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   BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18   

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BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18 (https://dejure.org/2019,39332)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2019 - 5 AZR 578/18 (https://dejure.org/2019,39332)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 (https://dejure.org/2019,39332)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 612 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG, § 362 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 615 BGB, § 615 Satz 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Die Funktionsweise eines Arbeitszeitkontos; Kein automatischer Abbau eines Zeitguthabens durch Freistellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

  • bag-urteil.com

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • Betriebs-Berater

    Freizeitausgleich nach Schließung des Arbeitszeitkontos

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss ein Arbeitgeber auch bei Freistellung Überstunden vergüten?

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Überstunden erlöschen durch Freistellung nicht

  • arbeitnehmer-kuendigungsschutz.de

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos bei Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto im Beendigungsvergleich

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Auszahlung von Überstunden trotz monatelanger Freistellung?

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich und Freistellung im gerichtlichen Vergleich

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Werden Überstunden mit Freistellung des Arbeitnehmers ausgeglichen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich - und die Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung in gerichtlichem Vergleich - und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos durch Freistellung in gerichtlichem Vergleich?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gutzeitstundenabgeltung nach erfolgter Freistellung?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.11.2019)

    Arbeitgeber muss auch bei Freistellung Überstunden vergüten

  • datev.de (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bloße unwiderrufliche Freistellung in arbeitsgerichtlichem Vergleich bringt nicht automatisch Gutstunden auf Arbeitszeitkonto zum Erlöschen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers in einem zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits abgeschlossenen Vergleich führt nicht automatisch dazu, dass keine Ansprüche auf Freizeitausgleich mehr bestünden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Regelung von Freizeitausgleich im arbeitsgerichtlichen Vergleich

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Freistellung in gerichtlichem Vergleich - Freizeitausgleich Arbeitszeitkonto

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen, wenn sie nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freistellung nach Kündigung: Überstunden sind häufig trotzdem abzugelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto im gerichtlichen Vergleich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freistellung nach Kündigung - trotzdem Anspruch auf Auszahlung von Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freigestellt - müssen Freizeitansprüche trotzdem finanziell abgegolten werden?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überstunden bleiben bei Freistellung bestehen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überstunden bleiben bei Freistellung bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten - Vergleich muss Ausgleich von Überstunden durch Freistellung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Arbeitszeitkonto; Freizeitausgleich; Freistellung in gerichtlichem Vergleich

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Die Funktionsweise eines Arbeitszeitkontos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1093
  • NZA 2020, 386
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Guthabens auf seinem Arbeitszeitkonto, macht er folglich (nur) den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 152, 315) .

    Denn der Arbeitgeber stellt mit der vorbehaltlosen Ausweisung in einem für den Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos und bringt damit regelmäßig zum Ausdruck, dass bestimmte Arbeitsstunden tatsächlich und mit seiner Billigung geleistet wurden (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, aaO) .

    Die Notwendigkeit zur Geltendmachung des auf dem Arbeitszeitkonto der Klägerin ausgewiesenen Guthabens lebte auch nicht wieder auf, als sich dieses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch wandelte (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 34 mwN, BAGE 152, 315) .

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Der Abbau eines Arbeitszeitkontos, der nicht spiegelbildlich zu seinem Aufbau erfolgen muss (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) , richtet sich nach der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag).

    a) Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17) .

    Die Umsetzung erfolgt dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Abbau eines vorhandenen Freizeitguthabens an Tagen, die für diesen "an sich" Arbeitstage wären, von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, befreit (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13; vgl. auch BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17; 19. September 2018 - 10 AZR 496/17 - Rn. 22) .

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Um eine solche typische Klausel handelt es sich bei der Freistellungsvereinbarung in Ziff. 3 des Prozessvergleichs (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 2, 12) .

    Mit ihr wird lediglich die Arbeitspflicht der Klägerin aufgehoben, weitere Rechtsfolgen regelt sie nicht (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Dabei unterliegt die Auslegung typischer Klauseln in Prozessvergleichen, die zur Beilegung einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten verwendet werden, selbst wenn der materielle Regelungsgehalt des Vergleichs ausschließlich individuell bestimmt ist, der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 73 Rn. 22; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 73 Rn. 8; Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 5. Aufl. § 73 Rn. 53; aA etwa GK-ArbGG/Mikosch Stand Juni 2018 § 73 Rn. 43a mwN auch zu abw. Rspr.) .

