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   BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18   

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https://dejure.org/2019,3508
BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 (https://dejure.org/2019,3508)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 (https://dejure.org/2019,3508)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 (https://dejure.org/2019,3508)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Überprüfungsklausel von Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • bag-urteil.com

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Leistung durch eine Partei nur bei eindeutiger rechtsgeschäftlicher Vereinbarung; Pflicht zur Überprüfung der Obergrenze für Sonder...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Überprüfung einer Obergrenze für Sonderleistungen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzuwendungen - Weihnachts- und Urlaubsgeld; Überprüfung einer Bemessungsobergrenze; Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Leistung durch eine Partei nur bei eindeutiger rechtsgeschäftlicher Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - und der Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weihnachts- und Urlaubsgeld - Überprüfung einer Bemessungsobergrenze - Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Überprüfungsklausel im Arbeitsvertrag und Anpassungspflicht gem. § 315 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2491
  • NZA 2019, 914
  • BB 2019, 2236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 361/05

    ERA-Strukturkomponente - Strukturelle Änderung des Tarifwerks - Zusage von

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    aa) Bei dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Leistungspaket handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 BGB (so in Bezug auf das Leistungspaket der Beklagten bereits BAG 9. November 2005 - 5 AZR 361/05 - Rn. 13) .

    Die Beklagte hat den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine Gehaltserhöhung zugesagt, auf die sie wegen fehlender Tarifbindung der Beklagten ohne diese Regelung keinen Anspruch hätten (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 361/05 - Rn. 16) .

    Im Übrigen fiele der Vorbehalt, die eigene Leistung zu erhöhen, ohnehin nicht in den Schutzbereich des § 308 Nr. 4 BGB (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 361/05 - Rn. 16 zu Nr. 4.3 des bei der Beklagten geltenden Leistungspakets) .

  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    (bb) Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1973 (- II ZR 134/71 -) spricht hinsichtlich der gegebenen Fallgestaltung nicht für eine Verpflichtung zur Anpassung der Obergrenze.

    Danach begründet eine Vertragsbestimmung, wonach die Vergütung des Vorstands einer AG bei allgemeinen Änderungen der Besoldung der Bundesbeamten geändert werden kann, eine Pflicht zur Anpassung nach § 315 BGB (BGH 8. März 1973 - II ZR 134/71 - zu 2 und 3 der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2012 - 6 Sa 40/12

    Vertragsauslegung - Anspruch auf Gehaltsanpassung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    (cc) Aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2012 (- 6 Sa 40/12 -) ergeben sich ebenfalls keine Gesichtspunkte, die für die Auffassung des Klägers sprechen.

    Bei der Überprüfung sollte der Einkommenssituation der Ärzte im Klinikum mit tariflicher Vergütung besonderes Gewicht zukommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 23. März 2012 - 6 Sa 40/12 - zu 2.2.1 der Gründe) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (st. Rspr., zB BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 24) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht (st. Rspr., zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 39; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15) .

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    Sofern auf die Überprüfung hin keine Anpassung erfolgt, besteht ein gewisser Legitimations- und Begründungsdruck des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 2 c der Gründe; Lücke in Hümmerich/Lücke/Mauer Arbeitsrecht 9. Aufl. § 1 Rn. 538) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2018 - 4 Sa 360/17

    Berechnung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Obergrenze, Bemessungs-Obergrenze,

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. April 2018 - 4 Sa 360/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 565/04

    Arbeitsentgelt, angemessene Vergütung - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    (aa) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, eine Anpassungspflicht nach § 315 BGB könne sich aus einer tarifvertraglichen Regelung ergeben, wenn die Angemessenheit der frei verhandelten Gehälter bei Tarifentgelterhöhungen in Relation zu den Gehaltssätzen zu überprüfen sei (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 565/04 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    Grundsätzlich sind qualifizierte Anpassungsklauseln möglich, die eine direkte Kopplung an eine anderweitige Gehaltsentwicklung vorsehen (vgl. zu einer Betriebsvereinbarung BAG 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - zu I 1 b der Gründe) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (st. Rspr., zB BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 24) .
  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18
    a) Die Anwendung von § 315 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine ausdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, dass eine Partei durch einseitige Willenserklärung den Inhalt einer Vertragsleistung bestimmen kann (BGH 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10 - Rn. 21; 15. Mai 2012 - EnZR 105/10 - Rn. 15; 18. Oktober 2011 - KZR 18/10 - Rn. 12; vgl. Staudinger/Rieble [2015] § 315 Rn. 238 ff.; MüKoBGB/Würdinger 8. Aufl. § 315 Rn. 13) .
  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 19; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 24) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 19; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 24) .
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2020 - 10 Sa 619/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrundezulegen sind (stRspr, zB BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15; 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 19; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 78; 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 19; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 24) .
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil 09.03.2021 - 9 AZR 323/20, Rn. 17f.; BAG 27.02.2019 - 10 AZR 341/18, Rn. 19; BAG 24.05.2018 - 6 AZR 116/17, Rn. 15).
  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

    Es werden, z.B. bei der Festlegung eines Bonus, bei der betrieblichen Altersversorgung oder auch einem Anspruch auf Altersteilzeit nicht selten "Kann-Bestimmungen" vereinbart, die dann anhand von § 315 BGB zu kontrollieren sind (vgl. zu Bonuszusagen BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 - Rn. 17 ff., NZA 2019, 914; zur betrieblichen Altersversorgung BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 23, NZA 2019, 1367; zur Altersteilzeit BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 28, NZA-RR 2007, 397) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

    Diese setzt grundsätzlich eine ausdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, dass eine Partei durch einseitige Willenserklärung den Inhalt einer Vertragsleistung bestimmen kann (BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18, Rn. 16) .
  • LAG Hamm, 04.11.2021 - 5 Sa 643/21

    Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld nach § 8 Abs. 2 MTV in Höhe von 50% der

    Diese muss nicht uferlos gewährt werden, eine Deckelung durch die Festlegung einer Obergrenze ist zulässig (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019, 10 AZR 341/18, juris, Rz. 17, schon vom Arbeitsgericht hierzu zitiert ).
  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 10 AZR 341/18 -, Rn. 19, juris) Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19

    Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das gesetzliche Rentenalter - Auslegung

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., z.B. BAG vom 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rz. 14 ff; BAG vom 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 - Rz. 19; BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 116/17 - Rz. 15; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/147- Rz. 12; BAG vom 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 - Rz. 24).
  • ArbG Rheine, 26.04.2021 - 2 Ca 1587/20
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