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   LAG Düsseldorf, 13.02.1996 - 16 (6) Sa 1457/95   

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https://dejure.org/1996,4229
LAG Düsseldorf, 13.02.1996 - 16 (6) Sa 1457/95 (https://dejure.org/1996,4229)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1996 - 16 (6) Sa 1457/95 (https://dejure.org/1996,4229)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 16 (6) Sa 1457/95 (https://dejure.org/1996,4229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitglied eines Arbeitgeberverbandes; Verbandsaustritt ; Verbandssatzung ; Vereinigungsfreiheit ; Fristgerechter Verbandsaustritt ; Fristloser Verbandsaustritt ; Wichtiger Grund ; Unmittelbar bevorstehender Tarifabschluß ; Tariflohnerhöhung ; Vermeidung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 39; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3
    Tarifbindung: Frist zum Verbandsaustritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1439
  • NZA-RR 1996, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    Eine Regelung, die die zulässige Dauer einer Kündigungsfrist überschreitet, bleibt vielmehr in dem mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbaren Umfang aufrechterhalten (hM, vgl. nur Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl., § 3 Rn. 125; ErfK/Franzen, Arbeitsrecht, 14. Aufl., § 3 Rn. 9; Oetker, ZfA 1998, 41, 58 f.; wohl auch MünchKommBGB/Reuter, 6. Aufl., § 39 Rn. 9; durch Anwendung des § 140 BGB im Ergebnis ebenso Höpfner in Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, Teil 6 Rn. 39; Däubler/Lorenz, TVG, 3. Aufl., § 3 Rn. 47; Kühnel, Zeitliche Grenzen der gemäß § 3 Abs. 3 TVG fortbestehenden Tarifgebundenheit beim Verbandsaustritt des Arbeitgebers, 2008, S. 27 f.; Henssler in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 5. Aufl., § 3 TVG Rn. 11; ebenso LAG Düsseldorf, NZA-RR 1996, 340, 341).
  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 48/03

    Kündigungsfrist für den Austritt aus dem Arbeitgeberverband

    Denn dann würde an die Stelle einer weitergehenden Regelung in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes nach fast durchweg vertretener Auffassung die zulässige Höchstfrist treten (dazu etwa: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 1996 in dem Verfahren 16 (6) Sa 1457/95, LAGE Nr. 4 zu § 3 TVG; Oetker, aaO, Seite 58 f mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht: Reitze , aaO, Seite 72 f).
  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 52/03

    Anwendung tariflicher Bestimmungen für die Arbeiter der chemischen Industrie;

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  • LAG Schleswig-Holstein, 18.02.1999 - 1 Sa 230/98

    Klage eines Arbeitnehmers (Prüffeldtechniker) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung

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  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Zum anderen würde die Annahme der Unwirksamkeit der Kündigungsfrist des Art. 5 Abs. 1 der Satzung des Verbandes der Polstermöbelindustrie dazu führen, dass die zu lange Kündigungsfrist auf das zulässige Maß zu reduzieren wäre (LAG Saarland, Urteil vom 22.10.2003 - 2 (1) Sa 43/03, Juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1996 - 16 (6) Sa 1457/95, LAGE Nr. 4 zu § 3 TVG; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3, 2. Aufl. = MünchArbR/Löwisch/Rieble § 245 Rdnr. 62; Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 47; Oetker ZfA 1998, 41, 58 f.; a.A. Reize NZA 1999, 70, 72; jeweils m.w.N.), so dass die Beklagte an den Lohntarifvertrag vom 10.05.2004 bereits dann gebunden wäre, wenn sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten hätte, die auf jeden Fall zulässig ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.09.1980 - II ZR 34/80, NJW 1981, 340; MünchArbR/Löwisch/Rieble § 245 Rdnr. 62; Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 47: Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Zum anderen würde die Annahme der Unwirksamkeit der Kündigungsfrist des Art. 5 Abs. 1 der Satzung des Verbandes der Polstermöbelindustrie dazu führen, dass die zu lange Kündigungsfrist auf das zulässige Maß zu reduzieren wäre (LAG Saarland, Urteil vom 22.10.2003 - 2 (1) Sa 43/03, Juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1996 - 16 (6) Sa 1457/95, LAGE Nr. 4 zu § 3 TVG; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3, 2. Aufl. = MünchArbR/Löwisch/Rieble § 245 Rdnr. 62; Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 47; Oetker ZfA 1998, 41, 58 f.; a.A. Reize NZA 1999, 70, 72; jeweils m.w.N.), so dass die Beklagte an den Lohntarifvertrag vom 10.05.2004 bereits dann gebunden wäre, wenn sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten hätte, die auf jeden Fall zulässig ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.09.1980 - II ZR 34/80, NJW 1981, 340; MünchArbR/Löwisch/Rieble § 245 Rdnr. 62; Däubler/Lorenz § 3 TVG Rdnr. 47: Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig).
  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 177/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 39 Abs. 2 BGB; Unterschiedliche Behandlung von

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