Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2018 - C-60/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19088
EuGH, 11.07.2018 - C-60/17 (https://dejure.org/2018,19088)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - C-60/17 (https://dejure.org/2018,19088)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - C-60/17 (https://dejure.org/2018,19088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Somoza Hermo und Ilunión Seguridad

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Somoza Hermo und Ilunión Seguridad

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG und tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von Personal

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Somoza Hermo und Ilunión Seguridad

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Art. 3 Abs. 1 - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Eintritt in die Arbeitsverträge gemäß den Bestimmungen eines Tarifvertrags - Tarifvertrag, der für den Veräußerer ...

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1053
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.10.2017 - C-200/16

    Securitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-60/17
    Somit setzt die Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht voraus, dass zwischen Veräußerer und Erwerber unmittelbar vertragliche Beziehungen bestehen; die Übertragung kann auch unter Einschaltung eines Dritten erfolgen (Urteil vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich ist es für die Frage, ob die Richtlinie 2001/23 auf einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens anwendbar ist, ohne Belang, dass zwischen den beiden Unternehmen, denen die Durchführung der Überwachung der in Rede stehenden Einrichtungen übertragen wurde, keine vertragliche Beziehung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 24).

    Diese Aspekte sind im Rahmen einer Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (Urteil vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere hat der Gerichtshof festgestellt, dass das nationale Gericht bei der Bewertung der den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen u. a. die Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs zu berücksichtigen hat (Urteile vom 26. November 2015, Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios, C-509/14, EU:C:2015:781, Rn. 33, sowie vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 27).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie 2001/23 maßgeblichen Kriterien kommt demnach notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und auch nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewandt werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteil vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-60/17
    Wegen der Unterschiede zwischen den sprachlichen Fassungen der Richtlinie und des unterschiedlichen Inhalts des Begriffs der vertraglichen Übertragung im Recht der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof diesen Begriff so weit ausgelegt, dass er dem Zweck der Richtlinie - nämlich, wie sich aus dem dritten Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, dem Schutz der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens - gerecht wird (Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese wirtschaftliche Einheit muss ihre Identität jedoch über die betreffende Transaktion hinaus gewahrt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 39).

  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-60/17
    Das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) vertrat die Auffassung, dass die im Urteil vom 24. Januar 2002, Temco (C-51/00, EU:C:2002:48), aufgestellte Rechtsprechung des Gerichtshofs dieser Schlussfolgerung nicht entgegenstehe, weil sich der vom Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleister vorgeschriebene Übergang nicht aus einer Situation ergebe, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/23 oder von Art. 44 des Arbeitnehmerstatuts falle.

    Außerdem ist hervorzuheben, dass das mit dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleister verfolgte Ziel mit demjenigen der Richtlinie 2001/23 identisch ist und dass sich dieser Tarifvertrag, was die Übernahme eines Teils des Personals angeht, ausdrücklich auf eine Neuvergabe bezieht, wie sie im Ausgangsverfahren erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, EU:C:2002:48, Rn. 27).

  • EuGH, 23.05.2011 - C-267/10

    Rossius

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-60/17
    Es ist Aufgabe des nationalen Gerichts, zu beurteilen, welche Bedeutung die nationalen Bestimmungen haben und wie sie anzuwenden sind (Beschluss vom 23. Mai 2011, Rossius und Collard, C-267/10 und C-268/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:332, Rn. 15).
  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

    Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-60/17
    Insbesondere hat der Gerichtshof festgestellt, dass das nationale Gericht bei der Bewertung der den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen u. a. die Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs zu berücksichtigen hat (Urteile vom 26. November 2015, Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios, C-509/14, EU:C:2015:781, Rn. 33, sowie vom 19. Oktober 2017, Securitas, C-200/16, EU:C:2017:780, Rn. 27).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30; BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 27 mwN; vgl. auch AR/Bayreuther 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 5) .
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ein Betriebs(teil)übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt laut Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG voraus, dass der Übergang eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (vgl. etwa EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 29; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 31; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 21; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 166, 54) .

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft, wie die Aufzählung "kennzeichnender Tatsachen" zeigt, die für die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, ua. zu beachten sind (vgl. ua. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30 mwN; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 32 mwN) .

    Diese Aspekte sind im Rahmen einer Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. zu den Voraussetzungen: ua. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30 mwN; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 32 mwN; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 166, 54) .

  • EuGH, 24.06.2021 - C-550/19

    Obras y Servicios Públicos und Acciona Agua

    Somit setzt die Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht voraus, dass zwischen Veräußerer und Erwerber unmittelbar vertragliche Beziehungen bestehen; die Übertragung kann auch unter Einschaltung eines Dritten erfolgen (Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sodann ist es für die Frage, ob die Richtlinie 2001/23 auf einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens anwendbar ist, ohne Belang, dass zwischen den beiden Unternehmen, an die der betreffende öffentliche Auftrag nacheinander vergeben wurde, keine vertragliche Beziehung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 28).

    Schließlich ändert der Umstand, dass Acciona Agua durch einen Tarifvertrag zur Übernahme des Personals verpflichtet wurde, nichts daran, dass eine wirtschaftliche Einheit übertragen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Illunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 38).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie 2001/23 maßgeblichen Kriterien kommt demnach notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und auch nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewandt werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-298/18

    Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    22 Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad (C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 26 bis 28).

    26 Urteil vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59, Rn. 27); vgl. in jüngerer Zeit Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad (C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad (C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 30 und 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 Urteil vom 11. Juli 2018, Somoza Hermo und Ilunión Seguridad (C-60/17, EU:C:2018:559, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 6 Sa 1641/18

    Betriebsbedingte Kündigung, Flugkapitän, Betriebsteil bei Fluggesellschaft

    Ein Betriebsübergang iSv. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG vom 12.03.2001 - liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine ihre Identität bewahrende (auf Dauer angelegte) wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit fortführt (vgl. etwa EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [ADIF/Aira Pascual ua.] Rn. 31; 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30; 20. Juli 2017 - C-416/16 - Rn. 5; 11. Juli 2018 - C-60/17 -, Rn. 29, jeweils mwN; so auch BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rz. 35; 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN).

    Aus der nach Insolvenzeröffnung ab November 2017 erfolgten Reduzierung des Wet Lease auf 13 Flugzeuge ergibt sich keine übertragungsfähige wirtschaftliche Einheit, weil diese nicht in erforderlichem Maße auf Dauer angelegt war (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Seguridad] Rn. 35), sondern nur auf eine Abwicklung für einen überschaubaren Zeitraum.

  • ArbG Gera, 07.12.2021 - 3 Ca 46/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht

    Ein Betriebs(teil)übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt laut Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG voraus, dass der Übergang eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (vgl. etwa EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 29; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 31; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 21; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 166, 54).

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft, wie die Aufzählung "kennzeichnender Tatsachen" zeigt, die für die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, ua. zu beachten sind (vgl. ua. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30 mwN; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 32 mwN).

    Diese Aspekte sind im Rahmen einer Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. zu den Voraussetzungen: ua. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30 mwN; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 32 mwN; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 166, 54).

  • VG Freiburg, 14.12.2020 - A 4 K 8024/17

    Rücküberstellung einer im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vulnerablen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift aber nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH, Urt. v. 13.09.2017 - C-60/17- , Rn. 29 m.w.N.).

    Ähnlich hat das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang (zur Möglichkeit einer behördlichen Aussetzung einer Überstellungsentscheidung bis zum Abschluss eines Rechtsbehelfs oder einer Überprüfung gemäß Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO) hervorgehoben, dass die Auslegung von Vorschriften der Dublin III-VO nicht dazu führen dürfe, dass diesen in weitem Maße ihre praktische Wirksamkeit genommen würde und die Gefahr bestünde, dass die Überstellungsfrist ablaufe und ein Zuständigkeitsübergang die Folge wäre (BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16.18 -, juris, Rn. 20 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13.09.2017 - C-60/17-, Rn. 71).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 Sa 799/18

    Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin abgewiesen

    Voraussetzung ist hiernach, dass der Übergang eine ihre Identität bewahrende (auf Dauer angelegte) wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (vgl. EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [ADIF/Aira Pascual ua.] Rn. 31; 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30; EuGH, Urteil vom 20. Juli 2017 - C-416/16 -, Rn. 5; EuGH, Urteil vom 11. Juli 2018 - C-60/17 -, Rn. 29, jew. mwN).

    Die nach der Insolvenz reduzierte Durchführung des Wet Lease - Auftrags vom 1. November 2017 bis 31. Dezember 2017 mit noch 13 Flugzeugen begründet schon deshalb keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne, weil diese nicht in erforderlichem Maße auf Dauer angelegt war (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2018- C-60/17 -, [Seguridad] Rn. 35).

  • EuGH, 16.02.2023 - C-675/21

    Strong Charon

    Encore faut-il, toutefois, ainsi qu'il ressort du point précédent, que l'identité de cette dernière soit maintenue par-delà l'opération concernée, ce qui est susceptible d'être le cas lorsque l'entité économique en question relève d'un secteur qui repose essentiellement sur la main-d'?'uvre et que l'essentiel des effectifs, en termes de nombre et de compétence, de cette entité est repris par le présumé cessionnaire (voir, en ce sens, arrêt du 11 juillet 2018, Somoza Hermo et Ilunión Seguridad, C-60/17, EU:C:2018:559, points 35 et 37 ainsi que jurisprudence citée).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 53/20

    Betriebs(teil)übergang - Lagerlogistik

    Ein Betriebs(teil)übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt laut Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG voraus, dass der Übergang eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (vgl. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 29; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 31; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 21; BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 80; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 26 mwN, jeweils zitiert nach juris) .

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft, wie die Aufzählung "kennzeichnender Tatsachen" zeigt, die für die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, ua. zu beachten sind (vgl. ua. EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 30 mwN; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 32 mwN; BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 81, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 92/20

    Betriebsbedingte Kündigung - endgültige Stilllegungsabsicht -

  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 4673/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 18 Sa 1449/18

    Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • ArbG Düsseldorf, 27.11.2020 - 11 Ca 4137/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • ArbG Düsseldorf, 27.11.2020 - 11 Ca 4711/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia

  • EuGH, 17.05.2022 - C-725/19

    Impuls Leasing România

  • ArbG Düsseldorf, 25.11.2020 - 15 Ca 4102/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2021 - 7 Sa 344/19

    Betriebsteilübergang einer sogenannten Entwicklungsabteilung - wirtschaftliche

  • ArbG Düsseldorf, 17.12.2020 - 12 Ca 4095/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19

    Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs

  • ArbG Düsseldorf, 23.11.2020 - 14 Ca 4096/20
  • ArbG Düsseldorf, 08.12.2020 - 16 Ca 4609/20
  • ArbG Düsseldorf, 30.11.2020 - 6 Ca 4625/20
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 4529/19
  • ArbG Düsseldorf, 30.11.2020 - 6 Ca 4624/20
  • ArbG Düsseldorf, 11.12.2020 - 7 Ca 4630/20
  • ArbG Düsseldorf, 26.11.2020 - 10 Ca 4710/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Luftfahrtunternehmen - Betriebsteilübergang -

  • ArbG Düsseldorf, 10.12.2020 - 2 Ca 4616/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht