Weitere Entscheidung unten: BAG, 04.12.1986

Rechtsprechung
   BAG, 16.09.1986 - GS 1/82   

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https://dejure.org/1986,9
BAG, 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der durch eine Gesamtzusage begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Zulässigkeit einer insgesamt ungünstigeren nachfolgenden Betriebsvereinbarung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialleistungen; Einheitsregelung; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung; Kürzung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87; BetrVG § 88; TVG § 3; TVG § 4; BGB § 145; BGB § 151; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in vertraglich begründete, auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehende Arbeitnehmer-Ansprüche durch ablösende Betriebsvereinbarung - Beschluß des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Berechnung des erdienten Teils der Anwartschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 42
  • NJW 1987, 1967 (Ls.)
  • ZIP 1987, 251
  • NZA 1987, 168
  • VersR 1987, 519
  • BB 1986, 1851
  • BB 1987, 265
  • DB 1986, 2027
  • DB 1987, 383
  • JR 1987, 220
 
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Wird zitiert von ... (400)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Sechste Senat (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) hält einen Eingriff in die durch vertragliche Einheitsregelungen gestalteten Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung nur dann für möglich, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gehören.

    Auch der Sechste Senat hat zutreffend darauf hingewiesen, Einzelarbeitsverträge könnten "betriebsvereinbarungsoffen" sein (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972).

    Das entspricht der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (mit Ausnahme der Entscheidung des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) und der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum.

    Die Lehre von der Normsetzungsprärogative der Parteien einer Betriebsvereinbarung (vgl. Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) überzeugt ebenfalls nicht.

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    b) in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm praktisch aufgegeben.

    Im Hinblick auf diese Kritik wollte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 292 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) seine Entscheidung nicht mehr mit dem Ordnungsprinzip begründen.

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    An die Stelle einer bestehenden allgemeinen Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag trete die neue durch Betriebsvereinbarung geschaffene Gestaltung, "und zwar auch dann, wenn sie sich auf das von dem einzelnen Arbeitnehmer bisher erzielte Arbeitsentgelt nachteilig auswirkt ... Der Arbeitnehmer kann sich gegenüber einer solchen Betriebsvereinbarung nicht auf das Günstigkeitsprinzip berufen" (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG).

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAGE 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 -, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61

    Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Im Urteil vom 26. Oktober 1962 (BAG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt) stellte der Erste Senat auf das Ordnungsprinzip ab, das bei generellen, nicht Individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage dann eingreife, wenn die neue kollektive, normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich habe.

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAGE 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61 -, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Diese Rechtsprechung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 nur für Fälle der Umstrukturierung - bestätigt (Beschluss vom Dezember 1981, BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befasst und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluss vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 -, AP Nr. 4 zu 9 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 8. Dezember 1982 beschlossen (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972):.

    Der vorlegende Fünfte Senat als der zur Entscheidung des Rechtsstreits berufene gesetzliche Richter hat im Vorlagebeschluss dargelegt, dass er die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreites für erheblich hält (BAG 41, 118, 121 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Diese weitreichende Befugnis der Partelen einer Betriebsvereinbarung, in vertraglich begründete Ansprüche eingreifen zu können, wird dadurch abgemildert, dass der Inhalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung und damit auch die Ablösung selbst der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterworfen wird (vgl. auch Zweiter Senat, BAGE 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG ).

  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58

    Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Das Bundesarbeitsgericht hat das Günstigkeitsprinzip einmal im Anschluss an Hueck/Nipperdey (Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 1, § 13 VII 2, S. 232) als "verfassungsmäßig anerkannten Grundsatz des kollektiven Arbeitsrechts" bezeichnet (BAGE 10, 247, 256 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Angleichungsrecht, unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Vielmehr muss der Betriebsrat in einem solchen Fall über die Modalitäten der Neuregelung unter dem Vorbehalt ihrer vertragsrechtlichen Zulässigkeit verhandeln und mitbestimmen (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit BAGE 34, 331, 351 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter C II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung -

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Einige Urteile betreffen vertragliche Einheitsregelungen, wobei in den meisten Fällen keine Betriebsvereinbarung, sondern ein Tarifvertrag mit Hilfe des Ordnungsprinzips durchgesetzt wurde (AP Nr. 1 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 5, 130, 133 ff. = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79

    Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft -

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang

  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61

    Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung -

  • BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54

    Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit -

  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 a, b der Gründe, BAGE 53, 42) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Den daher anzunehmenden bloßen Verweis auf die bestehende Rechtslage darf und kann ein Arbeitnehmer dahin verstehen, es bleibe insoweit im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung, insbesondere dem Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregelung zwischen der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung und der individuellen Vertragsabrede, das sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 4 BetrVG, unbestritten aber aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzprinzip ergibt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 53, 42; 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 63, 211; Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 196; Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 165, jeweils mwN) .
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Rechtsprechung
   BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,394
BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 (https://dejure.org/1986,394)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 (https://dejure.org/1986,394)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 (https://dejure.org/1986,394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 385
  • NZA 1987, 166
  • NZA 1987, 168
  • BB 1987, 412
  • DB 1987, 232
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Denn damit wird entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAG Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG (1952); Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 46; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 36 a; Thiele, GK-BetrVG, Stand September 1978, § 19 Rz 54).

    Daneben ist nur verfahrensrechtlich zu verlangen, daß die Wahlanfechtung während der Dauer des Beschlußverfahrens von den mindestens drei antragstellenden Arbeitnehmern getragen wird (BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79 - AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG (1952); BAG Beschluß vom 12. Februar 1985, aaO).

    Wie der Erste Senat zutreffend ausgeführt hat, kann aus § 19 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht geschlossen werden, drei oder mehr anfechtende Arbeitnehmer sollten und könnten als Gruppe kollektive Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen (Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (BVerwGE 67, 145; BVerwG Beschluß vom 20. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26).

    Danach ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Wahlanfechtung die Wahlberechtigung am Wahltag (BVerwGE 67, 145, 148, 149 m. w. N.).

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76

    Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).

    Denn sie ist mit ihrem zulässigen Beschwerdeantrag (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978, aaO) vollständig unterlegen.

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Mit Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - (aaO) hat der Senat seine bis dahin vertretene Auffassung aufgegeben, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien am Beschlußverfahren nach § 19 BetrVG immer zu beteiligen, auch wenn sie die Betriebsratswahl nicht angefochten haben, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzesmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] = AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972 und BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972).

    Denn der Senat gibt die in seinem Beschluß vom 10. Juni 1983 (BAGE 44, 57, 60 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) vertretene Ansicht auf, die Antragsberechtigung von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern müsse während der gesamten Dauer des Beschlußverfahrens gegeben sein.

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 53, 279).

    Mit Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - (aaO) hat der Senat seine bis dahin vertretene Auffassung aufgegeben, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien am Beschlußverfahren nach § 19 BetrVG immer zu beteiligen, auch wenn sie die Betriebsratswahl nicht angefochten haben, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzesmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] = AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972 und BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 53, 279).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 53, 279).
  • BAG, 15.07.1960 - 1 ABR 3/59

    Rechtsbeschwerde - Verfahrensanträge - Unzulässiger Sachantrag -

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.10.1962 - 1 ABR 3/61

    Wahlvorstand - Beteiligter - Wahlanfechtung - Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
    Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

  • BAG, 14.02.1978 - 1 ABR 46/77

    Antragsberechtigung - Wahlberechtigte Arbeitnehmer - Grundsatz der geheimen

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen -

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Davon ausgehend ist auch die finanzielle oder sonstige tatsächliche Unterstützung von Wahlpropaganda einer Vorschlagsliste durch den Arbeitgeber nach § 20 Abs. 2 BetrVG verboten (BAGE 53, 385; ebenso Koch aaO; Fitting aaO; aA Kreutz aaO Rn. 30; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2005 - 1 A 5076/04, BeckRS 2006, 20067 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 21 Abs. 1 LPVG NRW).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

    Untersagt ist danach jede Benachteiligung oder Begünstigung etwa durch eine finanzielle Unterstützung einzelner Kandidaten oder Wahlvorschlagslisten mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung (BGH 13. September 2010 - 1 StR 220/09 - Rn. 52 ff., BGHSt 55, 288; BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 53, 385) sowie der auf vielfältige Weise mögliche Versuch eines "Stimmenkaufs" von Arbeitnehmern (vgl. Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 20 Rn. 16; Rieble ZfA 2003, 283, 291) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Zwar muss in einem Wahlanfechtungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wahlberechtigung des die Betriebsratswahl anfechtenden Arbeitnehmers nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein, so dass der spätere Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb nicht zum Wegfall der Anfechtungsbefugnis führt (st. Rspr. seit BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385; vgl. zuletzt BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31; zur Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 27, BAGE 159, 111) .

    Auf die Wahlberechtigung zu einer künftigen Betriebsratswahl kommt es daher nicht an (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - zu B der Gründe, BAGE 61, 125; 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385) .

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