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   BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98   

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https://dejure.org/1998,1303
BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BPersVG § 7; ; BPersVG § 79 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BPersVG §§ 7, 79 Abs. 4
    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BPersVG §§ 7, 79 Abs. 4
    Personalratsanhörung vor außerordentlicher Kündigung - Ordnungsgemäße Verfahrenseinleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungswiderspruch des Personalrats wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der Dienststelle bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen mangelnder Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den Personalrat; Vertretung eines Personalabteilungsleiters

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der fehlerhaften Personalratsbeteiligung auf das Beamtenverhältnis (Dr. Wolfgang Zimmerling)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1279 (Ls.)
  • NZA 1999, 429
  • BB 1999, 164
  • DB 1999, 699
  • DB 1999, 856
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3 BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

    Ein solches Verständnis von § 7 Satz 2 BPersVG widerspräche außerdem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die darin gesehen wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 c bb der Gründe, m.w.N.), die Bedeutung des Personalrats und der Personalentscheidungen aufzuwerten, indem der Leiter der Dienststelle selbst im Interesse des sozialen Friedens veranlaßt werden soll, sich nicht nur mit den Aufgaben der Dienststelle nach außen, sondern auch mit den internen Problemen seiner Mitarbeiter zu beschäftigen.

    Die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (Senatsurteile vom 26. Oktober 1995, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW) und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 158/76

    Einleitung des Beteiligungsverfahren - Einleitender Personenkreis -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Das Anhörungsverfahren ist daher schon nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden, § 79 Abs. 3 BPersVG (ebenso BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77

    Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Schließlich ist der Widerspruch des Personalrats auch rechtzeitig erfolgt (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 538/77 - AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; BVerwG Urteil vom 26. August 1987 - 6 P 11/86 - BVerwGE 78, 72, 76 f.), was die Revision nicht in Zweifel zieht.
  • LAG Berlin, 09.12.1997 - 12 Sa 102/97

    Vertretung bei Verhinderung; Einleitung des Beteiligungsverfahrens; Nicht

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Dezember 1997 - 12 Sa 102/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Ausnahmevorschriften sind jedoch im Regelfall eng auszulegen (vgl. u.a. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (Senatsurteile vom 26. Oktober 1995, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW) und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    c) Auch wenn man nunmehr dem Landesarbeitsgericht und wohl auch der Ansicht der Beklagten folgend den Geschäftsverteilungsplan dahin versteht, er enthalte eine Regelung im Sinne des § 7 Satz 3 BPersVG dergestalt, daß der Abteilungsleiter Z zum Vertreter des Dienststellenleiters bestimmt werde - es kann offen bleiben, ob eine nach § 7 Satz 3 BPersVG erforderliche Bestimmung durch den Dienststellenleiter als solchen ohne weiteres gleichbedeutend mit einer solchen durch einen allgemeinen Geschäftsverteilungsplan ist (vgl. dazu etwa BAG Urteil vom 7. Februar 1958 - 1 AZR 190/57 - BAGE 5, 203 = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG mit Anm. Dietz; siehe auch Lorenzen/Haas/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlutmann, BPersVG, Stand: September 1998, § 7 Rz 10; Fischer/Goeres, aaO, Rz 15) -, so ändert das am Ergebnis nichts.
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Schließlich ist der Widerspruch des Personalrats auch rechtzeitig erfolgt (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 538/77 - AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; BVerwG Urteil vom 26. August 1987 - 6 P 11/86 - BVerwGE 78, 72, 76 f.), was die Revision nicht in Zweifel zieht.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Wenn der Dienststellenleiter vorliegend von einer Beauftragung der Frau E im Sinne des § 7 Satz 4 BPersVG abgesehen hat (vgl. die andere Fallgestaltung im Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz), so kann dieses Versäumnis nicht dazu führen, § 7 Satz 3 BPersVG entgegen der ratio legis erweiternd auszulegen.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Im übrigen war noch vor Beendigung des Anhörungsverfahrens, nämlich am 4. Juli 1996 dem Präsidenten der GhK durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst die Vollmacht zur Kündigung des Klägers erteilt worden, ohne daß schließlich der Personalrat die Einleitung des Verfahrens durch den Präsidenten der GhK gerügt hätte (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 - und 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Bochum, 08.07.2002 - 3 Ca 1287/02

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus Arbeitsvertrag

    Ausnahmevorschriften sind jedoch im Regelfall eng auszulegen (BAG Urteil vom 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 - DB: 1999, 856 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG zu III 2 a der Gründe, m. w. N.).
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    Jedenfalls kann sich der betroffene Arbeitnehmer im anderen Fall nicht auf die fehlende Erörterung berufen; nach Auffassung des Berufungsgerichts gilt hierzu der selbe Grundsatz, den das Bundesarbeitsgericht bei Fehlern des Arbeitgebers im Rahmen der Einleitung des Beteiligungsverfahrens aufgestellt hat, wonach eine entsprechende, fristgerechte Rüge des Personalrats erforderlich ist (vgl. BAG 2 AZR 279/97 vom 25.02.1998, ZTR 98, 335; BAG 2 AZR 61/98 vom 29.10.1998, NZA 99, 429; BAG 2 AZR 743/94 vom 26.10.1995, NZA-RR 95, 453).
  • LAG Hessen, 25.04.2003 - 17 Sa 1723/02

    Anwendbarkeit des § 309 Nr. 6 BGB n. F. auf arbeitsvertragliche

    Ausnahmevorschriften sind jedoch grundsätzlich eng auszulegen (BAG 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 - AP Nr. 13 zu § 79 BPersVG unter II 1 c m.w.Nachw.).
  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03

    Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG

    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts stellt dies aber nicht die Regel dar (vgl. dazu auch BAG 2 AZR 61/98 vom 29. Oktober 1998, NZA 99, 429, 430).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20

    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist -

    Allerdings dürfte dieser Mangel nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, da das Bundesarbeitsgericht (29. Oktober 1998 (2 AZR 61/98) seitens des Personalrats eine Rüge des Vertretungsmangels innerhalb der Stellungnahmefrist verlangt habe.
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