Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.1996

Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.11.1995 - 10 Ta 200/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3238
LAG Köln, 17.11.1995 - 10 Ta 200/95 (https://dejure.org/1995,3238)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.11.1995 - 10 Ta 200/95 (https://dejure.org/1995,3238)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. November 1995 - 10 Ta 200/95 (https://dejure.org/1995,3238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    ZPO § 127Abs. 3, § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2, § 127 Abs. 3
    Prozeßkostenhilfe: Heranziehung der Abfindung als Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Abfindung; Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 238
  • NZA-RR 1996, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 07.06.1988 - 10 Ta 75/88

    Prozeßkostenhilfe; Abfindung; Kündigung; Kostenbeteiligung; Vermögen;

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 10 Ta 200/95
    Die im Rechtsstreit bzw. durch Prozessvergleich durchgesetzte Kündigungsabfindung ist nicht grundsätzlich von der Heranziehung zu den Prozesskosten auszuschließen; allerdings liegt die Grenze der Zumutbarkeit im Regelfall bei 10 % einer "echten" Abfindung, die nicht als verdeckte Vergütung erkennbar ist (Beschluss der Kammer vom 07.06.1988 - 10 Ta 75/88 -, LAGE § 115 ZPO Nr. 30).
  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Zu berücksichtigen sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (Bestätigung der bisherigen Bezirksrechtsprechung, z. B. LAG Köln 10 Ta 200/95 v. 17.11.95).

    Zu berücksichtigen sind die Umstände des Einzelfalls (zum Ganzen: z. B. LAG Köln - 10 Ta 200/95 - vom 17.11.1995, AnwBl. 1997, 238; LAG Köln - 10 Ta 201/97 - vom 22.08.1997).

  • LAG Köln, 09.07.2002 - 8 (6) Ta 94/02

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Existenzsicherung

    Zu berücksichtigen sind immer die Umstände des Einzelfalles (zum Ganzen: z.B. LAG Köln vom 17.11.1995 - 10 Ta 200/95 - AnwBl. 1997, 238; LAG Köln vom 22.08.1997 - 10 Ta 201/97 - und LAG Köln vom 30.01.2002 - 7 Ta 220/01 -).

    Zu berücksichtigen sind immer die Umstände des Einzelfalles (zum Ganzen: z.B. LAG Köln vom 17.11.1995 - 10 Ta 200/95 - AnwBl. 1997, 238; LAG Köln vom 22.08.1997 - 10 Ta 201/97 - und LAG Köln vom 30.01.2002 - 7 Ta 220/01 -).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.1996 - 4 (6) Ta 247/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17125
LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.1996 - 4 (6) Ta 247/95 (https://dejure.org/1996,17125)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.01.1996 - 4 (6) Ta 247/95 (https://dejure.org/1996,17125)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - 4 (6) Ta 247/95 (https://dejure.org/1996,17125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßfähigkeit; Beschwerde; Greifbare Gesetzeswidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 347
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