Rechtsprechung
BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 611a BGB, § 84 Abs 1 S 2 HGB, § 84 Abs 2 HGB, § 611 BGB
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin - IWW
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 611 BGB, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 611a BGB, § 613 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit; Arbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse im schulischen Bereich; Arbeitsverhältnis und freie Mitarbeit mit demselben Arbeitgeber
- Betriebs-Berater
Umfang der Beschäftigung einer Teilzeitkraft - Nebeneinander von Arbeits- und Dienstvertrag
- bag-urteil.com
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- rewis.io
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- rechtsportal.de
Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit
- datenbank.nwb.de
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschäftigung einer Musikschullehrerin - sowohl als Arbeitnehmerin als auch als freie Mitarbeiterin
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Darf ein Arbeitnehmer gleichzeitig für den selben Arbeitgeber als Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter tätig sein?
- arbrb.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag und freier Dienstvertrag - keine Inkompatibilität
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter bei demselben Unternehmen
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Nebeneinander von Arbeits- und Dienstvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 04.05.2016 - 56 Ca 14495/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 17 Sa 1049/16
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Papierfundstellen
- NZA 2017, 1463
- BB 2017, 2291
- NZA-RR 2018, 12
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16) .Danach ist die Klägerin verpflichtet, die für den Unterricht erforderlichen Materialien zu beschaffen oder durch die zu unterrichtenden Musikschüler beschaffen zu lassen (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 29) .
- BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 21 mwN) .Entscheidend sind demnach allein die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 29) .
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Demgegenüber können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - zu II 2 a der Gründe) .Als solche Umstände kommen das Recht des Schulträgers, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen, den Unterrichtsgegenstand oder Art und Ausmaß der Nebenarbeiten einseitig festzulegen, eine intensivere Kontrolle nicht nur des jeweiligen Leistungsstands der Schüler, sondern auch des Unterrichts selbst oder die Inanspruchnahme sonstiger Weisungsrechte in Betracht (vgl. BAG 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - zu II 2 b bb der Gründe) .
- BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Ebenso wie ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse (vgl. BSG 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - Rn. 49) - auch zu ein und demselben Arbeitgeber (vgl. § 2 Abs. 2 TV-L ) - eingehen kann, ist es rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen, dass er zur selben Person in einem Arbeitsverhältnis und darüber hinaus in einem Dienstverhältnis steht. - BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Die Vertragspraxis lässt nämlich nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragsparteien zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 45) . - BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Anders als ein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, BAGE 154, 100) ist die Klägerin darüber hinaus dem Grundsatz nach verpflichtet, ausgefallenen Unterricht nachzuholen (§ 6 Abs. 1 des Honorarvertrags) . - BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12
Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Zur Auslegung der entsprechenden Prozesserklärung ist auch das Revisionsgericht befugt (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 17) . - BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich …
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 19) . - BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - …
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Maßgeblich ist danach, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19 mwN) . - BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende …
Auszug aus BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (vgl. BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 37, 305; 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 -) . - BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
- BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 17 Sa 1049/16
- BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur …
Im Gegenteil nimmt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an, dass Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen sind, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (vgl aktuell zu Musikschullehrern BAG Urteil vom 21.11.2017 - 9 AZR 117/17 - Juris; BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 851/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 852/16 - Juris mwN) . - BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18
Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob ein Selbstständiger eine arbeitnehmerähnliche Person ist, ist nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff der arbeitnehmerähnlichen Person selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (…vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 15; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 20 mwN) . - BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17
Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 12; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17) .Die neu eingefügte Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - aaO; vgl. BT-Drs. 18/9232 S. 4 sowie S. 18: "die 1:1-Kodifizierung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung lässt die Rechtslage in Deutschland unverändert") .
Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten und Musikschullehrer, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (st. Rspr., vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 13; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 18; 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19 mwN) .
Als solche Umstände kommen das Recht des Schulträgers, die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden einseitig zu bestimmen, den Unterrichtsgegenstand oder Art und Ausmaß der Nebenarbeiten einseitig festzulegen, eine intensivere Kontrolle nicht nur des jeweiligen Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler, sondern auch des Unterrichts selbst oder die Inanspruchnahme sonstiger Weisungsrechte in Betracht (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 13; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 18) .
Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 15; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 20 mwN) .
Die Vertragspraxis lässt grundsätzlich nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragsparteien zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 31; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 45) .
Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 24; 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 19) .
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22
Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter
Maßgebend bleibt stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (…vgl. BSG, Urteile vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R, BSGE 128, 191 Rn. 14 …und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R, BSGE 119, 216 Rn. 16;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 275/18 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 6 Rn. 25;… vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 5 Rn. 10 …und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 4 Rn. 11; BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 Rn. 17).Zutreffend hat das Landgericht auch in den Blick genommen, dass der Angeklagte nicht nur Erwartungen äußerte, sondern an die Einhaltung der Anwesenheitspflicht anlassbezogen erinnerte und Fehlzeiten beanstandete (UA S. 250) und mithin im Ergebnis Weisungen erteilte (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 Rn. 31).
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
Arbeitnehmerstatus - Übersetzer
Entscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Vergütungszahlung (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 29) .Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstständigen gewertet (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 -; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 -; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 -) .
- LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
§ 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB, …
Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider ( BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16, nach juris; BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16, nach juris ). - LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein …
Die neu eingefügte Vorschrift des § 611 a BGB spiegelt die Rechtsgrundsätze der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung wider (…BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 23; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 17).Nach der neueren Rechtsprechung des BAG müssen sich die Vertragsparteien dabei grundsätzlich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen, wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig - bzw. im Rahmen eines freien Dienstvertragsverhältnisses - erbracht werden kann und die tatsächliche Handhabung der Vertragsbeziehung nicht zwingend [Hervorhebung hier] für ein Arbeitsverhältnis spricht (…BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, Rdnr. 33; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 24;… BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 44).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22
Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende
Die rechtlichen Grundsätze, die bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines selbständig Tätigen zugrundezulegen sind, ergeben sich aus § 611a Abs. 1 BGB (BAG 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17;… 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 29 ff.).Diese Grundsätze gelten nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (…hierzu und zum Folgenden: BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/71 - Rn. 18 f.;… 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 30;… 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 13;… 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19;… 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 14;… 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 24; 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 18).
Insbesondere bedeutet in einem solchen Fall der Vorrang der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen vor der formalen Vertragstypenwahl durch die Parteien (§ 611a Abs. 1 S. 6 BGB) nicht, dass deren Entscheidung für eine bestimmte Art von Vertrag irrelevant wäre (…BAG 09.06.2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 19;… 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 22; 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 24;… ähnlich BSG 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - Rn. 23).
Dies gilt vor allem in Fällen der Erteilung von Unterricht, in denen es - wie hier - auf ein persönliches Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer ankommt (BAG 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 30).
Dies ist ein weiteres Indiz für ein freies Dienstverhältnis (BAG 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 28).
- LAG Hessen, 14.02.2019 - 10 Ta 350/18
1. Bei einem sog. "aut-aut-Fall" reicht die schlüssige und substantiierte …
Dabei hat der Gesetzgeber die von dem Bundesarbeitsgericht entwickelten Abgrenzungskriterien übernommen (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17, NZA 2017, 1463) . - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16
Musikschullehrer - Honorarvertrag
Für eine derartige Einschränkung der Vertragsfreiheit, die sich in der Praxis nicht nur zulasten des beklagten Landes, sondern auch zulasten der Klägerin auswirkte, fehlt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 34) . - LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19
Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder …
- BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23
Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16
Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20
Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer …
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Tagesmutter gegen den die Tagespflege …
- LAG Düsseldorf, 04.06.2020 - 3 Ta 155/20
Rechtsweg/Abgrenzung Arbeitsverhältn iss - freies Dienstverhältnis bei einem …
- LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19
1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
- ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17
Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk …
- ArbG Nürnberg, 09.05.2023 - 10 Ca 5020/22
Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch, …
- LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19
1. Ist streitig, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der objektive …
- LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 10/17
Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - RTV Stückgut-Kaibetriebe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22
Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
- LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16
Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer. …
- LAG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 12 Sa 13/20
Arbeitnehmerbegriff - Zahnarzt - zahnärztlicher Notdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 6 E 28/20
Verweisung Rechtsweg Geschäftsführer Geschäftsleitung Zweckverband Arbeitnehmer …
- ArbG Siegburg, 14.08.2019 - 3 Ca 678/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2023 - 6 E 331/22
Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten …
- LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22
Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung …
- ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 2859/19
- ArbG Köln, 15.11.2018 - 10 Ca 4584/18
- LAG Köln, 12.07.2018 - 7 Sa 872/17
Sozialtypologische Betrachtungsweise bei der Abgrenzung eines …
Rechtsprechung
BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 MiLoG, § 362 Abs 1 BGB, § 3 MiLoG
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
- IWW
§ 1 Abs. 1 MiLoG, § 362 Abs. 1 BGB, § 3 MiLoG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erfüllung des Anspruchs auf Mindestlohn durch Gewährung einer Leistungszulage
- bag-urteil.com
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
- Betriebs-Berater
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehende Leistungszulage
- rewis.io
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
- ra.de
- rechtsportal.de
Gesetzlicher Mindestlohn; Leistungszulage
- rechtsportal.de
MiLoG § 1 Abs. 1
Erfüllung des Anspruchs auf Mindestlohn durch Gewährung einer Leistungszulage - datenbank.nwb.de
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs des Arbeitnehmers durch Zahlung einer Leistungszulage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im Austauschverhältnis stehende Leistungszulage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzlicher Mindestlohn - und die Leistungszulage
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehende Leistungszulage
Besprechungen u.ä. (2)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindestlohn und Leistungszulage
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Leistungszulage und Mindestlohn
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15
- LAG Hamm, 22.04.2016 - 16 Sa 1627/15
- BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3613
- ZIP 2018, 701
- NZA 2017, 1463
- DB 2017, 2812
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
§ 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202) .Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .
a) Das Mindestlohngesetz macht den Anspruch nicht von den mit der Arbeitsleistung verbundenen Erfolgen abhängig (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30, BAGE 155, 202) .
Die Klägerin hat nicht vorgebracht, bei Multiplikation der in den streitgegenständlichen Monaten jeweils tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8, 50 Euro brutto (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 26, BAGE 155, 202) ergebe sich ein höherer Betrag als der von der Beklagten gezahlte.
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
Der Arbeitgeber hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro ergibt (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 17, BAGE 157, 356) .Der Begriff der "Normalleistung" hat keinen Eingang in den Wortlaut des Mindestlohngesetzes gefunden (so bereits BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 21, BAGE 157, 356) .
- LAG Hamm, 22.04.2016 - 16 Sa 1627/15
Anrechnung von Leistungsprämien; Akkordzuschlägen auf den Mindestlohn
Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1627/15 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16
Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien
Dieser gesetzliche Anspruch tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202, seither st. Rspr.; zuletzt 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) . - BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung …
Er tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (…BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, aaO; seither st. Rspr., vgl. 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) . - LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17
Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen; …
Mindestlohnwirksam sind daher alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 06.09.2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 11;… 24.05.2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16). - BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 318/16
Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage
Parallelentscheidung zu führender Sache - 5 AZR 317/16 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.