Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.03.1991

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   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90   

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BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 (https://dejure.org/1991,1343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der Beschäftigung im Sinne von § 4 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Wirksamkeit einer Abordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung von einem zu einem anderen Arbeitsamt - Tarifvertraglich vorgesehene Einweisung von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5, § 75 Abs. 1 Nr. 4, § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 69 Abs. 1 bis 5
    Weiterbeschäftigungsurteil und Beschäftigung i.S. von § 4 BPersVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 35
  • NZA 1991, 695 (Ls.)
  • BB 1991, 1198
  • DB 1991, 2677
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90

    Ordentliche Verdachtskündigung wegen Stempelkartenmanipulation - Nachschieben

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Urteil vom 9. August 1990 (- 2 AZR 127/90 -) die Revision des Klägers gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen.

    Auch wenn aufgrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 1990 (- 2 AZR 127/90 -) rechtskräftig feststeht, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mit Ablauf des 31. Dezember 1988 durch ordentliche Kündigung der Beklagten beendet worden ist, besteht nach wie vor für den Kläger ein rechtliches Interesse daran, daß alsbald festgestellt wird, die Abordnung vom Arbeitsamt H zum Arbeitsamt D sei rechtswidrig.

    Inzwischen ist durch Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 1990 (aaO) rechtskräftig festgestellt worden, daß die ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 1988 rechtswirksam ist.

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    In seinem Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 - hat sich der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes mit der Frage auseinandergesetzt, welche Ansprüche ein Mitarbeiter hat, der lediglich zur Abwendung der drohenden Zwangsvollstreckung vom Arbeitgeber bis zur rechtskräftigen Entscheidung hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung bzw. der Befristung weiterbeschäftigt wird.

    Der Achte Senat hat im Urteil vom 10. März 1987 (BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung) die Frage, ob der Arbeitnehmer, der aufgrund eines Weiterbeschäftigungsurteils beschäftigt worden ist, dessen Kündigung sich aber letztendlich als rechtswirksam herausstellt, einen Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung und Urlaubsabgeltung hat, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung entschieden.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Der Große Senat hat in dem Beschluß vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 ff. = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) die Rechtsnatur des Weiterbeschäftigungsanspruchs offengelassen.

    Arbeitnehmer, die aufgrund wirksamen Arbeitsvertrags im Betrieb beschäftigt waren, denen aber gekündigt wurde und die nach § 102 Abs. 5 BetrVG oder dem Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (aaO) einen Weiterbeschäftigungsanspruch haben und tatsächlich auch weiterbeschäftigt werden, sind nach allgemeiner Meinung für die Dauer ihrer Beschäftigung weiterhin Beschäftigte bzw. Arbeitnehmer des Betriebs im Sinne des Betriebsverfassungsrechts.

  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 645/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach Schrankenwärtertätigkeit nach

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Die Rechtsfolge ist, daß die Abordnung unwirksam ist (so schon Senatsurteil vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85 - n.v.).
  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65

