Weitere Entscheidung unten: BAG, 10.05.1995

Rechtsprechung
   BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94   

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https://dejure.org/1995,125
BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94 (https://dejure.org/1995,125)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94 (https://dejure.org/1995,125)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 (https://dejure.org/1995,125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuweisung eines Lehrers an ein Gymnasium - Ausübung des Direktionsrechts nach billigem Ermessen - Abwägung der wesentlichen Umstände und der beiderseitigen Interessen - Selbstbindung der Verwaltung durch den Erlass von Verwaltungsvorschriften - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 623 (Ls.)
  • BB 1996, 540
  • NZA-RR 1996, 313
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, so ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).

    Nach allgemein anerkannter Auffassung hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 55, 275 = AP, aaO).

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Auch soweit es danach grundsätzlich besteht, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteile vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 36, 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt worden sind (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 47, 363 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt worden sind (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 47, 363 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 2 b aa der Gründe).

    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (BAGE 47, 238, 249.= AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Auch soweit es danach grundsätzlich besteht, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteile vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 36, 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Bei der Ausübung billigen Ermessens ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG Urteile vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - und vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1, 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt worden sind (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 47, 363 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Auch soweit es danach grundsätzlich besteht, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteile vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 36, 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Bei der Ausübung billigen Ermessens ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG Urteile vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - und vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1, 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Nach allgemein anerkannter Auffassung hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 55, 275 = AP, aaO).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (BAGE 47, 238, 249.= AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    bb) Im Folgenden hat sich diese Rechtsprechung allerdings "verselbständigt" und auch bei der Kontrolle der Ausübung des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts wurde teilweise eine unbeschränkte Nachprüfung in der Revisionsinstanz vorgenommen, ohne dies allerdings näher zu begründen (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - zu II 2 c der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - zu IV 1 der Gründe) .

    a) Bereits vor Inkrafttreten des § 106 GewO war anerkannt, dass das Weisungsrecht wesentlicher Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 1 der Gründe mwN, BAGE 112, 80; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe mwN) .

    Dieses einseitige Leistungsbestimmungsrecht durfte der Arbeitgeber stets - und nicht nach § 315 Abs. 1 BGB "im Zweifel" - nur nach billigem Ermessen ausüben (vgl. zB BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe mwN, BAGE 47, 363) und diese Ausübung unterlag der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Ebenso wenig wurden durch die Gerichte im Bereich des Weisungsrechts über Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung Ersatzleistungsbestimmungen iSv. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB vorgenommen, also unbillige Weisungen durch eine "gerichtliche Weisung" ersetzt (anders aber bei "Ermessensreduzierung auf null" aufgrund von Verwaltungsvorschriften, zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    bb) Im Folgenden hat sich diese Rechtsprechung allerdings "verselbständigt" und auch bei der Kontrolle der Ausübung des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts wurde teilweise eine unbeschränkte Nachprüfung in der Revisionsinstanz vorgenommen, ohne dies allerdings näher zu begründen (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - zu II 2 c der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - zu IV 1 der Gründe) .

    a) Bereits vor Inkrafttreten des § 106 GewO war anerkannt, dass das Weisungsrecht wesentlicher Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 1 der Gründe mwN, BAGE 112, 80; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe mwN) .

    Dieses einseitige Leistungsbestimmungsrecht durfte der Arbeitgeber stets - und nicht nach § 315 Abs. 1 BGB "im Zweifel" - nur nach billigem Ermessen ausüben (vgl. zB BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe mwN, BAGE 47, 363) und diese Ausübung unterlag der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Ebenso wenig wurden durch die Gerichte im Bereich des Weisungsrechts über Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung Ersatzleistungsbestimmungen iSv. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB vorgenommen, also unbillige Weisungen durch eine "gerichtliche Weisung" ersetzt (anders aber bei "Ermessensreduzierung auf null" aufgrund von Verwaltungsvorschriften, zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Ob eine solche Maßnahme billigem Ermessen entspricht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 16, zu I 1 der Gründe; 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18, zu 1 der Gründe; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311, zu IV 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94   

