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   BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19   

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https://dejure.org/2019,17615
BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19 (https://dejure.org/2019,17615)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 AZR 50/19 (https://dejure.org/2019,17615)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 (https://dejure.org/2019,17615)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 5 KSchG, § 1 Abs. 4 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 140 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung; Keine Beschäftigungsmöglichkeit als Voraussetzung einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung; "Clearing-Verfahren" und weitergehende Maßnahmen für eine Weiterbeschäftigung; Sozialauswahl auch bei außerordentlicher ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach erfolgloser Durchführung eines Clearingverfahrens über drei Jahre

  • rewis.io

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Konzern-Clearingverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 3
    Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach erfolglosem Konzern-Clearingverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Clearingverfahren und außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 44
  • NZA 2019, 1345
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    In einer Konkurrenzsituation ist der Arbeitgeber deshalb zu einer Sozialauswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 30, BAGE 145, 296) .

    Da der Arbeitgeber bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung aber zumindest die Schranken beachten muss, die den Arbeitnehmer im Fall einer ordentlichen Kündigung schützen und er zu einer Sozialauswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet ist (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 30, BAGE 145, 296) , folgt deren Unabdingbarkeit aus dem zwingenden Erfordernis eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung.

    Eine solche räumt den Betriebsparteien zwar Spielräume ein, fordert von ihnen aber zugleich die wertende Berücksichtigung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten Kriterien (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 50, BAGE 145, 296) und eine darauf bezogene Auswahlentscheidung des Arbeitgebers gemäß bzw. - wie vorliegend - entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG.

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30, BAGE 152, 47) .

    Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31, BAGE 152, 47) .

    Die Beklagte musste aber darlegen, dass auch eine Umorganisation und das "Freimachen" geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze nicht in Betracht kamen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 2 der Gründe) oder keine Möglichkeit bestanden hat, das Arbeitsverhältnis - ggf. zu geänderten Bedingungen - sinnvoll fortzusetzen (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31, BAGE 152, 47) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Von den dort normierten Anforderungen an die Vergleichbarkeit dürfen sie nicht abweichen (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 43) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Eine Umdeutung (§ 140 BGB) der von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung (vgl. hierzu BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 21, BAGE 143, 244) kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Hierauf kommt es vorliegend im Übrigen nicht weiter an, da § 1 Abs. 5 KSchG auf außerordentliche Kündigungen ohnehin keine Anwendung findet (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 15, BAGE 131, 78) .
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Die Darlegungslast dafür, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn ein seitens des Arbeitnehmers gerügter Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre, trägt der Arbeitgeber (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41) .
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist • Allein

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2018 - 11 Sa 418/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    b) Das Regelungsziel der Sozialauswahl iSv. § 1 Abs. 3 KSchG besteht darin, zu einer gerechten Verteilung der verbliebenen Arbeitsplätze unter den Arbeitnehmern beizutragen (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 53, BAGE 123, 1) .
  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
    Es soll grundsätzlich dem Arbeitnehmer gekündigt werden, der auf das Arbeitsverhältnis am wenigsten angewiesen ist (BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 15, BAGE 159, 82) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt

    Der Weiterbeschäftigungsantrag fällt dem Senat nicht zur Entscheidung an (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 31) .
  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Anschließend bedarf es der Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung dieser Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977, 978 (Rn. 19); BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, 1229 (Rn. 16); BAG, Urt. v. 27.06.2019 - 2 AZR 50/19, NZA 2019, 1345 (Rn. 12); ausführlich MHdB-ArbR/ Rachor , Bd. 2, § 124 Rn. 2 ff., 5. Aufl. 2021).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2021 - 4 Sa 27/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts - ordentlich unkündbarer Koch

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 -).
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