Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.05.2006

Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3676
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Volkshochschuldozentin auf bezahlten Erholungsurlaub; Qualifizierung einer Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 2 S. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher Person i.S.v. § 2 S. 2 BUrlG und einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 2 S. 1; BUrlG § 2 S. 2
    Urlaubsvergütung für Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnlichen Person

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch arbeitnehmerähnlicher Personen auf Urlaubsentgelt, falls die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit der Sicherung ihrer Lebensgrundlage dienen ? Volkshochschuldozenten als arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1502
  • JR 2007, 86
  • NZA-RR 2006, 616 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 246/77

    Teilzeitarbeit - Freies Mitarbeiterverhältnis - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Für die Beurteilung des privatrechtlichen Status als arbeitnehmerähnliche Person ist die von vornherein nur unterstützend eingreifende staatliche Leistung und nicht in Anspruch genommene Leistung ohne Bedeutung (vgl. schon BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4 zum Verzicht auf BAföG).

    So schließt das Bestehen eines Teilzeitarbeitverhältnisses bei einem Dritten das gleichzeitige Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses als arbeitnehmerähnliche Person nicht aus (BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4).

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1965 (- 5 AZR 358/63 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 7) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn die Rente so hoch ist, dass sie allein für sich geeignet ist, die Existenz des Beschäftigten zu sichern und er deshalb nicht darauf angewiesen ist, durch die Verwertung seiner Arbeitskraft weitere Einnahmen zu erzielen (vgl. BAG 16. Dezember 1957 - 3 AZR 92/55 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 3).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Vorschrift enthält keine gesetzliche Definition für alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auf das Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person anzuwenden sind (so schon BAG 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Betroffene auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Dienstleistung zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20).
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO), das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 06.12.1974 - 5 AZR 418/74

    Abhängigkeit - Kurzfristige Dienstleistungen - Künstler - Zaubershow -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Vorausgesetzt wird weiter eine gewisse Dauerbeziehung (vgl. BAG 6. Dezember 1974 - 5 AZR 418/74 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 14).
  • LAG Berlin, 07.10.2004 - 16 Sa 1388/04

    Urlaubsentgeltanspruch einer Volkshochschuldozentin

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Oktober 2004 - 16 Sa 1388/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 11; Bayreuther RdA 2020, 241, 246; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 41; MHdB ArbR/Schneider 4. Aufl. § 18 Rn. 19 f., 35; Schubert RdA 2020, 248, 251; HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 53) .
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .

    (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6, zu I 3 b der Gründe; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BurlG § 2 Nr. 5, zu I 1 a bb der Gründe; 11. Juni 2003 - 5 AZB 43/02 - BAGE 106, 273, 277 f.; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 30; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52, zu II 3 b aa der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Sie sind Selbständige, wobei an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen anderweitige, aus dem Einsatz der Arbeitskraft des Auftragnehmers resultierende Einkünfte zum Wegfall der wirtschaftlichen Abhängigkeit führen können (vgl. zum Rentenbezug: BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 17, EzA BUrlG § 2 Nr. 6; zum Meinungsstand: Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 12a Rn. 49; GMP/Germelmann/Müller-Glöge 7. Aufl. § 5 Rn. 35; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 12a Rn. 75; Willemsen/Müntefering NZA 2008, 193, 195 f.) .
  • LAG Köln, 29.05.2006 - 14 (5) Sa 1343/05

    Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person

    Bei der Definition der Arbeitnehmerähnlichen Personen ist von den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen auszugehen, ergänzend können die Merkmale des § 12 a Tarifvertragsgesetz herangezogen werden, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

    Kraft Definition ist die arbeitnehmerähnliche Person damit Selbständiger, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

  • LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23

    Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung

    Der Bezug einer Rente kann nur dann dazu führen, den freien Mitarbeiter als wirtschaftlich unabhängig anzusehen, wenn die Rente so hoch ist, dass sie allein für sich geeignet ist, die Existenz des Beschäftigten zu sichern und er deshalb nicht darauf angewiesen ist, durch die Verwertung seiner Arbeitskraft weitere Einnahmen zu erzielen (BAG, Urteil v. 17.01.2006, 9 AZR 61/05, in juris recherchiert).
  • LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20

    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, Rn. 14, juris).
  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Er war von ihr wirtschaftlich abhängig, denn der Kläger hat nunmehr substantiiert belegt, dass er zur Sicherung seiner Existenzgrundlage auf die bei der Beklagten erzielten Einkünfte angewiesen war (BAG vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, EzA BUrlG, § 2 Nr. 6 zu I 3 b der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04

    Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person -

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 638/05

    Rentenversicherungspflicht der Tätigkeit als selbstständige Dozentin;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1709
BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 (https://dejure.org/2006,1709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit des Rückgriffs auf eine Lebensversicherung zur Bestreitung von Prozesskosten; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozess und PKH - wirtschaftliche Voraussetzungen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § ... 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Lebensversicherung auf die Heirat der Tochter als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - Unzumutbarkeit des Einsatzes auch ohne sozialrechtliche Härte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Begrenzung des einzusetzenden Vermögens nach dem Maßstab der Zumutbarkeit ? Generell zumutbare Verwertung einer Versicherung bei Übersteigen der eingezahlten Beträge durch den Rückkaufswert ? Verwertbarkeit einer auf Heirat der Tochter abgeschlossenen Lebensversicherung, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1445
  • DB 2006, 1852
  • NZA-RR 2006, 616 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die sozialrechtliche Härteregelung findet nur auf atypische, ungewöhnliche Lebenssachverhalte Anwendung (BVerwG 26. Januar 1966 - BVerwG V C 88.64 - BVerwGE 23, 149; 13. Mai 2004 - BVerwG 5 C 3.03 - BVerwGE 121, 34; Brühl in LPK-SGB XII 7. Aufl. § 90 Rn. 73 f.), ist also von der Erfüllung besonderer schwerwiegender Voraussetzungen abhängig.
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04
    Die sozialrechtliche Härteregelung findet nur auf atypische, ungewöhnliche Lebenssachverhalte Anwendung (BVerwG 26. Januar 1966 - BVerwG V C 88.64 - BVerwGE 23, 149; 13. Mai 2004 - BVerwG 5 C 3.03 - BVerwGE 121, 34; Brühl in LPK-SGB XII 7. Aufl. § 90 Rn. 73 f.), ist also von der Erfüllung besonderer schwerwiegender Voraussetzungen abhängig.
  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 5 Ta 561/17

    Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen

    a) Regelmäßig zählt der Rückkaufwert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (so schon die erkennende Kammer Beschluss vom 12.06.2017, 5 Ta 533/16, n.v.; vgl. LAG Köln, Beschluss vom 19.02.2013, 5 Ta 368/12, juris; BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Allerdings kommt nach der Rechtsprechung des Senats - soweit, wie hier, keine gesetzlich geförderte Altersversorgung vorliegt - die Berücksichtigung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen im Sinne des Prozesskostenhilferechtes (§ 115 Abs. 3 ZPO) in Betracht (vgl. BAG 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 - AP ZPO § 115 Nr. 6 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2007 - 2 Ta 2161/06

    Berücksichtigung der Kapitallebensversicherung als Vermögen bei

    Auf den Beschluss vom Bundesarbeitsgericht vom 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 - wurde hingewiesen.

    Die diesbezügliche Unterscheidung zwischen solchen und anderen Formen von Lebensversicherungen ist auch nicht verfassungswidrig (vgl. BAG vom 05.05.2006 - 3 AZB 62/04 - NZA-RR 2006, 616).

    In diesem Zusammenhang hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.05.2006 - 3 AZR 72/04 - NZA RR 2006, 616) knapp und treffend darauf hingewiesen, dass aus Privatmitteln bestrittene Kapitallebensversicherungen der Altersvorsorge dienen können, aber nicht müssen.

  • LAG Hamm, 05.07.2010 - 14 Ta 529/09

    Unzumutbarer Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung zur Deckung der

    Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung zählt grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6).

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, a.a.O.).

    Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist abhängig von der Höhe des Rückkaufwerts insbesondere im Verhältnis zu den bisherigen Beitragszahlungen sowie der Höhe der Überschreitung des Schonbetrags die Zumutbarkeit der Verwertung zu beurteilen (vgl. BAG, 5. Mai 2006, a.a.O.; Kalthöner/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 327).

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2018 - 2 Ta 159/18

    Pflicht einer Partei zum Einsatz einer Kapitallebensversicherung für die

    Regelmäßig zählt der Rückkaufwert einer Lebens- bzw. Rentenversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.1997 - 5 C 7/96 -, NJW 1998, 1879; OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2003 - 25 WF 73/03 -, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 472/14

    Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6, Rn. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 Ta 2433/09

    PKH - Unzumutbarkeit des Einsatzes einer Lebensversicherung

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25. November 2008 - 3 AZB 55/08; BAG, Beschluss v. 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1997).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; BVerfG v. 19.12.1997, NJW 1998, 1879; OLG Köln, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Regelmäßig zählt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen, soweit dieser das sogenannte Schonvermögen übersteigt (vgl. BAG, Beschluss v. 25.11.2008 - 3 AZB 55/08, juris; BAG, Beschluss v. 05.05.2006 - 3 AZB 62/04, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; BVerfG v. 19.12.1997, NJW 1998, 1879; OLG Köln, FamRZ 2004, 382).
  • LAG Hamm, 08.07.2013 - 14 Ta 167/13

    Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe - Höhe des Schonvermögens bei Zahlung

    Das im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu prüfende Kriterium der Unzumutbarkeit im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist von geringeren Anforderungen gekennzeichnet (vgl. BAG, 5. Mai 2006, 3 AZB 62/04, AP ZPO § 115 Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2009 - 3 Ta 392/09

    Einkommensmindernde Berücksichtigung von gezahltem Kostgeld i.R.d. § 115 Abs. 1

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht