Rechtsprechung
   BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86   

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BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86 (https://dejure.org/1987,1137)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1987 - 7 AZR 66/86 (https://dejure.org/1987,1137)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1987 - 7 AZR 66/86 (https://dejure.org/1987,1137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Weiterbeschäftigung unter unveränderten Arbeitsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 582 (Ls.)
  • NZA 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Der Zweite Senat hat im Urteil vom 27. Mai 1982 (aaO) darauf hingewiesen, daß das Änderungsangebot des Arbeitgebers Auswirkungen auf die Beurteilung der Kündigungsgründe hat, denn Prüfungsmaßstab für die zum Zweck der Änderung erklärte Kündigung ist, ob die vorgeschlagene Änderung der Arbeitsbedingungen nach § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

    Der Kündigungsgrund muß nicht so gewichtig sein, daß er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines Änderungsangebots rechtfertigen könnte (so BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213, 218 ff. [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

    Die somit nicht ordnungsgemäße Mitteilung des Änderungsangebots führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Rechtsunwirksamkeit der Änderungskündigung und nicht lediglich dazu, daß das Änderungsangebot bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht mehr berücksichtigt werden darf (so BAG Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 32 f. = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 4 b, bb der Gründe und vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe) ist eine Kündigung kraft Gesetzes unwirksam, wenn der Arbeitgeber seinen Mitteilungspflichten gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BetrVG nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist, unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat.

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich und vorbehaltslos zugestimmt hat (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1978, aaO).

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 514/80

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 19. Januar 1983 (- 7 AZR 514/80 - AP Nr. 28 zu § 102 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) die dort streitgegenständliche Kündigung schon deshalb als rechtsunwirksam angesehen, weil der Betriebsrat zu einem Kündigungsgrund, der bei Einleitung des Anhörungsverfahrens objektiv noch nicht vorgelegen hat, nicht wirksam angehört werden konnte.

    Ist mithin im Entscheidungsfall der Betriebsrat zu dem einzig in Betracht kommenden Kündigungsgrund nicht ordnungsgemäß angehört worden, so ist - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1983 (aaO, zu 2 d der Gründe) festgestellt hat - die streitgegenständliche Kündigung unwirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob dieses Ergebnis daraus folgt, daß das Anhörungsverfahren insgesamt unwirksam ist (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG), oder daraus, daß dieser Kündigungsgrund wegen der zu ihm nicht erfolgten Anhörung des Betriebsrats materiell im Kündigungsschutzprozeß nicht verwertet werden darf, wie es im ähnlichen Sachverhalt des Nachschiebens von dem Betriebsrat nicht mitgeteilten Kündigungsgründen der Fall ist (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Nur wenn er bei einer Änderungskündigung auch die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen kennt, kann er die Tragweite der Kündigung für den betreffenden Arbeitnehmer beurteilen und insbesondere prüfen, ob er gegebenenfalls der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 BetrVG widersprechen soll (so der Vierte Senat im Urteil vom 10. März 1982, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Auch der erkennende Senat ist der Ansicht, die Angabe des Endtermins der Kündigungsfrist könne in der Regel nicht verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64).

    Eine ganz exakte Kenntnis hiervon ist schon deshalb nicht erforderlich, da in vielen Fällen, wegen des noch unbekannten Zeitpunkts des Zugangs der Kündigung, der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, nicht datumsmäßig feststeht (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986, aaO, zu I 2 c aa der Gründe).

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaßt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 32 f. = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 4 b, bb der Gründe und vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe) ist eine Kündigung kraft Gesetzes unwirksam, wenn der Arbeitgeber seinen Mitteilungspflichten gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BetrVG nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist, unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat.
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaßt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Wegen der noch laufenden Frist des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wäre die Kündigung in diesem Fall vor Abschluß des Anhörungsverfahrens ausgesprochen worden, was ebenfalls gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zu ihrer Unwirksamkeit führen würde (vgl. BAG Urteil vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 - BAGE 28, 81, 82 f. [BAG 01.04.1976 - 2 AZR 179/75] = AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaßt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Dennoch darf der Arbeitgeber nicht gänzlich offen lassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Zeitpunkt Kündigungen ausgesprochen werden sollen (vgl. ausdrücklich die unveröffentlichte Entscheidung vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu II 2 a der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe; vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118, 123 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg und zuletzt vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 -, n.v., zu II 3 der Gründe).

    Von ihr kann auf die Stichhaltigkeit der vom Arbeitgeber behaupteten Kündigungsgründe geschlossen werden (BAG Urteil vom 3. April 1987, aaO).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Nachträgliche Informationen können allerdings dazu führen, daß insoweit die Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 2 BetrVG neu zu laufen beginnt (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu III der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 111 a).

    Auch Informationen, die der Betriebsrat im Zuge der Anhörung vom Arbeitgeber auf Nachfrage erhält, sind Gegenstand der Anhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 -, aaO; KR-Etzel, aaO) und können dann ggf. im Kündigungsschutzprozeß zugunsten des Arbeitgebers berücksichtigt werden.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Regelmäßig ist der Personalrat ausreichend informiert, wenn die für den zu kündigenden Arbeitnehmer geltende Kündigungsfrist feststeht und außerdem der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37; 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102).

