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   LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 13 Sa 345/98   

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LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 13 Sa 345/98 (https://dejure.org/1998,3083)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1998 - 13 Sa 345/98 (https://dejure.org/1998,3083)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1998 - 13 Sa 345/98 (https://dejure.org/1998,3083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ; Zahlung einer Abfindung; Fehlerhafte Beteiligung eines Betriebsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203 Abs. 2 § 626 Abs. 2
    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Zustellung an Wohnanschrift bei Untersuchungshaft des Arbeitnehmers - Entbehrlichkeit der vorherigen Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2215
  • NZA-RR 1999, 640
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 13 Sa 345/98
    Die Zustellung an die Wohnanschrift ist zulässig, selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Haftanschrift des Arbeitnehmers kennt (Schaub § 123 II 1 c; BAG AP Nr. 17 zu § 130 BGB in BB 1989, 1347 ).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Das Oberlandesgericht hat sich hier ausdrücklich der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 1998 - 13 Sa 345/98 -, NZA-RR 1999, S. 640 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2005 - 4 Sa 386/05 -, JURIS, Rn. 31) angeschlossen und generell den Standpunkt eingenommen, es sei nicht zu erwarten, dass ein Dienstverpflichteter, der im Strafverfahren eine Straftat zum Nachteil seines Dienstherrn bestreite, in der Anhörung zur Verdachtskündigung für sich überzeugende Umstände vorbringe.

    Zwar haben die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Rheinland-Pfalz im Sinne des Oberlandesgerichts entschieden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 1998 - 13 Sa 345/98 -, NZA-RR 1999, S. 640 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2005 - 4 Sa 386/05 -, JURIS, Rn. 31).

  • LAG Hessen, 02.12.2013 - 16 Sa 1248/12

    Verletzung der Nachweispflicht als Kündigungsgrund

    Dies rechtfertigt eine analoge Anwendung des § 206 BGB (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 13. August 1998 -13 Sa 345/98- Rn. 19; KR-Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB, Rn. 360).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 4 Sa 386/05

    Verdachtskündigung

    Auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 13.08.1998 (- 13 Sa 345/98 - in NZA RR 1999, 640-641) lässt keine andere Bewertung zu.
  • LAG München, 19.03.2009 - 3 Sa 25/09

    Verdachtskündigung

    Es kann somit dahinstehen, ob - wie das Arbeitsgericht annimmt - im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.08.1998 - 13 Sa 345/98 - die Anhörung entbehrlich ist, weil sich der durch den Haftbefehl manifestierte dringende Tatverdacht auch auf Delikte zum Nachteil des Arbeitgebers richtete und unter den gegebenen Voraussetzungen nicht damit zu rechnen war, dass veränderte Gesichtspunkte auftauchen könnten, die geeignet wären, zu einer Revision der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers zu führen.
  • LG Bonn, 28.05.2003 - 1 O 517/02

    Voraussetzungen einer Tatkündigung; Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bei

    Gleiches gilt für die Frage, ob eine solche Kündigung in der gegebenen Konstellation einer vorherigen Anhörung des Klägers bedurft hätte, oder diese entbehrlich war (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.6.2001, AZ 2ARZ 325/00, abgedruckt u.a. in NZA 2002, 1030; BAG, Urteil vom 13.9.1995, AZ 2 ARZ 587/94, abgedruckt u.a. in NZA 1996, 81; BAG, Urteil vom 5.4.2001., AZ 2 ARZ 217/00, abgedruckt u.a. in NZA 2001, 837; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.8.1998, AZ 13 Sa 345/98, abgedruckt u.a. in NZA-RR 1999, 640).
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