Zitiervorschläge
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BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94 (https://dejure.org/1995,1746)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 4 AZR 457/94 (https://dejure.org/1995,1746)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 (https://dejure.org/1995,1746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 122
  • BB 1995, 2068
  • NZA-RR 1996, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 12.11.1993 - 4 Sa 688/93

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Arzt; Sozialmedizinische Weiterbildung;

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    b) Das Landesarbeitsgericht hat sich die Argumentation des Landesarbeitsgerichts Köln in der Entscheidung vom 12. November 1993 - 4 Sa 688/93 - zu eigen gemacht und darauf Bezug genommen.
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammentreffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT/VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -, - 4 AZR 45/94 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Er bezieht sich vielmehr ständig auf das Urteil des Senats vom 25. September 1991 (- 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel) und will aus diesem Urteil ableiten, daß sich der Senat seiner Auffassung annähere, daß die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale absolut bindend seien und nicht die Tätigkeitsbeispiele.
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines der Beispiele gegeben ist, auch das Merkmal des Oberbegriffes erfüllt (Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines der Beispiele gegeben ist, auch das Merkmal des Oberbegriffes erfüllt (Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines der Beispiele gegeben ist, auch das Merkmal des Oberbegriffes erfüllt (Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 175/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Heimes für Nichtsesshafte

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammentreffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT/VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -, - 4 AZR 45/94 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m. w. N.; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994, BAGE 79, 21 = AP Nr. 121 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; siehe auch die zusammenfassende Darstellung bei Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Senats das nach § 46 Abs. 2 ArbGG in Verbindung mit § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung unbedenklich zu bejahen ist (vgl. z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m. w. N.; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994, BAGE 79, 21 = AP Nr. 121 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; siehe auch die zusammenfassende Darstellung bei Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung - Beschäftigung in

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01

    Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse

    Die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorische Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Senats zB 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 125).

    Andernfalls würde den Beispielen entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien der typische Charakter für ihre Vergütungsgruppen abgesprochen (vgl. Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129).

  • LAG München, 29.02.1996 - 10a Sa 460/94

    Eingruppierung: Ärztin im Medizinischen Dienst

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  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 83/01

    Eingruppierung: Gebietsarzt im Medizinischen Dienst

    Die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers hat, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, lediglich deklaratorische Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Senats, zB 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 125).

    Anderenfalls würde den Beispielen entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien der typische Charakter für ihre Vergütungsgruppen abgesprochen (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129).

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 324/01

    Eingruppierung eines Rehabilitationsberater in Ersatzkasse - Einstufung der

    Die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorische Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Senats zB 10. M ai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 125).

    Andernfalls würde den Beispielen entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien der typische Charakter für ihre Vergütungsgruppen abgesprochen (vgl. Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 156/98
    Fortführung der Rechtsprechung in den Entscheidungen vom 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Medizinischer Dienst und vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 274/96 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Me dizinischer Dienst .

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1 9 9 5 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Medizinischer Dienst, m.w.N.; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, in NZA 1994, 597 f.).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 617/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung 4 AZR 617/04.
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 387/04

    Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin

    Bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den Beispielen ist aber die Wertigkeit zu berücksichtigen, die in den Merkmalen des jeweiligen Oberbegriffs zum Ausdruck kommt (zB Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129 mwN).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 620/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung 4 AZR 620/04 einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 621/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht 4 AZR 621/04 voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 610/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 428/01

    Eingruppierung einer Servicestellenleiterin einer AOK

  • BAG, 29.10.2002 - 6 AZR 643/00

    Erledigung der Hauptsache

  • ArbG Ludwigshafen, 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96

    Eingruppierung der Angestellten nach den Tätigkeitsmerkmalen der

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