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   BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89   

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BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 (https://dejure.org/1990,417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitnehmerstatus von Vertragsamateuren im Fussballsport / Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren (Fußballsport)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 308 (Ls.)
  • BB 1990, 2051
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Zutreffend hat allerdings das Berufungsgericht auch auf den ausdrücklich erklärten Parteiwillen abgestellt (so auch BAGE 19, 324 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit), wobei allerdings die tatsächliche Ausgestaltung und die Durchführung des Vertrages entscheidend sind (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, m. w. N.).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit allein könnte im übrigen nicht als erhebliches Kriterium für die Annahme einer Arbeitnehmereigenschaft dienen (ständige Rechtsprechung des BAG: BAGE 19, 324, 328 ff. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe, und BAGE 39, 329, 332 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I der Gründe), weil diese auch beim sogenannten freien Mitarbeiter auf dienstvertraglicher Ebene, bei Bestehen eines Vertrages eigener Art (§ 305 BGB) ohne persönliche Abhängigkeit und sogar beim freien Werkunternehmer (§ 631 BGB) vorliegen kann.

    Deshalb ist in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6, aaO; BSG Urteil vom 24. Mai 1972 - 3 RK 73/68 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BFHE 126, 457; Hueck-Nipperdey, Bd. I, § 9 III 3; Schaub, § 8 II 3, S. 31 f., m. w. N.) entscheidend immer auf das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit - vgl. dazu noch unter II 4c - abgestellt worden.

    Auch aus der vertraglichen Bezeichnung der Vergütung des Spielers als "Bruttobezüge" (§ 5 des Vertrages) läßt sich nach Auffassung des Senats kein ausschlaggebendes Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft herleiten, wenn auch die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen indizielle Bedeutung haben kann (ständige Rechtsprechung des BAG, seit BAGE 19, 324 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Insofern läßt sich den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnehmen, ob und in welcher Weise etwa die Vereinssatzung oder andere vereinsrechtliche Regelungen bereits eine Spielverpflichtung der Amateure (und evtl. gesondert der Vertragsamateure?) festlegen (vgl. für den Fall der auf Vereinsrecht beruhenden Arbeitspflicht der Rote-Kreuz-Schwester, BAGE 27, 163 und BAG Beschluß vom 20. Juni 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit kann sich der Verein in freier Selbstbestimmung eine eigene innere Ordnung geben (vgl. BGHZ 13, 5, 11; BAGE 27, 163, 172 f. = AP, aaO, zu III 6 der Gründe).

    Eine Pflicht zur Teilnahme an Spielen und Training könnte zusätzlich durch Vertrag mit dem Verein begründet worden sein und neben einer Vereinsmitgliedschaft bestehen, sofern vereinsrechtlich nichts anderes bestimmt ist (BAGE 27, 163 = AP, aaO, zu III 3 der Gründe; Franz, aaO, S. 146; Schmidt, RdA 1972, 84, 85; Weisemann, Sport, Spiel und Recht, Rz 27).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit allein könnte im übrigen nicht als erhebliches Kriterium für die Annahme einer Arbeitnehmereigenschaft dienen (ständige Rechtsprechung des BAG: BAGE 19, 324, 328 ff. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe, und BAGE 39, 329, 332 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I der Gründe), weil diese auch beim sogenannten freien Mitarbeiter auf dienstvertraglicher Ebene, bei Bestehen eines Vertrages eigener Art (§ 305 BGB) ohne persönliche Abhängigkeit und sogar beim freien Werkunternehmer (§ 631 BGB) vorliegen kann.

    Dabei ist allerdings nicht zu verkennen, daß eine sportliche Tätigkeit die Arbeitskraft eines Dienstverpflichteten weder voll noch auch nur zum großen Teil in Anspruch zu nehmen braucht; es genügt vielmehr, wenn sie nebenberuflich und nur stundenweise geleistet wird, sofern die übrigen Begriffsmerkmale des Arbeitsverhältnisses vorliegen (vgl. BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Schaub, aaO, § 8 II 2; Weisemann, Sport, Spiel und Recht, 1983, S. 12; Schmidt, RdA 1972, 84 f.; Reschke/Westermann, aaO, S. 52).

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73

    Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Macht ein Fußballverein bei der praktischen Handhabung des Sportbetriebes keinen Unterschied zwischen Amateuren und den Vertragsamateuren, so kann dies Grund für eine einheitliche Statusbeurteilung sein mit der Folge, daß allen Spielern die Arbeitnehmereigenschaft fehlt (im Anschluß an BAG Urteile vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - und vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 10 und 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Sollte der Beklagte beim Training, der Spielverpflichtung und beim Spiel sowie den Mitarbeiterbesprechungen, also bei der praktischen Handhabung keinen Unterschied zwischen den Amateuren und den Vertragsamateuren machen, so könnte dies Grund für eine einheitliche Statusbeurteilung in dem Sinne sein (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 19/73 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit), daß es insgesamt für die Spieler an einer für ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit fehlt.

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Die zeitlichen Vorgaben, die schon aus der Vorbereitung und Durchführung des Mannschaftssports selbst folgen, können - ebenso wie die Bestimmung der Örtlichkeiten (vgl. dazu BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit) - zumindest solange nicht ausschlaggebend sein, als die vereinsrechtliche Bindung (vgl. dazu oben unter II 4a) und etwaige Unterschiede zum Trainings- und Spielbetrieb für die "reinen" Amateure noch unklar sind, die abgestufte Weisungsgebundenheiten zwischen diesen beiden Gruppen von Spielern nicht aufgeklärt und weitere, die persönliche Abhängigkeit etwa indizierende Gesichtspunkte für die Vertragsamateure nicht vorgetragen sind.
  • OLG Stuttgart, 17.11.1977 - 3 U 108/77

    Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Sport kann jedoch dann zur Arbeit im Rechtssinne werden, wenn der Sporttreibende mit der Ausnutzung seiner sportlichen Fähigkeiten bei persönlicher Abhängigkeit in erster Linie ein wirtschafltiches Interesse verfolgt und damit gleichzeitig ein solches des Vereins befriedigt, wie dies für den Lizenzfußballspieler angenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport; Schaub, aaO, § 8 II 1, S. 29, § 186 IV, S. 1223 ff.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 17. November 1977 - 3 U 108/77 - AuR 1978, 125, 126).
  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Dem entspricht die Vertragsklausel in der Auslegung durch die Vorinstanzen (vgl. auch das Senatsurteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB, in dem die Schriftformklausel ebenfalls nur auf die ordentliche Kündigung bezogen worden ist).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Sport kann jedoch dann zur Arbeit im Rechtssinne werden, wenn der Sporttreibende mit der Ausnutzung seiner sportlichen Fähigkeiten bei persönlicher Abhängigkeit in erster Linie ein wirtschafltiches Interesse verfolgt und damit gleichzeitig ein solches des Vereins befriedigt, wie dies für den Lizenzfußballspieler angenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport; Schaub, aaO, § 8 II 1, S. 29, § 186 IV, S. 1223 ff.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 17. November 1977 - 3 U 108/77 - AuR 1978, 125, 126).
  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Im übrigen schließt umgekehrt die Mitgliedschaft in einem Verein das Bestehen weiterer und für den Status bedeutsamer vertraglich begründeter Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Verein nicht von vornherein aus (so BAGE 2, 289, 293 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; Franz, Die Rechtsstellung des Amateurfußballers, S. 145).
  • BFH, 29.11.1978 - I R 159/76

    Berufsringer - Catcher - Nichtselbstständige Tätigkeit - Ringrichter -

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
    Deshalb ist in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6, aaO; BSG Urteil vom 24. Mai 1972 - 3 RK 73/68 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BFHE 126, 457; Hueck-Nipperdey, Bd. I, § 9 III 3; Schaub, § 8 II 3, S. 31 f., m. w. N.) entscheidend immer auf das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit - vgl. dazu noch unter II 4c - abgestellt worden.
  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 351/79
  • RG, 14.02.1913 - II 378/12

    Gesamtvertretung

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

  • LAG Hamm, 30.08.1989 - 15 Sa 327/89

    Vertragsamateur; Fußball; Arbeitnehmer

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Dabei kann es sich auch um die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit handeln (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26, aaO zu B II 2 der Gründe); abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich dabei nicht aufstellen, denn manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59, aaO und Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51, aaO, zu II 4 der Gründe).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt eine versicherungspflichtige Tätigkeit dann vor, wenn der Sporttreibende mit der Ausnutzung seiner sportlichen Fähigkeiten bei persönlicher Abhängigkeit primär wirtschaftliche Interessen verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89, zitiert nach juris).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Hiergegen ist eingewandt worden, auch sonst sei anerkannt, daß sich gesellschaftsrechtliche oder familienrechtliche Beziehungen einerseits und arbeitsrechtliche Beziehungen andererseits inhaltlich überschneiden könnten (so z. Gitter, SAE 1976, 208; vgl. auch BAG Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß Dienste in persönlicher Abhängigkeit ausschließlich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses und nicht aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbracht werden können (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Beschluß vom 29. März 1995 - 5 AZB 21/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 3 der Gründe).

