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   BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94   

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https://dejure.org/1995,1245
BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94 (https://dejure.org/1995,1245)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1995 - 2 AZR 461/94 (https://dejure.org/1995,1245)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1995 - 2 AZR 461/94 (https://dejure.org/1995,1245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Arbeitskollegen - Anforderungen an die Betriebsratsanhörung - Formulierung einer Abmahnung durch ein ausschließlich konkret gerügtes Fehlverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Gründe für den Kündigungsentschluss - Selektive Mitteilung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3005
  • NZA 1995, 678
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, bewußt unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben gegenüber dem Betriebsrat, durch die bei diesem ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entsteht, machten die Anhörung und damit auch die nachfolgende Kündigung unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972; vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

    Anderenfalls wird die Beklagte ihren Vortrag, bis zum Erhalt des Schriftsatzes vom 29. Dezember 1992 habe sie von vorausgegangenen bösartig-beleidigenden Provokationen des Klägers durch seinen Kollegen K keine Kenntnis gehabt, unter Beweis zu stellen haben, sofern der Kläger dies bestreitet (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, aaO).

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Sollte sich danach die Betriebsratsanhörung am 31. August 1992 oder jedenfalls die vom 11. November 1992 als wirksam erweisen, wird das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der fristlosen bzw. der fristgerechten Kündigung die Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen haben, wonach Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen grundsätzlich geeignet sind, ohne vorherige Abmahnung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) bzw. eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 -, aaO).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, bewußt unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben gegenüber dem Betriebsrat, durch die bei diesem ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entsteht, machten die Anhörung und damit auch die nachfolgende Kündigung unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972; vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Da der Kläger beide Kündigungen gesondert angegriffen hat und die Begründung seiner Anträge sich von Anfang an ausschließlich mit der Wirksamkeit dieser Kündigungen auseinandersetzte, umfassen die Anträge jeweils allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4, 7 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, bewußt unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben gegenüber dem Betriebsrat, durch die bei diesem ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entsteht, machten die Anhörung und damit auch die nachfolgende Kündigung unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972; vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Sollte sich danach die Betriebsratsanhörung am 31. August 1992 oder jedenfalls die vom 11. November 1992 als wirksam erweisen, wird das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der fristlosen bzw. der fristgerechten Kündigung die Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen haben, wonach Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen grundsätzlich geeignet sind, ohne vorherige Abmahnung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) bzw. eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 -, aaO).
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Sollte sich danach die Betriebsratsanhörung am 31. August 1992 oder jedenfalls die vom 11. November 1992 als wirksam erweisen, wird das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der fristlosen bzw. der fristgerechten Kündigung die Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen haben, wonach Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen grundsätzlich geeignet sind, ohne vorherige Abmahnung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) bzw. eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 -, aaO).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94
    Da der Kläger beide Kündigungen gesondert angegriffen hat und die Begründung seiner Anträge sich von Anfang an ausschließlich mit der Wirksamkeit dieser Kündigungen auseinandersetzte, umfassen die Anträge jeweils allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4, 7 KSchG (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    Eine bewusst irreführende Sachverhaltsschilderung, z. B. durch Verschweigen wesentlicher Umstände führt demgegenüber zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung und hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge (BAG v. 09.03.1995, NZA 95, 678).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, daß auch eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe bzw. eine bewußte Irreführung des Betriebsrats die Unwirksamkeit einer Kündigung begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zu folgen, dass hierin keine bewusst unrichtige oder unvollständige Darstellung des Sachverhalts zu sehen ist (vgl. hierzu Senat 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG § 102 Nr. 57; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39).
  • LAG Hamm, 21.10.2011 - 7 Sa 912/11

    Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung

    Die Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG nicht nur dann rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat überhaupt nicht informiert, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (ständ. Rspr., vgl. nur BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, NZA 1995, 363, juris Rn 23) oder dem Betriebsrat den Sachverhalt bewusst unrichtig oder unvollständig schildert, um die Kündigung möglichst überzeugend darzustellen (BAG 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037; 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40; 22.09.1094 - 2 AZR 31/94 - NZA 1995, 678; GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010 § 102 Rn 57).

    Er ist auch gehalten, dem Betriebsrat die Umstände mitzuteilen, die den Arbeitnehmer entlasten oder sonstige Gründe anzugeben, die gegen die Kündigung sprechen, sofern dies nach Meinung des Arbeitgebers zum relevanten Kündigungssachverhalt gehört (BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - NZA 1995, 678; 06.02.1997 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 96; KR-Etzel, 9. Aufl., § 102 BetrVG Rn 62; GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010 § 102 Rn 68; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsemaier, BetrVG, 25. Aufl. 2010, § 102 Rn 24).

