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   BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17   

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https://dejure.org/2018,38074
BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17 (https://dejure.org/2018,38074)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 AZR 189/17 (https://dejure.org/2018,38074)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 (https://dejure.org/2018,38074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • IWW

    § 308 Abs. 1 ZPO, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 858 Abs. 1 BGB, § 862 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 863 BGB, §§ 858, 862 BGB, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 14 GG, Art. 13 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 TVG, §§ 138, 242 BGB, Art. 8 Abs. 1 GG, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 2

  • bag-urteil.com

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • Betriebs-Berater

    Rechtmäßigkeit einer Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dürfen Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände streiken?

  • rewis.io

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Streikmobilisierende Maßnahmen auf Firmenparkplatz zulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streikrecht: Gewerkschaft darf auf Firmenparkplatz Streikposten aufstellen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Amazon muss Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz hinnehmen

  • heise.de (Pressebericht, 20.11.2018)

    Duldung von Streik auf dem Firmengelände von Amazon

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streikmobilisierung auf dem Firmenparkplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerkschaftliche Streikmobilisierung auf dem Firmenparkplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsantrag - und seine notwendige Bestimmtheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Streiks auf dem Betriebsgelände sind möglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilisierung zum Streik kann mangels anderer Möglichkeiten auch auf Firmenparkplatz vor Betriebsgebäude zulässig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Streikrecht bricht Hausrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Mitarbeiter dürfen auf Firmenparkplatz streiken

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Amazon muss Streik auf Firmenparkplatz dulden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz - Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht

  • juve.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Verdi darf auf Amazon-Parkplätzen streiken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz kann zulässig sein - Arbeitgeber hat bei mangelnden anderweitigen Mobilisierungsmöglichkeiten kurzzeitige, situative Beeinträchtigungen hinzunehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Besitzstörung als verbotene Eigenmacht

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Besitzstörung als verbotene Eigenmacht

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verdi-Streik vor Logistikzentrum: Amazon muss Streikaufruf auf Firmenparkplatz dulden

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Streiks auf dem Betriebsgelände sind nicht immer zulässig!

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    (Doch) Kein Freibrief für Streiks auf Betriebsgelände

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 187
  • NJW 2019, 1097
  • ZIP 2019, 733
  • MDR 2019, 492
  • NZA 2019, 402
  • BB 2019, 1594
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Diese Befugnis resultiert ihrerseits - ungeachtet einer einfach-rechtlichen Stellung als Eigentümer oder Besitzer - aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerfG 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 - Rn. 91, BVerfGE 121, 317; BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, BAGE 135, 1; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 57 mwN, BAGE 132, 140; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, BAGE 117, 137; BGH 9. März 2012 - V ZR 115/11 - Rn. 8 mwN) .

    (b) Auch aus der Entscheidung zur grundsätzlichen Zulässigkeit von streikbegleitenden sog. Flashmob-Aktionen (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140) folgt nichts Gegenteiliges.

    Jedenfalls muss der Inhaber eines Betriebs die Inanspruchnahme seines Besitztums zum Zwecke der Herbeiführung unmittelbarer Betriebsablaufstörungen auch im Arbeitskampf nicht dulden (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 57, aaO) .

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Diese Befugnis resultiert ihrerseits - ungeachtet einer einfach-rechtlichen Stellung als Eigentümer oder Besitzer - aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerfG 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 - Rn. 91, BVerfGE 121, 317; BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, BAGE 135, 1; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 57 mwN, BAGE 132, 140; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, BAGE 117, 137; BGH 9. März 2012 - V ZR 115/11 - Rn. 8 mwN) .

    Soweit die Klägerin daneben auf eine Betroffenheit ihrer von Art. 13 GG umfassten Belange abhebt, umfasst der Schutzbereich dieser verfassungsrechtlichen Gewährleistung für die im Streit stehenden Aktionen jedenfalls nichts Weitergehendes als das auf Art. 14 GG fußende Hausrecht (vgl. - auf Art. 13 GG beim Hausrecht des Arbeitgebers Bezug nehmend - BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, aaO; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, aaO; allg. Dudenbostel Hausrecht, Leitungsmacht und Teilnahmebefugnis in der Betriebsversammlung Diss. 1978 S. 65 f.) .

    (cccc) Entgegen der Ansicht der Klägerin kann der Beklagten zudem nicht entgegengehalten werden, dass sie ihr Zugangsrecht zum Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung - als richterrechtlich aus Art. 9 Abs. 3 GG entwickelten Rechtsanspruch (dazu zB BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - BAGE 117, 137) - bereits (aus Sicht der Revision "über Gebühr") beansprucht hat.

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind im Hinblick auf ihre in Art. 1 Abs. 3 GG angeordnete Grundrechtsbindung gehalten, bei der Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Normen - mithin auch bei §§ 858, 862 BGB - diese kollidierenden Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 51 mwN, BAGE 144, 1) .

    Er betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 52 f. mwN, aaO) .

    Der Arbeitskampf ist funktional auf die Tarifautonomie bezogen und insoweit grundrechtlich geschützt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 144, 1) .

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Diese Befugnis resultiert ihrerseits - ungeachtet einer einfach-rechtlichen Stellung als Eigentümer oder Besitzer - aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerfG 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 - Rn. 91, BVerfGE 121, 317; BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, BAGE 135, 1; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 57 mwN, BAGE 132, 140; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, BAGE 117, 137; BGH 9. März 2012 - V ZR 115/11 - Rn. 8 mwN) .

    (6) Anderes folgt schließlich nicht aus dem Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 (- 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226) und vom 18. Juli 2015 (- 1 BvQ 25/15 -) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2012 (- V ZR 115/11 -) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Der Streik, in dessen Zusammenhang die zu untersagenden gewerkschaftlichen Aktionen stattfanden, war weder von dem Ziel getragen, sie zu einem Verbandsbeitritt zu bewegen (zur Unzulässigkeit eines solchen Streikziels vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155) , noch folgt ein dahingehender Zwang aus der Forderung der Beklagten, mit ihr einen Haustarifvertrag zu schließen.

    Könnte ein Tarifvertrag gegenüber einem einzelnen Arbeitgeber nicht erforderlichenfalls auch durch einen Streik erzwungen werden, würde § 2 Abs. 1 TVG seinen Zweck, auf jeden Fall auf Arbeitgeberseite die Existenz eines Tarifpartners sicherzustellen, nur unvollständig erfüllen (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 1 a aa der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Diese Befugnis resultiert ihrerseits - ungeachtet einer einfach-rechtlichen Stellung als Eigentümer oder Besitzer - aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerfG 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 - Rn. 91, BVerfGE 121, 317; BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, BAGE 135, 1; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 57 mwN, BAGE 132, 140; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, BAGE 117, 137; BGH 9. März 2012 - V ZR 115/11 - Rn. 8 mwN) .

    Soweit die Klägerin daneben auf eine Betroffenheit ihrer von Art. 13 GG umfassten Belange abhebt, umfasst der Schutzbereich dieser verfassungsrechtlichen Gewährleistung für die im Streit stehenden Aktionen jedenfalls nichts Weitergehendes als das auf Art. 14 GG fußende Hausrecht (vgl. - auf Art. 13 GG beim Hausrecht des Arbeitgebers Bezug nehmend - BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32, aaO; 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 41, aaO; allg. Dudenbostel Hausrecht, Leitungsmacht und Teilnahmebefugnis in der Betriebsversammlung Diss. 1978 S. 65 f.) .

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    aa) Anders als bei einer Verletzung der in § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich aufgezählten absoluten Rechte wird die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht bereits durch die Verletzungshandlung als solche indiziert, sondern ist im Wege einer Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur BGH 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - zu II 3 b aa der Gründe, BGHZ 138, 311) .
  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels -

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07

    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 229/13

    Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der

    Insbesondere muss das Eigentumsrecht der Beschwerdeführerinnen nicht vollständig zurücktreten (so auch Kreuz, AP GG Art. 9 Arbeitskampf, Nr. 188; Rudkowski, RdA 2019, S. 308 ; Schwarze, JA 2019, S. 462 ; ferner Fuhlrott, GWR 2019, S. 129).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    d) Der Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet darüber hinaus auch dem einzelnen Mitglied einer Vereinigung das Recht, aktiv an der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit teilzunehmen (vgl. zu der individualrechtlich mitgeschützten Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder an der Betätigung ihrer Koalition: BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 2 der Gründe mwN, BVerfGE 93, 352; 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 - zu III 1 der Gründe mwN, BVerfGE 51, 77) und sich damit koalitionsspezifisch zu betätigen (vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 28, BAGE 164, 187; ErfK/Linsenmaier 20. Aufl. GG Art. 9 Rn. 30) .

    Entsprechend lässt er sich regelmäßig weder formal noch situationsungebunden vornehmen (vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 20 mwN, BAGE 164, 187) .

  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

    cc) Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG schützt die Berufsfreiheit des Arbeitgebers in Gestalt der unternehmerischen Handlungsfreiheit ( vgl. BAG 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 - Rn. 24, NZA 2019, 402) .
  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23

    Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag

    Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 -, BAGE 164, 187-200, Rn. 28).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

    Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 BAGE 164, 187-200, Rn. 28).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

    Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17-, BAGE 164, 187-200, Rn. 28).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23

    Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks

    Auch im streikrechtlichen Zusammenhang handelt es sich bei den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien, die ein Tarifvertrag nach § 1 Abs. 1 1. Alt. TVG enthält, um tarifvertraglich regelbare Ziele, die als solche auch erstreikbar sind (BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 -, BAGE 164, 187-200, Rn. 28).
  • ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17

    Klage auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
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