    Die Schranken der Vereinsautonomie bilden u.a. die zwingenden Normen des Vereinsrechts und die §§ 134, 138, 242 BGB (Urteil vom 10. Mai 1990, aaO, zu II 4a aa der Gründe).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Der Auffassung, auch Zahlungen an Amateurspieler könnten zu Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, steht nicht bereits von vornherein das Urteil des BAG vom 10. Mai 1990 2 AZR 607/89 (AP Nr. 51 zu § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) entgegen.
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Es hat die vom Bundesarbeitsgericht erarbeiteten Abgrenzungskriterien zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II der Gründe, jeweils m. w. N.; Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) in seine Betrachtungsweise einbezogen.

    Ergibt sich bei Gesamtwürdigung der Tätigkeit eines Beschäftigten im Vergleich zu seinen festangestellten Kollegen dabei kein wesentlicher Unterschied, vermag dies bereits für sich allein einen Grund zu bilden, den Arbeitnehmerstatus zuzusprechen (vgl. BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 445/74 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit sowie Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Das von der Beklagten angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem bei Vertragsbeendigung eines Fußballtrainers durch Kündigung der Begriff der Ablösung im Tatbestand Verwendung findet (10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 36), ist nicht aussagekräftig.
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Es ist allerdings anerkannt, dass als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommt (vgl. BAG v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 - Rn. 71, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, unter B. I. 2. b der Gründe; BAG v. 29.03.1995 - 5 AZB 21/94 - unter B. II. 3. a der Gründe; BAG v. 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 245/08

    Rote-Kreuz-Schwestern; Arbeitnehmereigenschaft; Betriebsratsmitbestimmung

    Die Mitgliedschaft in einem Verein kann auch Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit sein (BAG vom 06.07.1995, a.a.O.; BAG vom 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Abgrenzungsprobleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn über die Vereinsmitgliedschaft hinausgehend bzw. neben dieser (gesondert) auf vertraglicher Ebene Rechte und Pflichten zwischen dem Verein und dem Vereinsmitglied begründet werden (vgl. dazu BAG vom 10.05.1990, a.a.O.).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung -

  • LAG Düsseldorf, 09.09.1997 - 8 Sa 756/97

    Arbeitsnehmerstatus: Sargträger - Anmeldung eines eigenen Gewerbes

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Ta 167/97

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ; Bestehen eines

  • LAG Thüringen, 07.07.2000 - 9 Ta 30/00

    Eröffnung des Rechtswegs zum Arbeitsgericht für Streitigkeit eines Fußballvereins

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 (8) Ta 235/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer/unternehmerische Tätigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 (2) Ta 186/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Unternehmer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Ta 110/97

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ; Bestehen eines

  • SG Düsseldorf, 05.06.2014 - S 44 R 967/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für Tennisspieler; Erhebung von

  • LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96

    Arbeitnehmerstatus: Kundenschulungsbeauftragter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2016/03

    Versicherungsrechtliche Beurteilung von Vertragsamateuren als Berufssportler

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 8 Sa 114/00

    Arbeitnehmereigenschaft einer Motorradrennfahrerin; Außerordentliche Kündigung

  • LAG Niedersachsen, 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89

    Wirksamkeit einer Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • LAG Bremen, 18.12.1996 - 2 Sa 387/95

    Zulässigkeit eines Sic-non-Falls; Bedeutung der Eingliederung eines Arbeitnehmers

  • BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 445/90

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • ArbG Passau, 01.12.1998 - 3 Ca 605/98

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten

  • ArbG Siegburg, 16.03.1999 - 5 Ca 1820/98

    Rechtsweg für Ansprüche eines Fußballspielers gegen seinen Verein;

  • LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98

    Einordnung des Entgelts eines Amateur-Eishockey-Spielers

  • SG Kassel, 30.06.1997 - S 7 Ar 401/96

    Arbeitslosengeld - Beitragspflicht begründende Beschäftigung - Fußballspieler -

  • SG Kassel, 30.06.1997 - S 7 Ar 205/97
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Rechtsprechung
   BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Angestelltenversicherung - Zulässigkeit einer vertraglichen Wettbewerbsabrede

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot, Karenzentschädigung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 308
  • BB 1991, 770
  • BB 1991, 911
  • DB 1991, 1125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75

    Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).

    Der Senat hat die Ablehnung eines solchen Angebots nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht als böswilliges Unterlassen im Sinne von § 74 c HGB angesehen und die Ablehnungsgründe dabei für unerheblich erklärt (Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB).