    Eine bewusst unrichtige oder unvollständige Mitteilung der Kündigungsgründe, die für den Arbeitgeber maßgeblich sind, ist nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens so zu behandeln, als wäre der Betriebsrat nicht informiert worden (BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - NZA 1995, 678).

    Sofern der Arbeitnehmer bestreitet, dass die Betriebsratsanhörung ordnungsgemäß ist, hat der Arbeitgeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der Betriebsratsanhörung darzulegen, wozu nicht zuletzt auch aus Gründen der Sachnähe des Arbeitgebers gehört, dazulegen und zu beweisen, dass er dem Betriebsrat nicht bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt mitgeteilt hat (BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - NZA 1995, 678; LAG Köln 29.03.2011 - 12 Sa 1395/10, juris).

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2023 - 12 Sa 18/23

    Heimliche Detektivüberwachung; immaterieller Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO ;

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG, sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (grundlegend BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, juris Rn. 26 f.; nachfolgend BAG 03.09.1995 - 2 AZR 461/94, NZA 1995, 678 Rn. 32; BAG 27.02.1997 - 2 AZR 37/96, juris Rn. 21; BAG 03.11.2011 a.a.O. Rn. 38; BAG 19.07.2012 a.a.O. Rn. 41).

    Ergeben sich entweder bereits Unterschiede zwischen der objektiven Informationslage und der Information an den Betriebsrat oder bestreitet der Arbeitnehmer die Richtigkeit der Informationen an den Betriebsrat, ist es schon aus Gründen der Sachnähe Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und notfalls zu beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst in die Irre geführt hat (BAG 22.09.1994 a.a.O. Rn. 31; BAG 03.09.1995 a.a.O. Rn. 36 a.E.).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zu folgen, dass hierin keine bewusst unrichtige oder unvollständige Darstellung des Sachverhalts zu sehen ist (vgl. hierzu Senat 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG § 102 Nr. 57; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39).
  • LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung

    a) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder auf einen Arbeitskollegen eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten darstellt und - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; BAG, Urteil vom 09.03.1995 - NZA 1995, 678; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - ZTR 1997, 139; LAG Hamm, Urteil vom 20.09.1995 - LAGE BGB § 626 Nr. 89 = NZA-RR 1996, 291; LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.08.2002 - NZA 2003, 75; LAG Köln, Urteil vom 11.12.2002 - NZA-RR 2003, 470).
  • LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1392/04

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung Tätlichkeiten im Betrieb

    a) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass das ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder auf einen Arbeitskollegen eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten darstellt und - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles - eine außerordentliche Kündigung, mindestens die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; BAG, Urteil vom 09.03.1995 - NZA 1995, 678; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - ZTR 1997, 139; LAG Hamm, Urteil vom 20.09.1995 - LAGE BGB § 626 Nr. 89 = NZA-RR 1996, 291; LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 132; LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.08.2002 - NZA 2003, 75; LAG Köln, Urteil vom 11.12.2002 - NZA-RR 2003, 470; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rdz. 270; KR/Fischermeier, § 626 BGB Rdz. 449; ErfK/Müller-Glöge, 5. Aufl., § 626 BGB Rdz. 159; KR/Etzel, § 1 KSchG Rdz. 462, 464 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 19.01.1999 - 3 Sa 1893/98

    Fiktion der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen Versäumung der

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  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

    Bewusst fehlerhafte oder unvollständige Sachverhaltsangaben gegenüber dem Betriebsrat, durch die bei diesem ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entsteht, machen die Anhörung und damit auch die nachfolgende Kündigung unwirksam (vgl. BAG Urteil v. 09.03.1995, - 2 AZR 461/94 -, NZA 1995, 678-680; Urteil v. 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 11.12.2002 - 7 Sa 726/02

    Tätlichkeit; außerordentliche Kündigung; ordentliche Kündigung;

  • LAG Köln, 11.08.1995 - 12 Sa 426/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • LAG Köln, 17.12.2008 - 3 Sa 1194/08

    außerordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; verfälschende

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 8 Sa 5/03

    Befristete Aushilfsarbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11

    Außerordentliche Kündigung bei tätlichem Angriff und Drohung mit körperlicher

  • LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14

    Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer

  • LAG Köln, 11.04.2011 - 5 Sa 1388/10

    Unwirksame verhaltensbedingte Änderungskündigung wegen Weitergabe von

  • LAG Thüringen, 20.04.1998 - 8 Sa 739/96

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97

    Ordentliche Kündigung des Konkursverwalters; Auslegung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher

  • LAG Hessen, 19.05.1999 - 2 Sa 291/98

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung bei eigenmächtiger Anmietung eines

  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 2 Ca 1868/08

    Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung

  • ArbG Münster, 23.07.2020 - 3 Ca 673/20
  • ArbG Lüneburg, 18.05.2000 - 2 Ca 726/00

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Tischlergeselle) gegen eine

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