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   LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04   

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LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04 (https://dejure.org/2005,5560)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.02.2005 - 3 Sa 515/04 (https://dejure.org/2005,5560)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 3 Sa 515/04 (https://dejure.org/2005,5560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schadensersatz, Kündigung, außerordentlich, Verfrühungsschaden, Formulararbeitsvertrag, Vertragsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers ; Zeitliche Begrenzung des Schadensersatzanspruches auf den sog. Verfrühungsschaden; Möglichkeit der Vereinbarung einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit bei Befristung des Vertrages ; ...

  • Judicialis

    BGB § 628 Abs. 2; ; BGB n.F. § 309 Ziff. 6; ; BGB n.F. § 307; ; BGB n.F. § 305c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Formularklausel über Vertragsstrafe bei angemessener Kündigungsfrist und offener Textfassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 896
  • NZA-RR 2005, 351
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    1) Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes stellt bei einer einzuhaltenden Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Monatsende keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (mit BAG vom 2.3.2004 - 8 AZR 196/03).

    Vertragsstrafenvereinbarungen in Formulararbeitsverträgen sind daher nicht aufgrund des Klauselverbotes nach § 309 Ziff. 6 BGB n. F. generell unzulässig (BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, Seite 727; BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 328/03 sowie BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).

    Das Interesse des Arbeitgebers kann durch eine Vertragsstrafe gesichert werden (BAG v. 02.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, 727 (732 f).

    ( BAG a.a.O, NZA 2004, 727 (734).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 269/03

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Er erfasst nur den sog. "Verfrühungsschaden" und berücksichtigt insoweit, dass jede Partei eines Arbeitsvertrages mit einer ordentlichen Kündigung des anderen immer rechnen muss (vgl. BAG v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 - zit. nach Juris).

    Im Einzelfall muss der Verwender besonders daraufhin hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 m.w.N; BAG v. 23.09.2003 3 AZR 551/02; BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 9/03; BAG v. 29.11.1995 - 5 AZR 47/94).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Vertragsstrafenvereinbarungen in Formulararbeitsverträgen sind daher nicht aufgrund des Klauselverbotes nach § 309 Ziff. 6 BGB n. F. generell unzulässig (BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, Seite 727; BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 328/03 sowie BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Vertragsstrafenvereinbarungen in Formulararbeitsverträgen sind daher nicht aufgrund des Klauselverbotes nach § 309 Ziff. 6 BGB n. F. generell unzulässig (BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, Seite 727; BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 328/03 sowie BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Im Einzelfall muss der Verwender besonders daraufhin hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 m.w.N; BAG v. 23.09.2003 3 AZR 551/02; BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 9/03; BAG v. 29.11.1995 - 5 AZR 47/94).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

    Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Im Einzelfall muss der Verwender besonders daraufhin hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 m.w.N; BAG v. 23.09.2003 3 AZR 551/02; BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 9/03; BAG v. 29.11.1995 - 5 AZR 47/94).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
    Er erfasst nur den sog. "Verfrühungsschaden" und berücksichtigt insoweit, dass jede Partei eines Arbeitsvertrages mit einer ordentlichen Kündigung des anderen immer rechnen muss (vgl. BAG v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 - zit. nach Juris).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Das äußere Erscheinungsbild des Vertrages führt demnach nicht dazu, dass bei dem Arbeitnehmer bestimmte Erwartungen hinsichtlich des Vertragsinhalts geweckt werden, vielmehr muss sich dieser von vornherein den gesamten Vertragstext durchlesen, um den Vertragsinhalt vollständig zu erfassen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 2. Februar 2005 - 3 Sa 515/04 - NZA-RR 2005, 351).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - 9 Sa 12/08

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel - unangemessene Benachteiligung in der

    Im Übrigen sei auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 02.02.2005 - 3 Sa 515/04 - zu verweisen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 02.02.2005 - 3 Sa 514/04 -, NZA RR 2005, 351 ff. Der dort zu beurteilende Fall betrifft eine andere Konstellation als der vorliegende Sachverhalt.

  • ArbG Trier, 16.12.2008 - 3 Ca 1092/08

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt einer Praktikumsstelle zugunsten

    Dem gegenüber hat der Arbeitnehmer in der Regel weder ein Recht noch ein schützenwertes Interesse daran, den Arbeitsvertrag zu brechen, sodass er durch eine Vertragsstrafenregelung für den schuldhaften Nichtantritt der Arbeit nicht unangemessen benachteiligt wird, da es an ihm liegt, seine Hauptpflichten zu erbringen (vgl. BAG 04.03.2004, NZA 2004, 727, 733 mwN; 21.04.05, NZA 2005, 1053, 1056; LAG Schleswig-Holstein 02.02.2005, NZA-RR 2005, 351, 352).

    Selbst wenn dies in tatsächlicher Hinsicht zutreffen mag, so führt das Fehlen eines "Schadens" für sich genommen noch nicht zur Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung, da diese nicht in erster Linie einen tatsächlich entstandenen Schaden kompensieren soll, sondern primär vielmehr darauf gerichtet ist, einen wirkungsvollen Druck auf den Schuldner, also hier den Arbeitnehmer, auszuüben, damit dieser seine vertragliche Verpflichtung einhält und seine Arbeit antritt; die Vertragsstrafe dient damit gerade auch der Sicherung der Arbeitsaufnahme (BAG 04.03.2004, NZA 2004, 727, 733; LAG Schleswig-Holstein 02.02.2005, NZA-RR 2005, 351, 352; DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Auflage 2008, C 455; Singer, RdA 2003, 194, 202).

    Daher kann ein ungewöhnlicher äußerer Zuschnitt einer Klausel oder ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BAG 15.02.2007, NZA 2007, 614, 616 f.; 08.08.2007 - 7 AZR 605/06; 14.08.2007, NZA 2008, 170, 171; LAG Schleswig-Holstein 02.02.2005, NZA-RR 2005, 351, 353).

  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

    Insbesondere unter Berücksichtigung von § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB sowie § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB kann eine derartige Regelung weder als überraschend gem. § 305 c Abs. 1 BGB (vgl. LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 351) noch nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sein (vgl. BAG vom 31.08.2005 - AP Nr. 8 zu § 6 ArbZG; Kleinebrink ArbRB 2006, 21 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

    Mit dem BAG sind einige Instanzgerichte ebenfalls der Meinung, § 309 Nr. 6 BGB sei auf Vertragsstrafenklauseln in Arbeitsverträgen wegen der Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nicht anwendbar (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Februar 2005 - 3 Sa 515/04 - NZA-RR 2005, 351; LAG Hamm, Urteil vom 07. Mai 2004 - 7 Sa 85/04 - NZA-RR 2005, 128; ArbG Freiburg, Urteil vom 16. Januar 2003 - 13 Ca 302/02 - LAGE Nr. 2 zu § 309 BGB 2002; ArbG Duisburg, Urteil vom 14. August 2002 - 3 Ca 1676/02 - DB 2002, 1943 = NZA 2002, 1038).
  • ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2005 - 9 Ca 8773/04
    Abzustellen als einschlägige Maßgrundlage ist auf die Dauer der Kündigungsfrist (BAG, a.a.O., unter B III 2b; LAG Schleswig-Holstein, U.v. 02.02.2005 - 3 Sa 515/04 - BB 2005, 896).
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