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   BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18   

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BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18 (https://dejure.org/2019,39262)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 3 AZR 281/18 (https://dejure.org/2019,39262)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 (https://dejure.org/2019,39262)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 16 Abs. 1 BetrAVG, § ... 258 ZPO, § 259 ZPO, § 16 BetrAVG, § 305 Abs. 1 BGB, Art. 229 § 5 EGBGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 286 Abs. 2, § 288 Abs. 1 BGB, § 260 ZPO, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 BetrAVG, § 19 Abs. 1, Abs. 3 BetrAVG, § 69 Abs. 1 SGB VI, §§ 68, 68a SGB VI, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB erst nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden; Anpassung der Betriebsrente des Arbeitgebers bei bestehender Gesamtversorgung aus mehreren Renteneinkünften

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Bezugsobjekt der Anpassung von Betriebsrenten

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Anpassung

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB erst nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anpassung der betrieblichen Altersversorgung bei zugesagter Gesamtversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung und das Bezugsobjekt der Anpassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 168, 345
  • ZIP 2020, 431
  • NZA 2020, 248
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 13) .

    Auch das ergibt die Auslegung von Nr. 8 Satz 2 Aufhebungsvereinbarung (vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 15) .

    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 644/15

    Versetzung - Annex - anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht vorträgt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 18; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17; BGH 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12 - Rn. 15, BGHZ 198, 294) .

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 19; BGH 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.

    Jedenfalls erlaubt AB § 6 Ziff. 3 BVW der Beklagten lediglich, die Gesamtversorgungsbezüge der Versorgungsberechtigten nach einem - im Vergleich zur Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung geringeren - einheitlichen Prozentsatz zu verändern (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 333/17 - Rn. 18) .

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 18, BAGE 146, 123; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 37, BAGE 136, 302) .
  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Kann der Kläger die Klagesumme nur einmal beanspruchen, liegt bei einer Mehrheit von Streitgegenständen hingegen eine alternative Klagehäufung iSd. § 260 ZPO vor (vgl. auch BGH 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 - Rn. 25, BGHZ 211, 189) .
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    a) Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 18; 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27, BAGE 161, 347) .
  • BGH, 02.12.2014 - XI ZB 17/13

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens während eines

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 19; BGH 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    a) Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 18; 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27, BAGE 161, 347) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18
    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 18, BAGE 146, 123; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 37, BAGE 136, 302) .
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • LAG Hessen, 22.11.2017 - 6 Sa 812/17

    § 1 BetrAVG, § 1 BetrAVG

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 35/17

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht vorträgt (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 46, BAGE 168, 345) .
  • LAG Düsseldorf, 11.03.2020 - 12 Sa 186/19

    Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO - immaterieller und materieller

    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, juris Rn. 45).

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG 19.11.2019 a.a.O. Rn. 45).

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Das galt bereits bei Abschluss der KBV, wie beispielhaft das Urteil des Senats vom 18. Februar 2003 (- 3 AZR 172/02 - zu A II 1 und 2 der Gründe, BAGE 105, 72; vgl. aktuell BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 53) belegt.
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 45, BAGE 168, 345) .

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 46, aaO; BGH 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 - Rn. 16 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, juris Rn. 45).

    Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG 19.11.2019 a.a.O. Rn. 45).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 50 ff.; 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2020 - 3 Sa 260/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Das ergibt die Auslegung von Ziffer 8 Frühpensionierungsvertrag nach Maßgabe der §§ 305 ff BGB für den Fall, dass es sich um eine AGB handeln sollte bzw. der Grundsätze für die Auslegung nicht-typischer Erklärungen bei Vorliegen einer Individualvereinbarung (BAG 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, NZA 2020, 248).

    Daraus folgt entgegen der ursprünglich vorliegend vom Kläger vertretenen Auffassung, dass es für die Anpassung der Betriebsrente bei der bisherigen Zusage und damit bei der Anwendung der Anpassungsregelungen in den BVW bleiben soll (BAG 19.11.2019, a.a.O.).

    Von einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die nunmehr ständige Rechtsprechung des BAG (u.a. 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, NZA 2020, 248; 25.09.2018 - 3 AZR 485/17, BeckRS 2018, 32946) abgesehen.

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    Die Klägerin war daher nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gehalten, für diesen Zeitraum eine Rangfolge zu bestimmen, in der das Gericht die Prüfung der einzelnen Streitgegenstände vorzunehmen hat (vgl. hierzu BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 45, BAGE 168, 345; ausführlich 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 18, BAGE 163, 205) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2020 - 3 Sa 283/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Das ergibt die Auslegung von Ziffer 8 Frühpensionierungsvertrag nach Maßgabe der §§ 305 ff BGB für den Fall, dass es sich um eine AGB handeln sollte bzw. der Grundsätze für die Auslegung nicht-typischer Erklärungen bei Vorliegen einer Individualvereinbarung (BAG 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, NZA 2020, 248).

    Daraus folgt entgegen der ursprünglich vorliegend vom Kläger vertretenen Auffassung, dass es für die Anpassung der Betriebsrente bei der bisherigen Zusage und damit bei der Anwendung der Anpassungsregelungen in den BVW bleiben soll (BAG 19.11.2019, a.a.O.).

    Von einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die nunmehr ständige Rechtsprechung des BAG (u.a. 19.11.2019 - 3 AZR 281/18, NZA 2020, 248; 25.09.2018 - 3 AZR 485/17, BeckRS 2018, 32946) abgesehen.

  • LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Ablösung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2024 - 3 Ta 12/23

    Verfahrensart - Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 30.06.2020 - 9 Sa 163/20

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsprüfung, Verwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19

    Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 274/20

    Eingruppierung - Beschäftigung als Ausbilder/in in einer

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 125/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 167/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Niedersachsen, 06.11.2023 - 2 Ta 218/23

    Urteilsverfahren; Vergütung eines Betriebsratsmitglieds; Zulässige Verfahrensart

  • LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung eines Frühpensionierungsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2020 - 6 Sa 556/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 Ta 140/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 141/23

    Verfahrensart; Vergütung eines Betriebsratsmitglieds; Maßgebend für die Betimmung

  • LAG Niedersachsen, 07.09.2023 - 5 Ta 143/23

    Verfahrensart; Vergütung eines Betriebsratsmitglieds; Maßgeblich für die

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