    Angestellten der BAVAV - Tariflich zustehende Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90
    Immer dann, wenn die beklagte Partei kraft Amtspflicht die Rechtskraft voraussichtlich ohne Zwang anerkennen und dem Spruch genügen wird, kann eine Feststellungsklage erhoben werden (BGHZ 28, 123, 126).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Denn das aktive Wahlrecht setzt im Falle der Kündigung des Arbeitnehmers voraus, dass bei ordentlicher Kündigung entweder am Wahltag die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder nach diesem Termin eine vorläufige Weiterbeschäftigung erfolgt (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP BPersVG § 4 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 50, zu B I 2 a der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt das aktive Wahlrecht im Falle einer Kündigung voraus, dass entweder die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder eine vorläufige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erfolgt (vgl. BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 15; BAG 15.01.1991 - 1 AZR 105/90) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Andere Teile der Rechtsprechung gebrauchen den Begriff der Nachwuchskraft für Inhaber von Stellen, die Arbeitnehmer nicht notwendig schon unmittelbar nach Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung einnehmen (vgl. zB BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - im Tatbestand, BAGE 67, 35; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - im Tatbestand, BAGE 60, 244; 16. März 1988 - 7 AZR 363/87 - im Tatbestand, ZTR 1989, 27; zu einer solchen Fallgestaltung auch Kossens jurisPR-ArbR 34/2008 Anm. 3) .
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    Im Gegensatz zur Beteiligung des Personalrats bei einer beabsichtigten Kündigung, bei der ein Verstoß gegen die durch den Landesgesetzgeber vorgeschriebene Erörterungspflicht einen Unwirksamkeitsgrund zur Folge hat (vgl. BAG a.a.O.), fehlt es für die Beteiligung bei sonstigen personellen Maßnahmen an einer der Vorschrift des § 108 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Regelung (abweichend BAG 1 AZR 645/85 vom 02.07.1987 zu § 75 Abs. 1 Ziffer 2 bis 4 BPersVG; BAG 1 AZR 105/90 vom 15.01.1991, NZA 91, 695 zur Abordnung bei fehlendem Zustimmungsverfahren).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    b) Soweit für die Vergangenheit eine Leistungsklage möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung des geltend gemachten Anspruchs, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -, n.v., zu A III 2 c bb der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2012 - 5 Sa 139/11

    Unwirksame Versetzung einer Lehrkraft einer staatlichen Schule in

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Personalmaßnahme betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG = PersR 1991, 307; BAG vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85).

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Personalmaßnahme betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG = PersR 1991, 307; BAG vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 645/85).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

    Auf eine Leistungsklage können sie nicht verwiesen werden, da anzunehmen ist, das Land werde auch einem Feststellungsurteil Folge leisten (vgl. nur BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35, 40, zu A der Gründe; 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - aaO, zu I 2 der Gründe) und der streitige Anspruch zum Teil in die Zukunft gerichtet ist.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Soweit eine Leistungsklage auf bereits fällige Vergütungen möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer positiven Feststellung, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 22. Januar 1958 - 4 AZR 191/56 - AP Nr. 1 zu § 1 RuhegeldG Hamburg; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 25. November 1992 - 7 AZR 109/92 -, n.v., zu B 2 b der Gründe).
  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.1570

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl - keine drei Wahlberechtigten iSd Art. 25

    Bei gekündigten Arbeitnehmern kommt es für die Beschäftigteneigenschaft und die aktive Wahlberechtigung i.S.v. Art. 25 Abs. 1 BayPVG maßgeblich darauf an, ob sie in Erfüllung eines bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs am Wahltag tatsächlich weiterbeschäftigt wurden (im Anschluss an BAG, U.v. 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 Rn. 27).

    Bei gekündigten Arbeitnehmern kommt es für die Beschäftigteneigenschaft und die aktive Wahlberechtigung i.S.v. Art. 25 Abs. 1 BayPVG maßgeblich darauf an, ob sie in Erfüllung eines bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruchs am Wahltag tatsächlich weiterbeschäftigt wurden (vgl. BAG, U.v. 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - BAGE 67, 35 Rn. 27 zum BetrVG bzw. BPersVG).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Bei Abordnungen wie auch Versetzungen dient der Mitbestimmungstatbestand nicht unwesentlich dem Schutz der Interessen des Betroffenen, so dass die fehlende Mitbestimmung zur Unwirksamkeit der Maßnahme führt (BAG 6, 8.1991 - 1 AZR 573/90 - zu II 5 der Gründe, ZTR 1992, 128; 15.1.1991 - 1 AZR 105/90 - zu II 4 der Gründe, NZA 1991, 695).
  • BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93

    Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage bei gleichzeitig möglicher

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 165/04

    Aufhebungsklage, Anspruch auf Gagenerhöhung

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90

    Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG -

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1210
BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 (https://dejure.org/1991,1210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 695 (Ls.)
  • BB 1991, 1199
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung trifft den baugewerblichen Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies folgert das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zwar nicht daraus, daß der Beklagte in den Vorprozessen zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), jedoch rechnet das Landesarbeitsgericht die Verfugungen im Sanitär- und Fliesenbereich sowie die Verfugungen zwischen Fenster- bzw. Fenstertürrahmen und Mauerwerk (Anschlußverfugungen) zu den von § 1 Abs. 2 Abschnitt V der Verfahrenstarifverträge erfaßten Tätigkeiten.

