rz. 35) oder gar die Wahrung seiner steuerlichen Interessen betreffe (BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 20/00, juris, Rz. 25).

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

    Der Klägerin stehen allerdings Zinsen nur auf den um das Arbeitslosengeld verminderten Betrag zu, da von der zu verzinsenden Forderung Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen sind (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 37; 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 30, BAGE 152, 65; 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 15 f., BAGE 126, 198) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

    (4) Der von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Beschäftigungsanspruch (vgl. hierzu BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 34, BAGE 152, 65) steht entgegen der Auffassung der Revision diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

    Rechtsgrundlage hierfür ist § 611a Abs. 1 Satz 1, § 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG ausgefüllt wird (grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 34, BAGE 152, 65; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19, BAGE 158, 148; 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 33 - jeweils mwN; im Ergebnis ganz hM, vgl. - statt vieler - ErfK/Preis 22. Aufl. BGB § 611a Rn. 563 ff.; HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 321 ff.; MHdB ArbR/Reichold 5. Aufl. § 92 Rn. 4 ff.; Schaub ArbR-HdB/Ahrendt 19. Aufl. § 109 Rn. 5) .

    aa) Für die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung sorgt § 615 Satz 1 BGB, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB den Entgeltanspruch trotz Nichtarbeit aufrechterhält (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 35, BAGE 152, 65; 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 26, BAGE 170, 311 - jeweils mwN) .

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

  • BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 21 Sa 1374/20

    Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungserklärungsfrist - Bestellung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 368/15

    Arbeit auf Abruf - unangemessene Benachteiligung

  • LAG Hamm, 03.11.2023 - 14 Sa 1092/22

    Entgeltfortzahlung; Risikogebiet; Corona; Reise; Covid-19; gesetzlicher

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 SaGa 1/16

    Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs eines

  • ArbG Hagen, 14.08.2018 - 4 Ca 1055/18

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines schwerwiegenden

  • LAG Köln, 24.01.2023 - 4 SaGa 16/22

    Vertragsimmanentes Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses; "Wichtiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 372/15

    Arbeit auf Abruf - unangemessene Benachteiligung

  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 1 Sa 66/18

    Kosten, Kündigung, Weiterbeschäftigung, Schadensersatzanspruch,

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
  • ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1618/15

    Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses i.R.d. Betriebsübergangs

  • ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1619/15

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Widerspruch des

  • ArbG Köln, 23.03.2022 - 12 Ca 2616/21
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