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   BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98   

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https://dejure.org/1998,1411
BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 5 AZN 154/98 (https://dejure.org/1998,1411)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters

  • archive.org
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmer: Fotoreporter einer Zeitungsredaktion

  • hensche.de

    Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 72, 72a; BGB § 611 (Abhängigkeit)
    Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters bei fester Einbindung in den Arbeitsablauf einer Zeitungsredaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Fotoreporter -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3734 (Ls.)
  • NZA 1998, 839
  • BB 1998, 1590
  • DB 1998, 2276
  • ZUM 1998, 863
  • JR 1999, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91

    Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98
    Pauschal bezahlte Fotoreporter einer Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a. durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden sind, daß sie faktisch die Übernahme von Fototerminen nicht ablehnen können (Abgrenzung zu BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - AP Nr. 47 zu § 5 BetrVG 1972 mit Anm. Wank).

    Demgegenüber habe der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 52) entschieden, daß verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Zeit und des Orts der Fototermine keinen Aussagewert hinsichtlich der persönlichen Abhängigkeit des Mitarbeiters hätten.

    Die Fotos wurden noch am selben Tage benötigt (auch deshalb läßt sich der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichen, welcher dem Beschluß des BAG vom 29.01.1992 - 7 ABR 25/91 - in EzA Nr. 52 zu § 5 BetrVG 1972 zugrunde lag).".

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Eine Leistungsbestimmung durch Weisung ist auch dann anzunehmen, wenn der Tätige vom Unternehmer generell zu Einsätzen eingeteilt wird, der Tätige aber einzelne Einsätze ablehnen darf (BAG, Urt. vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - Rundfunkmitarbeiter; Beschl. vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Eine Leistungsbestimmung durch Weisung ist auch dann anzunehmen, wenn der Tätige vom Unternehmer generell zu Einsätzen eingeteilt wird, der Tätige aber einzelne Einsätze ablehnen darf (BAG, Urt. vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - Rundfunkmitarbeiter; Beschl. vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98).
  • LAG Köln, 02.10.2020 - 10 Sa 129/19

    Status; Bildreporter; Pauschallistenvereinbarung; Urlaub; Verjährung;

    Diese ständige Verfügbarkeit stellt nach Auffassung der Kammer ein wesentliches Indiz im vorliegenden Einzelfall des Klägers zur Bejahung eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses zur Beklagten dar (vergleiche hierzu BAG, Beschluss vom 19.01.1992 - 7 ABR 25/91 - Beschluss vom 16.06.1998 - 5 AZN 154/98 -, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2001- 10 Sa 6/01 - ).
  • LAG Berlin, 02.12.1998 - 13 Sa 106/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. BAG Urteil vom 3.5.1989 - 5 AZR 158/88 - BB 1990, 779 [BAG 03.05.1989 - 5 AZR 158/88] ; BAG Beschluß vom 29.1.1992 - 7 ABR 25/91 - NZA 1992, 835 [BAG 29.01.1992 - 7 ABR 25/91] ; BAG Urteil vom 20.7.1994 - 5 AZR 627/93 - DB 1994, 2502 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93] ; BAG Urteil vom 16.7.1997 - 5 AZR 312/96 - DB 1997, 2437; BAG Urteil vom 6.5.1998 - 5 AZR 247/97 - bisher n. v.; BAG Urteil vom 3.6.1998 - 5 AZR 656/97 - DB 1998, 2274 [BAG 03.06.1998 - 5 AZR 656/97] ; BAG Beschluß vom 16.6.1998 - 5 AZN 154/98 - DB 1998, 2276; BSG AP Nr. 27 und 29 zu § 611 BGB ; BSG Urteil vom 9.11.1989 - 11 Rar 39/89 - BB 1990, 783 [BSG 09.11.1989 - 11 RAr 39/89] ) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters oder selbständigen Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
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