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Die für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften der §§ 74 ff. HGB sind auch auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (vgl. BAGE 22, 125, 132 ff. = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu IV und V der Gründe; 22, 324, 326, 327 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Böswillig im Sinne von § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB handelt der Arbeitnehmer, der eine ihm mögliche und den gesamten Umständen nach zumutbare Tätigkeit nicht aufnimmt (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 AP Nr. 7 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 18.02.1967 - 3 AZR 290/66

    Wettbewerbsverstoß - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Auch wenn der Kläger nicht als kaufmännischer Angestellter (Handlungsgehilfe) im Sinne des § 59 HGB, sondern als technischer (gewerblicher) Angestellter anzusehen wäre (zur Abgrenzung vgl. BAGE 19, 267 = AP Nr. 19 zu § 133 f GewO), steht dies einem Anspruch auf Karenzentschädigung nicht entgegen.
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Zwar hält es der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für möglich, daß im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers die Ablehnung eines befristeten neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen kann (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; BAGE 50, 164 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Zwar hält es der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für möglich, daß im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers die Ablehnung eines befristeten neuen Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs im Sinne des § 615 Satz 2 BGB darstellen kann (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; BAGE 50, 164 = AP Nr. 39 zu § 615 BGB).
  • BAG, 23.01.1967 - 3 AZR 253/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89
    Das Bestehen einer solchen Möglichkeit hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (BAGE 19, 194, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 74 c HGB, zu 6 c der Gründe).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Karenzentschädigung entsteht deshalb allein dadurch, dass der Arbeitnehmer den ihm verbotenen Wettbewerb unterlässt (BAG 9. August 1974 - 3 AZR 350/73 - AP HGB § 74c Nr. 5 = EzA HGB § 74c Nr. 14; 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Es ist deshalb gleichgültig, aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Diese werden durch § 75a HGB ausreichend geschützt (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Es ist deshalb gleichgültig, aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    Diese werden durch § 75a HGB ausreichend geschützt (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP HGB § 74 Nr. 61 = EzA HGB § 74c Nr. 29).

    (b) Für die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtshindernden Einwendung ist der Schuldner der Karenzentschädigung darlegungspflichtig (BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB).

  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 931/94

    Karenzentschädigung bei Aufnahme eines Studiums

    Außer nach § 74 c Abs. 1 Satz 3 HGB ist es gleichgültig, aus welchem Grund der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB; Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe, m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtshindernden Einwendung ist der Schuldner der Karenzentschädigung darlegungspflichtig (BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 11 Sa 1573/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG, Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - NZA 1991, 308).
  • LAG Hamm, 19.09.2003 - 7 Sa 863/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Krankheit und/oder Berufsunfähigkeit,

    Mit dem BAG (Urteil v. 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB) vertritt die erkennende Berufungskammer weiterhin die Rechtsauffassung, dass der Karenzanspruch nur davon abhängig ist, dass der Arbeitnehmer den ihm verbotenen Wettbewerb unterlässt.
  • LAG Hamm, 18.07.2003 - 7 Sa 734/03
    Mit dem BAG (Urteil vom 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB = EzA § 74 c HGB Nr. 29 = NZA 1991, 308) und der Literatur (Bauer/Diller, a. a. O., Rdnr. 491) unterstellt die erkennende Berufungskammer, dass es für einen Anspruch auf Karenzentschädigung nicht darauf ankommt aus welchem Grunde der Arbeitnehmer sich der Konkurrenz enthält.

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG, Urteil vom 26.02.1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB, Konkurrenzklausel; BAG, Urteil vom 03.07.1990, a. a. O.).

  • LAG Köln, 04.05.2004 - 1 Sa 1240/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; böswilliges Unterlassen anderweitigen

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt sogar nicht dadurch, dass sich ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres endet, aus Altersgründen aus dem Arbeitsleben zurückzieht (BAG vom 03.07.1990 - 3 AZR 96/89 -, EzA § 74 c HGB Nr. 29).
  • ArbG Würzburg, 31.10.2016 - 6 Ca 498/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

    Unabhängig davon, dass der Kläger über seine Einkünfte Auskunft erteilt und sogar den Arbeitslosengeldbescheid in Vorlage gebracht hat, obliegt es der Beklagten bereits schon nach den allgemeinen Grundsätzen, die Einwendungen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass der Kläger anderweitigen anrechenbaren Verdienst gehabt bzw. einen solchen zu erzielen böswillig unterlassen hat (vgl. nur BAG, Urt. v. 03.07.1990, Az: 3 AZR 96/89, juris).
  • LAG Hessen, 28.02.1994 - 10 Sa 937/93

    Wettbewerbsverbot: Anspruch auf Karenzentschädigung

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