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   BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91   

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BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 (https://dejure.org/1991,112)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 (https://dejure.org/1991,112)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 (https://dejure.org/1991,112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung - Soziale Rechtfertigung der Kündigung einer Schwerbehinderten - Nachschieben von Kündigungsgründen - Störung des Leistungsgleichgewichts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Unterschiedliche Gewichtung einzelner ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG 1969 § 1; BetrVG 1972 § 102; ZPO §§ 148, 551 Nr. 7
    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung - Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 810 (Ls.)
  • NZA 1992, 1073
  • BB 1992, 1648
  • BB 1992, 1930
  • DB 1992, 2196
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Es steht auch dann im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es den von einem Schwerbehinderten anhängig gemachten Kündigungsschutzprozeß gemäß § 148 ZPO aussetzt, solange über die Anfechtung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu der Kündigung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, wenn es die Kündigung für sozial gerechtfertigt hält (Abweichung von BAGE 34, 275 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 25. November 1980 (BAGE 34, 275, 277 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, solange die "Zweigleisigkeit" des Rechtsweges bei der Kündigung von Schwerbehinderten bestehe, müsse immer mit divergierenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte und der Verwaltungsgerichte gerechnet werden.

    In allen anderen Fällen hat die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle Tatbestandswirkung und muß von den Gerichten für Arbeitssachen hingenommen werden (insoweit zutreffend BAGE 34, 275, 279 f. = AP, aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Wird nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsklage die Zustimmung versagt, so kann der Schwerbehinderte gemäß § 580 Nr. 6 ZPO im Wege der Restitutionsklage die Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils erreichen (BAGE 34, 275 = AP, aaO).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Wie sich aus dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - (AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ergibt, wollte es damit nur zum Ausdruck bringen, daß die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen auf den Fall einer krankheitsbedingten Minderleistung nicht uneingeschränkt anzuwenden seien.

    Gemeinsam ist allen Arten der krankheitsbedingten Kündigung die Überprüfung nach drei Stufen, wie der Senat in seinen Entscheidungen zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen wiederholt dargestellt hat (vgl. dazu das vorstehend zitierte Urteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II der Gründe sowie die Grundsatzentscheidung des Senats vom 16. Februar 1989, BAGE 61, 131, 137 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).

    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang ferner geprüft, ob die Klägerin auf einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden konnte, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.1978 - 1 Ta 52/78

    Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Das bedinge die Notwendigkeit der Aussetzung eines Kündigungsschutzprozesses, wenn die erteilte Zustimmung angefochten werde; unterbleibe eine Aussetzung, so könnte nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO selbst mit einer Restitutionsklage nicht mehr geholfen werden, wenn der Zustimmungsbescheid aufgehoben werde (ebenso: Braasch in Maus, Handbuch des Arbeitsrechts, Teil VII B, SchwbG, Stand April 1985, § 12 Anm. 34; Dörner, SchwbG, Stand 31. Dezember 1991, § 18 Anm. V 2; Großmann, GK-SchwbG, § 15 Rz 356; Otto, DB 1975, 1554; wohl auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16. Juni 1978 - 1 Ta 52/78 - NJW 1978, 2263).

    Entgegen der Ansicht von Rotter (NJW 1979, 1319) scheidet dagegen die Möglichkeit aus, im Hinblick auf § 13 Abs. 3 KSchG bei einem nachträglichen Wegfall der Zustimmung im Rahmen einer nicht fristgebundenen Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 49, 136, 143 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 b und c der Gründe) bedarf es keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um über die konkret beabsichtigte Kündigung eine Stellungnahme abgeben zu können.

    So ist allerdings der entsprechende Leitsatz des Senatsurteils BAGE 49, 136, 144 ff. formuliert.

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kann einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abgeben, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers geeignet ist, einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Kündigungsgrund abzugeben (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 217, m.w.N.; Herschel/ Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 145; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 82; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 737 und 752).

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung den gegenteiligen Standpunkt (BAGE 35, 190, 197 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu A II 2 c aa der Gründe).

    Für diese Ansicht war die Überlegung maßgebend (BAGE 35, 190 = AP, aaO), daß zwischen mehreren Kündigungssachverhalten oft eine Wechselbeziehung besteht, die die kündigungsrechtliche Position des Arbeitnehmers verbessern oder verschlechtern kann.

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Der Senat hält daran fest, daß der Arbeitgeber ihm bekannte, dem Betriebsrat aber nicht mitgeteilte Kündigungsgründe auch dann nicht zur Rechtfertigung der Kündigung nachschieben kann, wenn ihr der Betriebsrat aufgrund der mitgeteilten Gründe zugestimmt hat (vgl. Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung den gegenteiligen Standpunkt (BAGE 35, 190, 197 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu A II 2 c aa der Gründe).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Der Arbeitgeber ist deshalb nicht verpflichtet, den Schwerbehinderten "durchzuschleppen" (BVerwGE 29, 140 = AP Nr. 29 zu § 14 SchwBeschG).
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Jede erstmals erteilte Zustimmung ist damit wirksam, auch wenn sie nicht rechtskräftig oder angefochten ist (so bereits für das bis 31. Juli 1986 geltende Recht BAGE 38, 42, 46 f. = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG, zu I 2 a der Gründe).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

    Auszug aus BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
    Dieses kann sich allerdings auf eine Verpflichtung hin reduzieren, wenn eine Sachentscheidung nicht möglich ist, weil deren Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGHZ 16, 124, 138 [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53] : Aufrechnung im ordentlichen Rechtsweg mit einer öffentlich-rechtlichen Gegenforderung, die klageweise nur im Verwaltungsrechtsweg geltend gemacht werden kann; BGH Urteil vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85 - NJW 1986, 1744 [BGH 19.02.1986 - VIII ZR 91/85] : Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, daß die Aufklärung von Sachmängeln in ihrem Verhältnis zueinander ausgeschlossen und ihre gegenseitigen Ansprüche von der Entscheidung im Gewährleistungsprozeß zwischen Leasingnehmer und Lieferanten abhängig sein sollen).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 179/83

    Verspätete Absetzung des Berufungsurteils

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Kündigungsgründe, die dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannt sind, die er aber nicht dem Betriebsrat mitgeteilt hat, sind im Kündigungsschutzprozess nicht zu verwerten (BAG v. 26.09.1991 - 2 AZR 132/91).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    In diesem Sinne hat es der Senat im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung als erhebliche Minderleistungen angesehen, wenn eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin die - seinerzeit dem Umfang nach unstreitige - Normalleistung dauerhaft um ein Drittel unterschritt (BAG 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; vgl. auch LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Selbst wenn der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamts erhoben haben sollte, steht es im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, ob sie den Kündigungsschutzrechtsstreit aussetzen oder nicht, wenn noch ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit anhängig ist (Senat 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 - BAGE 106, 293; APS/Vossen 2. Aufl. § 85 SGB IX Rn. 39; aA KR-Etzel 7. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 145, wonach der Kündigungsschutzprozess gem. § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Anerkennungsantrag auszusetzen ist).

    Dabei kommt bei Bestandsschutzstreitigkeiten dem gesetzlich geregelten Beschleunigungsgrundsatz von § 9 Abs. 1, § 64 Abs. 8 und § 61a ArbGG eine besondere Bedeutung zu (Senat 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - aaO).

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