Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher Überrumpelungsversuch

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages auch bei Abschluß ohne Vorankündigung oder Bedenkzeit

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Hagen, 04.06.1992 - 2 Ca 41/92
  • LAG Hamm, 11.11.1992 - 3 Sa 1141/92
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 74, 281
  • NJW 1994, 1021
  • ZIP 1994, 1047
  • MDR 1994, 594
  • MDR 1994, 595
  • BB 1994, 76
  • BB 1994, 785
  • DB 1994, 279
  • NZA 1994, 209



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Wird zitiert von ... (63)  

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03  

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 21. März 1996 und 5. Dezember 2002 aaO).

    (1) Der Senat hatte in seinen Entscheidungen vom 30. September 1993 (- 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 289) und vom 14. Februar 1996 (- 2 AZR 234/95 - NZA 1996, 811, 812) eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers (§ 242 BGB) verneint, wenn dieser dem Arbeitnehmer weder das Gesprächsthema eines Beendigungsgesprächs mitgeteilt, noch ihm eine Bedenkzeit eingeräumt hatte.

    Die Erklärung der Klägerin ist auch nicht - wie die Revision meint - deshalb unwirksam, weil die Beklagte der Klägerin vor Unterzeichnung der Beendigungsvereinbarung keine Bedenkzeit eingeräumt hatte (vgl. hierzu die st. Rspr. des Senats vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05  

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 56).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - aaO).

    Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, sich über die Aussichten der angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrags etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01  

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (Senat 21. Dezember 1982 aaO; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 9. März 1995 und 21. März 1996 aaO).
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