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII der Verfahrenstarifverträge werden allerdings Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge fallen, vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung an, daß es für die Frage, ob ein Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßt wird, darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Weiter ist das Landesarbeitsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß unter den betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1990 - 15 Sa 1099/89 - aufgehoben.
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Führt ein Betrieb Glasversiegelungsarbeiten und Anschlußverfugungen zwischen Rahmen und Wand aus, so ist er nicht schon deswegen als Betrieb des Glaserhandwerks vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen (Aufgabe von BAG Urteil vom 13.3. 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).«.

    Mit der Zuordnung derartiger Tätigkeiten zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV hat sich der Senat - ausgehend vom Urteil des Vierten Senats vom 13. März 1991 (- 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) - in zahlreichen Urteilen befaßt (Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 -, n.v., vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 40/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 -, n.v. und vom 12. Oktober 1994 - 10 AZR 4/94 -, n.v.).

  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle

    (Abgrenzung zu BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG v. 28.07.1993 - 10 AZR 556/92 u. v. 13.10.1993 - 10 AZR 42/91).

    Dort ist in § 1 Abs. 1 Nr. 11 das "Abdichten und Versiegeln" von Glas und glasverwandten Stoffen und in § 4 Abs. 1 Nr. 2 das Versiegeln von Mehrscheiben-Isolierglas in einem Fensterflügel genannt (vgl. BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ohne durchschlagende Bedeutung ist es demgegenüber, daß die Beklagte 1992 und 1993 als Subunternehmerin für Fensterfirmen tätig geworden ist (a.A. offenbar BAG vom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92; vom 13.10.1993 - 10 AZR 42/91; BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17

    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf

    Der Kläger beruft sich ferner auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 -.

    dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1991 (vgl. BAG 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - Juris ) steht nach der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

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  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 42/91
    Die Beitragsansprüche für die Zeit vom Dezember 1984 bis Dezember 1986 in Höhe von 37.570,54 DM hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 13. März 1991 (4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) verneint.

    Wie der Vierte Senat in dem Urteil vom 13. März 1991 (4 AZR 436/90 -) - dem sich der erkennende Senat anschließt - ausgeführt hat, sind die im Betrieb des Beklagten durchgeführten Glasversiegelungen und Anschlußverfugungen dem Glaserhandwerk zuzuordnen.

    Maßgeblich für die Herausnahme des Betriebs des Beklagten vom Geltungsbereich des VTV als Glaserbetrieb ist - wie auch in dem vom 4. Senat entschiedenen Verfahren 4 AZR 436/90 - der Zusammenhang zwischen dem (hohen) Anteil an Glasversiegelungsarbeiten und den Anschlußverfugungen.

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 4; 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 139; 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168).
  • LAG Hessen, 13.09.1993 - 16 Sa 394/93

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Vorliegen eines vom

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  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es hingegen nicht an (BAG 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 139).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

    Zu Recht legt das Landesarbeitsgericht zugrunde, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen fachlichem bzw. betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Handelt es sich um Arbeiten, die im Beispielskatalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt sind, bedarf es nicht der zusätzlichen Feststellung, ob auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschnitte I bis III erfüllt sind (ständige Rechtsprechung z.B. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrens-TV Maler

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 475/93

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2012 - 7 Sa 1947/11

    Sozialkassenbeiträge nach dem VTV-Bau - Beitragspflicht eines Poliers -

  • LAG Hessen, 26.02.1993 - 15 Sa 898/91

    Kriterien für die Einordnung eines Betriebs unter den Geltungsbereich der

  • BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91

    Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs -

  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 4/94

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrages für die Sozialkassen

  • LAG Berlin, 20.11.1998 - 6 Sa 48/98

    Bestimmung des Streitgegenstandes; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes

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