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   BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92   

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BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92 (https://dejure.org/1992,720)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 AZR 269/92 (https://dejure.org/1992,720)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 (https://dejure.org/1992,720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung für Krankenhausträger als geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel zur Anpassung von Arztverträgen an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage - Auslegung eines Schreibens des Krankenhausträgers als ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 315; KSchG § 2; Bundesnebentätigkeitsverordnung vom 12.11.1987 (BGBl. I S. 2373) §§ 10, 11, 12
    Vertragsanpassung eines Chefarztvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 552
  • BB 1993, 584
  • DB 1993, 1038
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; 33, 119 = AP Nr. 8, aaO; 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.

    Als weitere arbeitsvertragliche Anpassungsmöglichkeiten kommen insbesondere die Ausübung eines vertraglichen Widerrufsvorbehaltes, der Abschluß eines Änderungsvertrages und die begründete Berufung auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht (BAGE 57, 344, 360 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A III 3 b der Gründe).

    Ebenso wie der rechtliche Gehalt des Schreibens vom 23. Juni 1989 der Auslegung zugänglich ist, müssen allerdings auch die Klageanträge ausgelegt werden, was auch für das Revisionsgericht gilt; dabei gilt u. a. der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrages nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe sowie BAGE 57, 344, 361 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO, zu II 3 c aa der Gründe).

    Die mit diesem Inhalt erhobene Feststellungsklage ist zulässig gemäß § 256 ZPO, wie der Senat bereits in einem vergleichbaren Fall begründet hat (BAGE 57, 344, 355 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe); auf diese Begründung wird verwiesen.

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe), wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 57, 344 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO).

  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist allerdings nur insoweit möglich, als die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt sind, gegen Gesetze der Logik oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen wurden (vgl. BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 33, 119, 128 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 a der Gründe).

    Dabei ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln auch ohne Revisionsrügen zu beachten, wobei das Revisionsgericht allerdings an die Auslegung zugrundeliegender tatsächlicher Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden wäre, soweit von der Revision keine prozessualen Rügen erhoben worden sind; zu diesem, dem Revisionsgericht verschlossenen Gebiet der Tatsachen gehören die Feststellungen des inneren Willens des Erklärenden, die Feststellung der für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, als auch die Ermittlung des Erklärungswertes einer Äußerung (BAGE 33, 119 = AP, aaO).

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; 33, 119 = AP Nr. 8, aaO; 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.

    Ebenso wie der rechtliche Gehalt des Schreibens vom 23. Juni 1989 der Auslegung zugänglich ist, müssen allerdings auch die Klageanträge ausgelegt werden, was auch für das Revisionsgericht gilt; dabei gilt u. a. der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrages nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe sowie BAGE 57, 344, 361 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO, zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Der Senat hat sogar - wenn auch in anderem Zusammenhang - das Gebot sparsamer Haushaltsführung als dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung bei irrtümlicher Eingruppierung im öffentlichen Dienst anerkannt (Senatsurteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 16).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe), wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 57, 344 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Danach sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, m. w. N.; BAGE 65, 290, 301 f. [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Danach sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, m. w. N.; BAGE 65, 290, 301 f. [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Danach sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, m. w. N.; BAGE 65, 290, 301 f. [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Die fragliche Klausel enthält dabei keine Anpassungsregelung im engeren Sinne, nämlich nach welchen Kriterien, Maßstäben und in welchem Umfang eine Vertragsänderung konkret vorzunehmen sei - dann wäre eventuell von einem Widerrufsvorbehalt oder einer Teilkündigung (vgl. dazu neuerdings für den Fall einer tariflich eingeräumten Teilkündigungsmöglichkeit BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT sowie ferner BAGE 66, 214, 218 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 1 der Gründe) auszugehen -, sondern § 10 der Chefarztverträge stellt nur grundsätzlich auf eine Änderung der gesetzlichen, wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklung ab, fordert dabei eine Verhandlungsobliegenheit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1), eine Berücksichtigung der wechselseitigen berechtigten Interessen bei richterlicher Nachprüfung (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2) und die Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten (§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Chefarztverträge).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Denn bei der Auslegung einer Willenserklärung ist ein objektiver Maßstab anzulegen, d. h. es ist zu prüfen, wie der Empfänger einer Erklärung diese nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen mußte (BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
    Die Änderungskündigung ist wie jede Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; sie ist echte Kündigung in dem Sinne, daß sie die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses bewirken kann, wenn sich der Kündigungsempfänger nicht mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt (BAGE 10, 288 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38 f. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 c) cc der Gründe).
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76

    Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40, zu B III 3 a der Gründe; BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392).

