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   LAG Köln, 06.07.2001 - 11 Sa 373/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9480
LAG Köln, 06.07.2001 - 11 Sa 373/01 (https://dejure.org/2001,9480)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.07.2001 - 11 Sa 373/01 (https://dejure.org/2001,9480)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 11 Sa 373/01 (https://dejure.org/2001,9480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts den Arbeitnehmerstatus geltend zu machen; Notwendigkeit eines rückwirkenden Statusfeststellungsantrages, wenn beim ursprünglichen Arbeitgeber ein Betriebsübergang stattgefunden hat ; Gerichtliche Klärung von Statusfragen, wenn der Rechtsstreit nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; MTV DW Zf. 514.11
    Altersstufe; Steigerungsstufe; Gehaltsstufe; Status; Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 2/03

    Verwirkungsmöglichkeit der Berufung auf Arbeitsverhältnis im Falle der

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25.05.1988, AP Nr. 5 zu § 242 Stichwort: Prozessverwirkung; BAG Urteil vom 12.08.1999 NZA RR 2002, 346).
  • LAG Köln, 12.01.2010 - 12 Sa 429/09

    Statusklage einer Führungskraft

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG vom 30.01.1991 - 7 AZR 239/90- EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 68; LAG Köln vom 06.07.2001 - 11 Sa 373/01; offen gelassen BAG vom 24.05.2006.
  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (12) Sa 1146/02

    Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsverhältnis, Verwirkung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25.05.1988, AP Nr. 5 zu § 242, Stichwort: Prozessverwirkung; BAG Urteil vom 12.08.1999, NZA RR 2002, 346).
  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 Sa 2/03

    Beachtung des Rechtsinstitus der Verwirkung bei der Geltendmachung von

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