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   BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19   

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BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 (https://dejure.org/2020,13498)
BAG, Entscheidung vom 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 (https://dejure.org/2020,13498)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 (https://dejure.org/2020,13498)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO, § ... 130a ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 46c ArbGG, § 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, § 130a Abs. 3, Abs. 4 ZPO, § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, § 5 ERVV, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 130a Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 65a Abs. 6 SGG, § 294 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 257 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 151 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, Art. 2 EGBGB, § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 134 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unverzügliche Korrektur von Formatfehlern bei elektronisch übermittelten Dokumenten; Gerichtliche Überprüfung der Identität eines nachgereichten elektronischen Dokuments; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage im Betriebsrentenrecht; ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Anpassung der bAV wegen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht - fehlerhaftes elektronisches Dokument

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverzügliche Korrektur von Formatfehlern bei elektronisch übermittelten Dokumenten

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht - fehlerhaftes elektronisches Dokument

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Anforderungen an ein elektronisches Dokument

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtzusagen - undder arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht formgemäße Revisionsbegründung per elektronischem Dokument

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Formatfehler Schriftsatz - Gesamtzusage - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung der Vorfälligkeitszinsen bei Bewertung von Rentenansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 171, 1
  • ZIP 2021, 972
  • MDR 2020, 1324
  • NZA 2021, 347
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Damit war dem Kläger eine Zusage erteilt, indem eine freiwillige, jederzeit kündbare Beitragsergänzung zugesagt wurde (vgl. BAG 19. Juli 2016 -  3 AZR 134/15 - Rn. 2, 61 ff., BAGE 155, 326) .

    Der vollständige Ausschluss solcher Arbeitnehmer ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitnehmer mit individuellen Zusagen im Versorgungsfall eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten (zu einer Betriebsvereinbarung BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 34, BAGE 155, 326, wo allerdings deshalb ergänzend auf die Möglichkeit der Typisierung verwiesen wird) .

    Da die VO 2011 ausschließlich eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung regelt, muss sich der Kläger nur solche Leistungen des BVV auf die Altersrente nach der VO 2011 anrechnen lassen, die auf Beiträgen der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin beruhen (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 69, BAGE 155, 326) .

    Da der Kläger danach in der Zeit vom Beginn seines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung mit Ablauf Anwartschaften nach der VO 2011 erworben hatte, können die Leistungen des BVV grundsätzlich nur insoweit angerechnet werden, als sie auf in diesem Zeitraum von der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin gezahlten Beiträgen beruhen (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 70, BAGE 155, 326) .

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 23. Februar 1988 (- 3 AZR 100/86 -) , 6. Juni 1989 (- 3 AZR 668/87 -) , 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 -) und 26. März 1996 (- 3 AZR 1023/94 -) kann der Kläger ebenfalls nichts anderes ableiten (vgl. BAG 19. Juli 2016 -  3 AZR 134/15 - Rn. 67, BAGE 155, 326) .

    Die normativ geltenden Betriebsvereinbarungen träten lediglich in ihrer Wirkung zurück (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 44, BAGE 155, 326) .

    Berechtigte Erwartungen, die bis zu einer Änderung der Versorgungsordnung erworben wurden, sind durch die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, die ihren Niederschlag im dreistufigen Prüfungsschema gefunden haben, ausreichend geschützt (zu einer Betriebsvereinbarung BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 34, BAGE 155, 326) .

    § 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet auch den entschädigungslosen Erlass einer Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die - wie hier - im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 54, BAGE 155, 326; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 50 mwN) .

  • BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Demnach müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte in der Datei enthalten sein (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Sind die formellen Anforderungen nicht eingehalten, führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 1) .

    Alle elektronisch übermittelten Dokumente - und damit auch die Revisionsbegründung, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO - sind bei fehlender Durchsuchbarkeit nicht geeignet, die Formanforderungen zu erfüllen (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur, wenn später ein elektronisches Dokument eingereicht wird, das die Formvorschriften des § 130a Abs. 3 und Abs. 4 ZPO einhält (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5; BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16) .

    Das Rechtsmittel bleibt unzulässig, wenn die erneute Begründung wiederum nicht durchsuchbar ist oder es an einer Glaubhaftmachung iSd. § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO fehlt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

    Das Dokument gilt gemäß § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 3, 4) .

    cc) Der Kläger hat den Schriftsatz auch unverzüglich nachgereicht und die Identität der Schriftsätze glaubhaft gemacht, § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO (vgl. BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168) .

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (st. Rspr., zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, BAGE 165, 168; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16, BAGE 156, 38) .

    Weil die Auslegung der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, kann dieses die Auslegung, soweit sie durch das Berufungsgericht unterblieben ist, selbst vornehmen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - aaO; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 621/16 - Rn. 26) .

    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 13; 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14 f.; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22; vgl. auch 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C der Gründe, BAGE 53, 42) .

    So hat etwa der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine unter dem konkludenten Vorbehalt einer abändernden Betriebsvereinbarung stehende Gesamtzusage am Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gemessen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 66, BAGE 165, 168) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Dann begrenzt der Grundsatz um des Schutzes des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 148, 139) .

    Es ist Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 26, aaO) .

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139) .

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139).

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28; 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24 f. mwN) .

    Im Betriebsrentenrecht hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz daher schon kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN) .

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 20; 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139) .

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139).

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 13; 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14 f.; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22; vgl. auch 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C der Gründe, BAGE 53, 42) .

    (4) Die Beklagte hat eine solche Gesamtzusage entsprechend ihrem bereits durch die Mitunterzeichnung der DV 2011 zum Ausdruck gebrachten Willen jedenfalls mit dem Infoblatt Stand 01/2018 erteilt, das in dem von ihr mitbenutzten Intranet veröffentlicht wurde (vgl. zu Veröffentlichungen im Intranet als Gesamtzusage BAG 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 23) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Eine geltungserhaltende Reduktion wird allgemein ausgeschlossen, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 34 f., BAGE 158, 81) .
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
    Jedenfalls im Betriebsrentenrecht geht der Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB (zum Betriebsrentenrecht als arbeitsrechtliche Besonderheit BAG 8. März 2011 - 3 AZR 666/09 - Rn. 21; 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, BAGE 135, 334) der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und den Rechtsfolgen des § 306 BGB im Fall von gleichheitswidrigen Regelungen vor.
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

  • BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09

    Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 28/17

    Örtliche Theaterbetriebszulage - Einführung TVöD-VKA

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 1023/94

    Anrechnung von Hinterbliebenenrenten - Auslegung einer tarifvertraglichen

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse -

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZB 10/03

    Beginn der Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

  • BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B

    Versorgung mit Human-Immunglobulinen im Wege einer Off-Label-Versorgung zur

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1362/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Dies ergibt die Auslegung der BV (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen st. Rspr., zB BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 54, BAGE 171, 1; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 22, BAGE 170, 172) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an  (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 50 mwN) .

    Weil die Auslegung der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, kann dieses die Auslegung, soweit sie durch das Berufungsgericht unterblieben ist, selbst vornehmen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51 mwN) .

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

    Dies ergibt die Auslegung der Regelung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. zB BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53 f., BAGE 171, 1; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 22, BAGE 153, 46) .
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