    Es reicht damit für eine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats aus, dass dieser das ungefähre Vertragsende und die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Entlassungstermin liegende Zeitdauer in etwa abschätzen kann (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

    Die Kündigungsfrist ist grundsätzlich mitzuteilen, es sei denn, der Personalvertretung sind die zu beachtenden Fristen ohnehin bekannt (BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1d Nr. 3; BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93] = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Kündigungstermin ist zumindest dann ausdrücklich anzugeben, wenn die Kündigung nicht alsbald ausgesprochen werden soll (BAG Urteil vom 3. April 1987, aaO; BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 - RzK III 1d Nr. 8; BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Hinsichtlich der Kündigungsfrist gelten keine Besonderheiten: Der Arbeitgeber muß diese dem Betriebsrat grundsätzlich mitteilen, es sei denn, dem Betriebsrat seien die zu beachtenden Fristen ohnehin bekannt (BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - n.v., zu B II 2 a der Gründe; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 59 a; vgl. zur entsprechenden Problematik beim Kündigungsgrund: BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 20. März 1986, aaO, zu B II der Gründe; Busemann, NZA 1987, 581, 584).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 654/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Die Anhörung des Betriebsrats erfolgt dann nicht im maßgeblichen Stadium, sondern im Vorfeld der Willensbildung des Arbeitgebers, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch alle Kündigungsüberlegungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen stehen (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3).
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muß ein ernstlicher Entschluß des Arbeitgebers zur Stillegung bestehen, der schon greifbare Formen angenommen hat und die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stillegung durchgeführt sein werde (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14

    Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung

    (1) Richtig ist, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß nach § 102 Abs. 1 BetrVG anhört, wenn er ihn zu einem Zeitpunkt über beabsichtigte Kündigungen unterrichtet, in dem er seine Kündigungsabsicht noch gar nicht verwirklichen will oder kann und die Kündigungsüberlegungen noch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen stehen (BAG, Urteil v. 03.04.1987 - 7 AZR 66/86, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 654/02).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    Die Anhörung des Betriebsrats erfolgt dann nicht im maßgeblichen Stadium, sondern im Vorfeld der Willensbildung des Arbeitgebers, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch alle Kündigungsüberlegungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen stehen (BAG, Urt. v. 03.04.1987 - 7 AZR 66/86, RzK III 1 d Nr. 3).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1686/13

    Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan

    (1) Richtig ist, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß nach § 102 Abs. 1 BetrVG anhört, wenn er ihn zu einem Zeitpunkt über beabsichtigte Kündigungen unterrichtet, in dem er seine Kündigungsabsicht noch gar nicht verwirklichen will oder kann und die Kündigungsüberlegungen noch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen stehen (BAG, Urteil v. 03.04.1987 - 7 AZR 66/86, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 654/02).
  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

  • LAG Berlin, 23.10.1995 - 17 Sa 51/95

    Betriebsrat: Mitteilungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich Kündigungsfristen

  • ArbG Herne, 15.10.2013 - 3 Ca 1433/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Sozialplan

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 653/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 09.03.1988 - 7 AZR 360/87

    Umfang der Rechtskraft bei Feststellung des Fortbestehens eines

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 531/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des

  • LAG Hamm, 04.12.1996 - 2 Sa 511/96

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • ArbG Herne, 09.10.2013 - 5 Ca 1436/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche betriebsbedingte

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 521/02

    Streit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Ordnungsgemäße

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 121/03

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des

  • LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.04.1997 - 1 Sa 554/96

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Vollständigkeit der Mitteilung der

  • LAG Hamm, 11.10.1995 - 2 Sa 287/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines altersgesicherten Arbeitnehmers bei

  • LAG Hamm, 05.07.1995 - 2 Sa 1597/94

    Berufungsbegründung: Umfang im Rahmen einer Zahlungsklage und Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.1989 - 14 Sa 46/89

    Begründungszwang bezüglich der Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aus

  • ArbG Detmold, 24.08.2011 - 2 Ca 524/11

    Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87   

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LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87 (https://dejure.org/1987,2408)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87 (https://dejure.org/1987,2408)
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    Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung - Verfügungsgrund

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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über

    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

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  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Das Landearbeitsgericht Hessen stellt darauf ab, ob die Zeit "länger" war (LAG Hessen, v. 23.03.1987 - 1 Sa (GA) 316/87 -, NZA 1988, 37).
  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 879/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Das Landearbeitsgericht Hessen stellt darauf ab, ob die Zeit "länger" war (LAG Hessen, v. 23.03.1987 - 1 Sa (GA) 316/87 -, NZA 1988, 37).
  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Das Landearbeitsgericht Hessen stellt darauf ab, ob die Zeit "länger" war (LAG Hessen, v. 23.03.1987 - 1 Sa (GA) 316/87 -, NZA 1988, 37).
  • LAG München, 08.10.2003 - 5 Sa 946/03

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung

    Diese so genannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit einer Befriedigungsverfügung ist dementsprechend auch in Bezug auf eine Beschäftigungs- oder Weiterbeschäftigungsverfügung möglich (vgl. LAG Hamm 18.02.1986 NZA 1986, 399; LAG Frankfurt 23.03.1987 NZA 1988, 37; Dütz DB Beilage Nr. 13/78 S. 9; Baur ZTR 1989, 376, 421 f.).
  • ArbG Stuttgart, 05.06.1996 - 6 Ga 23/96

    Antrag auf Weiterbeschäftigung; Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zur

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,22623
LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 (https://dejure.org/1987,22623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 18.07.1985 - 3 SaGa 490/85

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs;

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87
    Dieser ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Verfügungsanspruch (Bestätigung des Urteils LAG Hessen vom 18. Juli 1985 - 3 SaGa 490/85).«.
  • LAG Hessen, 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02

    Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung

    Dann ist und bleibt es notwendig und erforderlich, dass der Arbeitnehmer, der eine auf Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung Beeinträchtigungen erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Kammerbeschluss vom 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90; Kammerurteil vom 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94; LAG Frankfurt am Main, 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 88, 37).
  • LAG Hamburg, 16.09.2005 - 3 Sa 33/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung vor Abschluss des

    Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es im Falle der rechtswidrigen Suspendierung eines Arbeitnehmers ein Verfügungsgrund für eine auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung nur dann gegeben ist, wenn über die Tatsache der bloßen Nichtbeschäftigung hinaus dem Arbeitnehmer weitere Nachteile entstehen, etwa weil die Beschäftigung auch seiner Ausbildung dient und das Ausbildungsziel durch die Nicht-Beschäftigung gefährdet ist, weil der Arbeitnehmer zur Erhaltung seiner beruflichen Fertigkeiten diese dauernd einsetzen muss oder weil die Suspendierung in besonderer Weise diskriminierend wirkt (so z. B. LAG Hamburg, Urt. vom 25. November 1992 - 5 Sa 84/92 - n.v.; Bauer in Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Auflage, B Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; LAG Frankfurt, Urteil vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 - NZA 1988, 37).
  • LAG Hessen, 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung

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  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
    Wegen der Regelungen der §§ 935, 940 ZPO und des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist es notwendig und erforderlich, dass der insofern darlegungs- und beweisbelastete Arbeitnehmer, der eine auf (Weiter-)Beschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung erreichen will, Tatsachen vorträgt und glaubhaft macht, aus denen sich herleiten lässt, dass er durch die Nichtbeschäftigung wesentliche Nachteile erleiden würde, die über sein bloßes Interesse an (rechtzeitiger) Erfüllung hinausgehen (vgl. Hess. LAG, Urt. v. 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 , juris, Rz. 27; Hess. LAG, Beschl. v. 26.11.1990 - 16 SaGa 769/90, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94, juris; Hess. LAG, Urt. v. 23.03.1987 - 1 SaGa 316/87, NZA 1988, 37).
  • ArbG Frankfurt/Main, 08.05.2002 - 10 Ga 58/02

    Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Lohn- und Gehaltskonflikt in der Eisen-,

    [Zulässigkeitsaspekt: z. B. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 1987 - 1 SaGa 316/87 in NZA 1988, 37, 38 linke Spalte m.w.N.; a.A. m.w.N. Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Tübingen 1993, Rz 209 f, 230].
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2002 - 9 Ga 163/02

    Antrag auf Gewährung von Urlaub im einstweiligen Verfügungsverfahren ;

    Hätte der Kläger all diese Schritte zügig hintereinander unternommen, hätte er den Antrag noch so rechtzeitig einreichen können, dass eine Entscheidung erster Instanz im Hauptsacheverfahren ... hätte ergehen können (zum Fehlen der Dringlichkeit nach Untätigbleiben HansOLG Hamburg U. v. 12.07.1973 - 3 U 164/92 MDR 1973, 939; Hans OLG Hamburg B. v. 08.10.1973 - 8 U 88/73 MDR 1974, 148; KG B v. 19.10.1979 - 5 W 2759/79 DB 1980, 1394; LAG Frankfurt U. v. 23.03.1997 - 1 SaGa 316/87, unter II 2 b NZA 1988, 37; Hess, LAG U. v. 20.08.1999 - 3 SaGa 1320/99; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., RdN.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 25.03.1987 - 10 (8) Sa 118/86   

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https://dejure.org/1987,6636
LAG Baden-Württemberg, 25.03.1987 - 10 (8) Sa 118/86 (https://dejure.org/1987,6636)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1987 - 10 (8) Sa 118/86 (https://dejure.org/1987,6636)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1987 - 10 (8) Sa 118/86 (https://dejure.org/1987,6636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung; Annahme des Feststellungsinteresses wegen Sozialwidrigkeit der Kündigung, wenn der Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt wird und die Kündigung damit gegenstandslos ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 37 (Ls.)
 
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