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   LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 506/96   

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https://dejure.org/1996,3645
LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 506/96 (https://dejure.org/1996,3645)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1996 - 12 Sa 506/96 (https://dejure.org/1996,3645)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 12 Sa 506/96 (https://dejure.org/1996,3645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einzelvertraglich zugesagte Sonderleistung ; Weihnachtsgeld ; Arbeitsentgelt ; Vergütungspflichtige Jahresarbeitszeit ; Referenzzweck ; Zeitanteilig gewährte Sonderleistung ; Lohnausfallzeit ; Erziehungsurlaub ; Wehrdienst ; Anspruchskürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld während des Erziehungsurlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 441
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Danach kommt es in erster Linie auf die Vereinbarung der Parteien an (BAG 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 111; BAG 17.04.1996 - 10 AZR 558/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 140; BAG 14.11.2001 - 10 AZR 238/01 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 166; für Urlaubsgeld BAG 13.11.2001 - 9 AZR 436/00 - EzA § 4 TVG Einzelhandel Nr. 48; LAG Düsseldorf 27.06.1996 - 12 Sa 506/96 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 33).

    Was gemeint ist, ist damit in jedem Einzelfall durch Auslegung der getroffenen Vereinbarung zu ermitteln (BAG 14.08.1996 - 10 AZR 70/96 - a.a.O.; BAG 19.04.1995 - 10 AZR 49/94 -EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 109), wobei für die Auslegung der Zeitpunkt des Abschlusses der Sonderzahlungsvereinbarung maßgebend ist (LAG Düsseldorf 27.06.1996 - 12 Sa 506/96 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 33).

    c) Sagt der Arbeitgeber eine Sonderleistung - wie vorliegend - ohne weitere Voraussetzung zu, ist eine zusätzliche Vergütung proportional zum Bestehen des Arbeitsverhältnisses geschuldet (LAG Düsseldorf 26.09.2000 - 8 Sa 671/00 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 63.; LAG Düsseldorf 24.01.1990- 12 Sa 1285/89 - LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 3; LAG Düsseldorf 27.06.1996-12 Sa 506/96 LAGE § 611 BGB Gratifikation Nr. 33).

    Diese Rechtsfolge ergibt sich zwangsläufig aus dem Entgeltcharakter (LAG Düsseldorf 27.06.1996 - 12 Sa 506/96 - LAGE § 611 BGB, Gratifikationen Nr. 33).

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Richtig ist, dass Vertragsgestaltungen, die wesentliche Vergütungsbestandteile in den Bereich freiwilliger Sonderzahlungen verlagern und deren Zahlung, Nichtzahlung oder auch Rückforderung dem Arbeitgeber anheim stellen, einer Angemessenheitskontrolle unter dem Aspekt zu unterziehen sind, dass einerseits die Sonderzahlung (Zulage) wie die laufende Vergütung vom Arbeitnehmer "verdient" wird, andererseits sie aus klauselspezifischen Gründen vom Arbeitgeber nicht geschuldet sein soll (Kammerurteil vom 27.06.1996, 12 Sa 506/96, NZA-RR 1996, 441).

    Daher muss sich die Kontrolle im wesentlichen darauf richten, die Leistungsvorbehalte aufgrund ihrer Eingriffstiefe in das synallagmatische Austauschverhältnis zu einer grundlegenden Benachteiligung des Arbeitnehmers im Vergleich zu einer sachlich vertretbaren Lösung führen (Kammerurteil vom 27.06.1996, a.a.O.; vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04, NZA 2005, 465).

  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

    a) Vertragsgestaltungen, die wesentliche Vergütungsbestandteile in den Bereich freiwilliger Sonderzahlungen verlagern und dem Arbeitgeber die Zahlung, Nichtzahlung oder auch Rückforderung anheim stellen oder die Sondervergütung mit Voraussetzungen verknüpfen, die nicht (nur) auf die im Bezugszeitraum erbrachten Leistung abstellen, sondern (auch) künftige Betriebstreue voraussetzen, sind einer Angemessenheitskontrolle unter dem Aspekt zu unterziehen, dass einerseits die Sonderzahlung (Zulage) wie die laufende Vergütung vom Arbeitnehmer "verdient" wird, andererseits sie aus klauselspezifischen Gründen vom Arbeitgeber nicht geschuldet sein soll (Kammerurteile vom 27.06.1996, 12 Sa 506/96, NZA-RR 1996, 441 = LAGE Nr. 33 zu § 611 BGB Gratifikation, Urteil vom 30.11.2005, 12 Sa 1210/05, LAGE Nr. 4 zu § 305c BGB 2002, Urteil vom 05.09.2007, 12 Sa 907/07, n.v.).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Bereits aufgrund dieser klaren Abgrenzung ist keine Wahlbeeinflussung in der Eigenschaft als Wahlvorstand anzunehmen, die die Mitgliedschaft im Wahlvorstand das o.g. Recht zur Wahlwerbung nicht ausschließt (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 21.12.1995, NZA RR 1996, 441; BAG, Beschluss vom 12.10.1976, AP BetrVG 1972, § 8 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme

    Scheidet der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums einer ihm zugesagten Vergütungsleistung aus, steht ihm grundsätzlich die Leistung zeitanteilig zu, nämlich im Verhältnis seiner Beschäftigungszeit im Bezugszeitraum zu dem gesamten Bezugszeitraum (BAG, Urteil vom 03.06.1958, AP Nr. 9 zu § 59 HGB, Kammerurteil vom 27.06.1996, NZA-RR 1996, 441).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 21 Sa 40/01

    Formulararbeitsvertrag - Ausschlußfristen

    Stellt es aber eine Erfahrungsregel dar, daß kein vernünftig denkender Mensch ohne Gegenleistung ein Rechtsgeschäft eingeht, das für ihn mit nachteiligen Folgen verbunden ist, dann hat dies auch für Sonderzahlungszusagen des Arbeitgebers zu gelten und führt zu der Auslegungsregelung, daß eine Sonderzahlung im Zweifel Arbeitsentgelt im engeren Sinne ist (so LAG Düsseldorf NZA-RR 1996 Seite 441f. mit überzeugender Begründung und weiteren Nachweisen).
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