    Rechte wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ergeben sich allerdings nur, wenn der von der Störung betroffenen Partei das unveränderte Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 238; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 129).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom künftigen Eintritt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 1993, auf denen ihr Geschäftswille aufbaute (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B III 3 a der Gründe) haben sich nicht geändert.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 12. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    a) Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob die Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes eine nichttypische Willenserklärung ist, die das Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen hat, ob die Tatsachengerichte die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und den Tatsachenstoff vollständig verwertet haben (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B I 1 der Gründe), oder ob es sich - wofür mehr spricht - um eine für eine Vielzahl von Fällen geltende, gleichlautende, sog. typische Willenserklärung handelt, die das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfen kann (vgl. u. a. BAGE 32, 6, 9 f. = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Diese Auslegung einer atypischen Willenserklärung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (BAG ständige Rechtsprechung z. B. Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen; maßgeblich ist, wie der Empfänger der Erklärung sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40).

    Subjektive Auffassungen der Parteien, die in den objektiven Umständen keinen Niederschlag gefunden haben, finden bei der Auslegung keine Berücksichtigung (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - aaO).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

    Da konkrete Vorgaben hinsichtlich der Kriterien, Maßstäbe und des Umfangs einer erforderlichen Vertragsänderung nicht vereinbart wurden, kommen die gesetzlichen Maßstäbe zur Störung der Geschäftsgrundlage zur Anwendung (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Nichttypische Vereinbarungen kann das Revisionsgericht zwar nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. u.a. BAGE 55, 309, 314 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB , zu I der Gründe; BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB , zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu b I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 285/93 -, n.v., zu II 1 der Gründe).Aber auch dieser eingeschränkten Nachprüfung hält die Auslegung des Landesarbeitsgerichts aber nicht stand.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Der Senat kann nur untersuchen, ob das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB verletzt hat, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist (vgl. u.a. BAGE 55, 309, 314 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB, zu I der Gründe; BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 14.12.2023 - 5 Sa 170/22

    Auslegung - Zusatzvereinbarung über Mindestabfindung - äußere Begleitumstände

    Subjektive Auffassungen der Parteien, die in den objektiven Umständen keinen Niederschlag gefunden haben, finden bei der Auslegung keine Berücksichtigung (BAG 12. Juni 2002 - 10- AZR 323/01 Rn 27 m.V.a. BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92).
  • BSG, 26.06.1996 - 8 RKn 32/95

    Rechtmäßigkeit eines Aufsichtsbescheides - Anforderungen an eine notwendige

  • LAG Berlin, 04.03.2003 - 3 Sa 2286/02

    Abmahnung wegen einer verweigerten Lernkontrolle

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

  • LAG Bremen, 31.01.2001 - 2 Sa 85/00

    Auslegung von Vergleichen; Widersprüchlichkeiten in von Arbeitgebern

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99

    Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92

    Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2005 - 10 Sa 661/05

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Versorgungszusage

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

    Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Auflösungsvergleich im

  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • LAG Berlin, 07.03.2003 - 13 Sa 72/03

    Einseitige Absenkung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber aufgrund einer

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 209/94

    Muss der Chefarzt Nutzungsentgelt und Sachkosten nach DKG-NT gleichzeitig zahlen?

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

    Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

  • LAG Hamburg, 23.10.1998 - 6 Sa 28/98

    Anspruch auf Ausgleich von Rentenminderung nach Eintritt in den vorzeitigen

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 573/94

    Vergütung für Rufbereitschaft - Pflicht zur Teilnahme an der Rufbereitschaft -

  • LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00

    Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach

  • LAG Bremen, 17.02.1999 - 2 Sa 87/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

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