    (3) Der Vergleich enthält zudem keine Abgeltungs- bzw. Ausgleichsklausel dahingehend, dass mit ihm alle oder zumindest alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung abgegolten sind (zum Rechtscharakter derartiger Klauseln in gerichtlichen Vergleichen vgl. zB BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 382) und auf diese Weise hinreichend deutlich erkennbar wäre, dass die vereinbarte Freistellung auch zum Zwecke der Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs zum Abbau des Arbeitszeitkontos erfolgen sollte.

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, enthält die einvernehmliche Errichtung eines Arbeitszeitkontos die konkludente Abrede, dass das Konto spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen ist (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 c der Gründe; so im Ergebnis auch die hM im Schrifttum, vgl. etwa MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 1059; Staudinger/Richardi/Fischinger [2016] § 611 BGB Rn. 1080; MHdB ArbR/Reichold 4. Aufl. § 40 Rn. 82; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 18. Aufl. § 160 Rn. 48; soweit der gesetzliche Mindestlohn betroffen ist, sieht § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nunmehr - zusätzlich - einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch vor) .

    Denn regelmäßig will weder der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorgeleistete Arbeit "schenken" noch der mit der Zahlung einer verstetigten Vergütung vorleistende Arbeitgeber auf eine finanzielle Erstattung seiner Vorschussleistung verzichten (zu Letzterem sh. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    bb) Mit der Freistellung der Klägerin im Anschluss an den gerichtlichen Vergleich hat die Beklagte indes nur ihre Verpflichtung aus dem Vergleich erfüllt, nicht jedoch zugleich die ihr aus der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung obliegende Leistung "Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos" iSd. § 362 Abs. 1 BGB bewirkt (zum Eintritt der Erfüllungswirkung vgl. BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Anderenfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Freizeitausgleichsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken, (nur) den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers - zB weil er an der Weiterarbeit nach Ausspruch einer Kündigung kein Interesse hat - ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen - insbesondere der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB - verzichten will (ebenso zum Urlaubsanspruch BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 150, 355; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20, jeweils mwN) .
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
    Anderenfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Freizeitausgleichsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken, (nur) den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers - zB weil er an der Weiterarbeit nach Ausspruch einer Kündigung kein Interesse hat - ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen - insbesondere der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB - verzichten will (ebenso zum Urlaubsanspruch BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 150, 355; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • ArbG Münster, 28.09.2017 - 2 Ca 572/17

    Überstundenabgeltung und Ausgleichsvereinbarung

  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

  • LAG Hamm, 19.06.2018 - 12 Sa 218/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Ausgleich des Arbeitszeitkontos aus Anlass der

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20, jeweils mwN) .

    Der Senat kann offenlassen, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 14; 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 25; 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 35, BAGE 153, 20) .
  • LAG Hamm, 26.10.2021 - 6 Sa 405/21

    Auszahlung des positiven Zeitguthabens nach Ende des Arbeitsverhältnisses;

    Ein Arbeitszeitkonto hält im Allgemeinen fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Arbeit und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18, NZA 2020, 386; BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/19, juris).

    Der Arbeitgeber stellt mit der vorbehaltlosen Ausweisung in einem für den Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos und bringt damit regelmäßig um Ausdruck, dass bestimmte Arbeitsstunden tatsächlich und mit seiner Billigung geleistet wurden (BAG 20. November 2019 a.a.O. m.w.N.).

    Der Abbau eines Zeitguthabens, der nicht spiegelbildlich zu seinem Aufbau erfolgen muss (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09, juris), richtet sich nach der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Tarifvertrag; BAG 20. November 2019 a.a.O.).

    Nach dem Urteil des BAG vom 20. November 2019 (a.a.O.) enthält, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, die einvernehmliche Errichtung eines Arbeitszeitkontos die konkludente Abrede, dass das Konto spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen ist (ebenso für den Fall eines negativen Guthabens BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99, NZA 2002, 390, soweit der Arbeitnehmer darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht).

    Gelingt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht, ein positives Guthaben des Arbeitnehmers durch entsprechende Freizeit abzubauen, hat der Arbeitgeber den Positivsaldo finanziell auszugleichen (BAG 20. November 2019 a.a.O.), jedenfalls wenn keine ausdrückliche andere Vereinbarung vorliegt.

    Zwar ist das Urteil des BAG vom 20. November 2019 (a.a.O.) zum Fall eines arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeitkontos ergangen.

