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   LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02   

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https://dejure.org/2002,5012
LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02 (https://dejure.org/2002,5012)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2002 - 18 Sa 564/02 (https://dejure.org/2002,5012)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 18 Sa 564/02 (https://dejure.org/2002,5012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, regelmäßige Arbeitszeit, Überstunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 und 1 a EFZG
    Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, regelmäßige Arbeitszeit, Überstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Arbeitsunfähigkeit; Überstunden; Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • Judicialis

    EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; EFZG § 4 Abs. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1; EFZG § 4 Abs. 1a
    Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, regelmäßige Arbeitszeit, Überstunden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 461
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 40/87

    Berechnung der Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
    Damit fallen einerseits die bisher der regelmäßigen Arbeitszeit zugerechneten wiederholt anfallenden Überstunden (BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 5 AZR 40/87 - AP LohnFG, § 1 Nr. 78 = EzA LohnFG, § 1 Nr. 93; BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG, § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG, § 2 Nr. 21; zur bisherigen Rechtslage vgl. etwa noch Gola, a.a.O., § 4 Anm. 3.3.3) aus der Entgeltfortzahlung heraus.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 500/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
    Nach diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 -) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit zu Grunde zu legen.
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
    Damit fallen einerseits die bisher der regelmäßigen Arbeitszeit zugerechneten wiederholt anfallenden Überstunden (BAG, Urteil vom 16.03.1988 - 5 AZR 40/87 - AP LohnFG, § 1 Nr. 78 = EzA LohnFG, § 1 Nr. 93; BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG, § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG, § 2 Nr. 21; zur bisherigen Rechtslage vgl. etwa noch Gola, a.a.O., § 4 Anm. 3.3.3) aus der Entgeltfortzahlung heraus.
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
    Nach diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 -) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit zu Grunde zu legen.
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5263
    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (Gesetzesbegründung BT-Drucks, 12/5263 S. 13; Kasseler Handbuch/Vossen, 2. Aufl., 2.2. Rn. 366 f; Schmitt EFZG, 4. Aufl., § 4 Rn. 18 ff; Hold in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge, 5. Aufl., § 4 EFZG Rn. 8, 54 f, 56 ff; Marienhagen/Künzl, EFZG, Stand Mai 2000, § 4 Rn. 2 f; MünchArbR/Boecken, 2. Aufl., Bd. 1, § 84 Rn. 8 f, 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit

    Wird zudem regelmäßig eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit abgerufen und geleistet, z. B. bei einem Kraftfahrer im Fernverkehr, ist dies die vertraglich geschuldete individuelle regelmäßige Arbeitszeit (LAG Hamm 30.10.2002 NZA-RR 2003, 461).
  • LAG Hamm, 28.01.2004 - 18 Sa 1334/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beweiswert der

    Da eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen worden ist, reicht ein Vergleichszeitraum von zwei Monaten noch nicht aus, um feststellen zu können, was die Arbeitsvertragsparteien abweichend von der Bestimmung im Arbeitsvertrag als regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers gewollt haben (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/01 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2002 - 18 Sa 564/02 - NZA RR 2003, 461).
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