Rechtsprechung
BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bildungsmaßnahmen - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers - Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives Richterrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives Richterrecht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611; Berufsgenossenschafts-AngestelltenTV Nr. 7 SR 2a; BAT Nr. 7 SR 2a; GG Art. 9 Abs. 3
Rückzahlung von Fortbildungskosten: I. Tarifvertrag als Grundlage: Zulässige Abweichung von den Grundsätzen zur Verbindlichkeit einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln (tarifdispositives Richterrecht) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Ausbildungsbeihilfen, Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfe durch den AN, Ausbildungskosten
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 30.07.1993 - 5 Ca 1659/93
- LAG Düsseldorf, 10.12.1993 - 15 Sa 1488/93
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Papierfundstellen
- BAGE 81, 5
- MDR 1996, 502
- NZA 1996, 437
- BB 1996, 276
- BB 1996, 959
- DB 1996, 531
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Sie beruht auf der strukturellen Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber und der daraus folgenden ungleichen Verhandlungsstärke (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 b, cc, dd der Gründe).Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A III 2 der Gründe).
- BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 …
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Die Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 49, 281, 287 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93
Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung eines Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73
Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur …
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77
Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der …
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne gleichzeitige Arbeitsverpflichtung darf einzelvertraglich im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Die Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 49, 281, 287 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - LAG Niedersachsen, 22.09.1992 - 11 Sa 1026/92
Auszug aus BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, daß die Tarifvertragsparteien unter Fort- oder Weiterbildung im Sinne der Nr. 7 SR 2a auch solche Bildungsmaßnahmen verstanden haben, die weder unmittelbar noch mittelbar zu einer höheren Vergütung führen können (ähnlich LAG Niedersachsen Urteil vom 22. September 1992 - 11 Sa 1026/92 - EzBAT SR 2a BAT, Rückzahlung von Fort- bzw. Weiterbildungskosten Nr. 1 = ZTR 1993, 162;… a.A. Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, SR 2a Nr. 7 Rz 13). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
- BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung
c) Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sittenverstoßen (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282; 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - BAGE 81, 5 mwN).Auch in solchen Fällen ist zumindest bei der Verweisung auf einen geschlossenen Regelungskomplex von der grundsätzlichen Richtigkeitsgewähr der einbezogenen Tarifvertragsnormen auszugehen (BAG 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - BAGE 81, 5; Preis Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht § 14 III 3 e S. 398).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 2 Sa 215/17
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Personalbedarf des Arbeitgebers
Hinsichtlich der im Manteltarifvertrag getroffenen Regelung lehnt das Arbeitsgericht eine Rückzahlungsverpflichtung unter Verweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 1995, 5 AZR 174/94, ab.Vor diesem Hintergrund bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Tarifverträge nicht in demselben Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen wie Einzelverträge (Vgl. hierzu BAG, Urteil vom 06.09.1995, 5 AZR 174/94 Rn. 36 m.w.N.), nicht, wenn bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen des Tarifvertrages nicht erfüllt sind.
Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung - wie vorliegend - erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Arbeitnehmer, die selbst initiativ geworden sind und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber angeregt haben, anders zu behandeln, als solche, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden mussten (BAG Urteil vom 06.09.1995, Az. 5 AZR 174/94, Rn. 20).
Zwar dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 06.09.1955, 5 AZR 174/94, Rn 25) keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, da der Personalbedarf eines Arbeitgebers, zumal wenn es um längere Zeiträume geht, nicht sicher abschätzbar, sondern von vielen Unwägbarkeiten abhängig ist.
Diese Rechtsprechung zur Bindungsdauer wendet das Bundesarbeitsgericht auch zur Auslegung und Ausfüllung des Begriffs "im Rahmen des Personalbedarfs" an (BAG. Urteil vom 06.09.1955, 5 AZR 174/94 Rn. 25) und schließt hieraus, dass - wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend ausführte - eine Weiter- oder Fortbildung nur dann "im Rahmen des Personalbedarfs" erfolgt, wenn beim Arbeitgeber in dem dreijährigen Bindungszeitraum wahrscheinlich Stellen zu besetzen sind, für die eine durch die Weiterbildung erworbene Qualifikation Voraussetzung ist (ebenso BAG…, Urteil vom 06.11.1996, 5 AZR 498/95 Rn. 24).
Im übrigen verlieren länger zurückliegende Fort- und Weiterbildungen ohne entsprechende berufliche Tätigkeit regelmäßig an Wert (BAG, Urteil vom 06.09.1995, 5 AZR 174/94 Rn. 26).
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10
Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen
Als tarifliche Regelung unterliegt sie nach deutschem Recht keiner Angemessenheitskontrolle (vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - zu II 3 b cc der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 132; 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 81, 5) .
- BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
Die Regelung über die Rückzahlung der Kosten der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger in § 10 a AVR-Caritas ist wirksam (Ergänzung zu BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter III 1 der Gründe, m.w.N.).
Dabei sind keine anderen Prüfungsmaßstäbe heranzuziehen, wenn die Tarifnormen nicht kraft Tarifbindung, sondern kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden sind (BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene).
Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.).
b) Die Weiterbildung des Klägers zum Operations-Fachpfleger war auch vergütungsrelevant (vgl. zu Nr. 7 SR 2 a KnAT bzw. BAT: Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 - 8 Sa 561/14
Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung
Es besteht insoweit eine materielle Richtigkeitsgewähr für die tariflichen Regelungen (BAG 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 - Rn. 38, juris).Im Übrigen wurde durch das Bundesarbeitsgericht bereits in dem tarifvertraglichen Zusammenhang festgestellt, dass es nahe liegen würde, auf kürzere Zeiträume als nur auf volle Jahre abzustellen (BAG 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 - Rn. 46, juris).
- LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11
Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung; …
Rechtsunwirksam kann eine Klausel unter Berücksichtigung des "Wie" (vgl. Düwell/Ebeling, DB 2008, 406) der Klausel insbesondere dann sein, wenn eine ratierliche Kürzung der Rückzahlungsschuld fehlt (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741; 29.06.1962 - 1 AZR 343/61 - AP GG Art. 12 GG Nr. 25; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406).Zugleich wird festgehalten, dass jedenfalls die Tarifvertragsparteien mit der damaligen Regelung die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschritten hätten (BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
- BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11
Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung - …
Als tarifliche Regelung unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle durch die Gerichte (vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - zu II 3 b cc der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 132; 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 81, 5) . - LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag
Es besteht insoweit eine materielle Richtigkeitsgewähr für die tariflichen Regelungen (BAG, Urteil vom 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 -, BAGE 81, 5-15, Rn. 38;… Staudinger/Richardi/Fischinger (2020) BGB § 611a, Rn. 897).Es ist nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde (vgl. BAG, Urteil vom 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 -, BAGE 81, 5-15, Rn. 38).
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
Deshalb kann bei der Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (ua. BAG 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - BAGE 81, 5). - LAG Düsseldorf, 14.11.2000 - 8 Sa 1524/99
Lohngleichheit
Die Willkürgrenze wird erst überschritten, wenn sich bei einer generellen (und nicht einer individuellen) Betrachtungsweise ergibt, dass Arbeitnehmer im Vergleich zu einer sachlich vertretbaren Lösung grundlegend schlechter gestellt und dauernd benachteiligt werden (vgl. BAG…, Urteil vom 28.01.1998, a. a. O.; BAG, Urteil vom 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 -, NZA 1996, 437; BAG, Urteil vom 06.09.1995 5 AZR 744/94, n.v.; BAG, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 540/79, AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 03.10.1969 - 3 AZR 400/68 -, AP Nr. 12 zu § 15 AZO).Im Gegensatz zu Regelungen in Einzelarbeitsverträgen sind Rückzahlungsklauseln hinsichtlich der Kosten von Fortbildungsmaßnahmen bei Tarifverträgen unter weit weniger engen Voraussetzungen möglich (vgl. BAG, a. a. O., NZA 1996, 437).
Hanau (…a. a. O., Seite 16) hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beurteilung nicht auf den Einzelfall bezogen werden darf, sondern die Gesamtauswirkung der Tarifnorm zu beachten ist, da Tarifnormen eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen erfassen (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 -, AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 -, NZA 1996, 437).
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
- BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 29/96
Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags
- BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 498/95
Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags
- BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09
Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung …
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99
Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen …
- BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 584/98
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
- BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95
Transferentschädigung in der Eishockeyliga
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02
Tarifvertrag und Senioritätsrang
- LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag - …
- LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02
Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ; …
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
Rückzahlung von Bildungskosten
- LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung - …
- LAG Nürnberg, 27.11.1996 - 4 (1) Sa 673/94
Hygiene-Fachkraft; Weiterbildung; Weiterbildungskosten; Vergütungsgruppen; …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 378/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 394/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 983/08
Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe
- LAG Niedersachsen, 25.07.1996 - 14 Sa 1904/94
Fortbildung einer Leitenden Krankenschwester zur Hygiene-Fachkraft ; Anspruch auf …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 440/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 522/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 135/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- ArbG Kiel, 13.01.1999 - 6 Ca 2909b/97
- ArbG Kiel, 13.01.1999 - ö .D. 6 Ca 2909b/97
Streitigkeit über die Rückzahlung von Fortbildungskosten; Beschäftigung in einem …
- LAG Hamm, 25.07.2006 - 19 Sa 227/06
Inhaltskontrolle einer kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinie, Rückzahlung von …
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 268/03
Anspruch auf Änderung der Senioritätsliste - Unzulässigkeit einer …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 335/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 289/03
Mantel- und Vergütungstarifvertrag für das Bordpersonal - Zuständigkeit der …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 334/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 390/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 336/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 148/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 357/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94
Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 389/02
Befristet beschäftigter Arbeitnehmer; Tarifvertragliche Besitzstandsregelung; …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 338/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Hamm, 16.04.1996 - 7 Sa 113/96
Anspruch auf höhere Vergütung im Wege des Bewährungsaufstiegs; …
- LAG Berlin, 11.05.1998 - 18 Sa 3/98
Rückzahlung von Fortbildungskosten / Weiterbildungskosten; Beschäftigung als …
- LAG Hamm, 14.02.1997 - 10 Sa 1297/96
Rückzahlung einer gezahlten Sonderzuwendung; Ausscheiden eines Angestellten aus …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2016 - 4 Sa 357/15
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Tarifauslegung
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 355/99
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 362/00
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 361/00
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 360/00
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 495/99
- LAG München, 01.02.2012 - 10 Sa 837/11
Zulage für Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung als Pflegedienstleiter in …
- ArbG Darmstadt, 28.11.2008 - 2 Ca 31/08
Keine Auszahlung eines "Leistungsentgelts" nach der Protokollnotiz zu § 18 Abs 4 …
- LAG Hamm, 09.07.1996 - 7 Sa 454/96
Anspruch auf rückwirkende Erhöhung der Vergütung einer Erzieheren ausserhalb des …
- LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 339/02
Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer …
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.1996 - 3 Sa 94/95
- BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 356/99