    Vor diesem Hintergrund mag eine andersartige Regelung des Umgangs mit Zeitguthaben zulässig sein; die Annahme des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. November 2019 (a.a.O.) wird hiervon jedoch nicht berührt, dass regelmäßig weder der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorgeleistete Arbeit "schenken" noch der mit der Zahlung einer verstetigten Vergütung vorleistende Arbeitgeber auf eine finanzielle Erstattung seiner Vorschussleistung verzichten will.

  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Sinn und Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., statt aller auch zur u.U. erforderlichen Deutlichkeit einer vertraglichen Freistellungsregelung: BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 m.w.N.).

    (a) Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen, die eine Freistellung während einer Kündigungs- bzw. Beendigungsfrist haben kann, muss der Arbeitnehmer deutlich erkennen können, ob der Arbeitgeber als Schuldner eines Freizeitausgleichsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken, allein den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen - insbesondere auch der Anrechnung anderweitigen Verdienstes im Sinne des § 615 S. 2 BGB - verzichten will (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18; BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18; BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 5 Sa 188/19

    Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

    Ein Arbeitszeitkonto hält im Allgemeinen fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG, Urteil vom 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 12, juris = NZA 2020, 386; BAG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, juris = ZTR 2016, 571).
  • LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 4 Sa 423/20

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergleich - Freistellung - Anrechnung auf

    Bei einer vereinbarten Freistellung muss der Arbeitnehmer wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen, die die Freistellung haben kann, erkennen können, dass der Arbeitgeber ihn (auch) zur Erfüllung des Anspruchs auf Freistellung von der Arbeitspflicht freistellen will (BAG vom 20.11.2019, 5 AZR 578/18, zitiert nach juris).
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Dabei setzt eine Gutschrift voraus, dass die dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Regelungen die Umwandlung in und die Buchung der betreffenden Vergütungsbestandteile als Zeit auf diesem überhaupt zulassen (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 581/18 - Rn. 16; 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 20, 27, aaO; 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 10 ff.; siehe auch BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 14 zum Abbau eines Arbeitszeitkontos) .
  • ArbG Herne, 19.03.2021 - 5 Ca 1216/20
    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass das für sie geführte Arbeitszeitkonto festhält, in welchem zeitlichen Umfang sie ihre Hauptleistungspflichten nach § 611 a Abs. 1 S. 1 BGB erbracht hat, bzw. aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestandes nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang sie noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen musste (vgl. BAG, Urteil v. 20.11.2019 - 5 AZR 578/18 - EzA § 611 BGB 2002 Arbeitszeitkonto Nr. 16; Urteil v. 29.06.2016 - 5 AZR 617/15 - EzA § 611 BGB 2002 Arbeitszeitkonto Nr. 13).

    Der Abbau eines Guthabens eines Arbeitszeitkontos richtet sich nach der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrundeliegenden Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag; BAG, Urteil v. 20.11.2019 - 5 AZR 578/18 - a. a. O.).

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht die Schließung des Arbeitszeitkontos einher, ein Freizeitausgleich ist nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht mehr möglich (BAG, Urteil v. 20.11.2009 - 5 AZR 578/18 - a. a. O., Urteil v. 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - EzA § 611 BGB 2002 Arbeitszeitkonto Nr. 10).

    Gelingt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht, ein positives Guthaben des Arbeitnehmers durch entsprechende Freizeit abzubauen, hat der Arbeitgeber in der Regel das Positivsaldo finanziell auszugleichen (BAG, Urteil v. 20.11.2009 - 5 AZR 578/18 - a. a. O.).

  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Gleiches gilt für gutachterliche Stellungnahmen, die erst während eines gerichtlichen Verfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - NJW 2020, 1093 = juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 10/21

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Arbeitszeitkonto - Verrechnung

    Abhängig von der zugrundeliegenden Abrede der Vertragsparteien kann ein Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch verbindlich bestimmen oder für die Höhe eines Anspruchs auf Freizeitausgleich oder die Höhe eines Vorschusses maßgebend sein (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 12 mwN., juris).
  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100

    Tierschutzrechtliche Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Greifvögeln

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2021 - 7 Sa 205/20

    Wechselseitige Ansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 02.07.2021 - 10 Sa 61/21

    Freistellungsanspruch tarifliches Zusatzgeld

  • LAG Köln, 02.07.2021 - 10 Sa 60/21

    Freistellungsanspruch; tarifliches Zusatzgeld

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