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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95   

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LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95 (https://dejure.org/1996,3646)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95 (https://dejure.org/1996,3646)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. März 1996 - 9 Sa 1388/95 (https://dejure.org/1996,3646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Gruppenleiters in einer Werkstatt für Behinderte; Einzelvertragliche Regelung als Verweisung auf Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 22 23 Anlage 1a; BGB § 611 Abs. 1
    Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 17 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis durch vertragliche Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrags unterstellt worden ist, ist nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu bestimmen (BAG, Urteil vom 06.12.1990 - 6 AZR 268/89 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag unter II 2 und II 2 a)).

    Die pauschale Behauptung, der Beklagte habe den Bundes-Angestelltentarifvertrag in allen Punkten auf alle Arbeitnehmer angewandt, reicht dazu nicht aus (BAG, Urteil vom 06.12.1990, aaO., unter II 2 c).

    Auf den Zeitpunkt der Gewährung der Leistungen kommt es deshalb an, weil die Klägerin selbst vorgetragen hat, dass der Beklagte inzwischen mit seinen Angestellten Arbeitsverträge schließt, die die übliche "Widerspiegelungsklausel" (BAG, Urteil vom 06.12.1990, aaO., unter II 2; BAGE 22, 27, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung) enthalten, also in diesen Fällen einzelvertraglich zur Gewährung tariflicher Leistung unzweifelhaft verpflichtet ist.

  • LAG Hessen, 04.10.1994 - 9 Sa 249/94

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Lehrers; Zulässigkeit von

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Der Beklagte hat eine Kopie des Urteils der erkennenden Kammer vom 04. Oktober 1994 - 9 Sa 249/94 - dem Arbeitsgericht vorgelegt (Bl. 84 - 107 d. A.) und sich die darin enthaltenen Rechtsausführungen zu Eigen gemacht.

    (1) Die Kammer hatte dieselbe Klausel wie in dem Arbeitsvertrag der Klägerin "die Gehalts- und Urlaubsregelungen sind an die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) vom 23.02.1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen angelehnt." bereits in dem Berufungsverfahren 9 Sa 249/94 eines Angestellten des Be klagten zu beurteilen.

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Auf den Zeitpunkt der Gewährung der Leistungen kommt es deshalb an, weil die Klägerin selbst vorgetragen hat, dass der Beklagte inzwischen mit seinen Angestellten Arbeitsverträge schließt, die die übliche "Widerspiegelungsklausel" (BAG, Urteil vom 06.12.1990, aaO., unter II 2; BAGE 22, 27, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung) enthalten, also in diesen Fällen einzelvertraglich zur Gewährung tariflicher Leistung unzweifelhaft verpflichtet ist.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Grundsätzliche Bedeutung verlangt zudem, dass die Sache für mindestens 20 weitere Rechtsverhältnisse maßgeblich sein könnte (BAG, Beschluss vom 15.11.1995 - 4 AZN 580/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95

    Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Tiefbauamt in richtige tarifliche

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Im Übrigen ist der Kammer aus zahlreichen Verfahren bekannt, dass sich die Mitglieder des Verbandes in vielen Fällen nicht an diese Satzungsbestimmung halten, etwa die Stadt Frankfurt bei der Gewährung einer "Ballungsraumzulage" (Hess.LAG, Teilurteil vom 15.11.1994 und Schlussurteil vom 13.06.1995 - 9 Sa 485/94 -) und Hessische Städte und Landkreise bei der Bezahlung von Ingenieuren (Hess.LAG, Urteil vom 28.11.1995 - 9 Sa 297/95 - und vom 17.12.1993 - 9 Sa 416/93 -).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93

    Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Auch wenn die neuen Behinderten ohne Ausnahme ein Eingangsverfahren von drei Monaten absolvieren würden, was aber rechtswidrig wäre, da das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 SchwbWV nur in Einzelfällen auf diese Dauer verlängert werden darf, die Regel aber vier Wochen ist, wird deutlich, dass die Arbeit der Klägerin in diesem angeblichen Eingangsverfahren, wie es auch immer ausgestaltet sein mag, von Umfang und Gewicht her bei aller Bedeutung nur einen relativ geringen Teil ihrer auszuübenden Tätigkeit ausmacht, rechtserheblicher Teil aber die Arbeit im Arbeitstrainings-Bereich ist, der nicht die Voraussetzungen einer Aufnahme-(Beobachtungs-)Gruppe erfüllt (BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 -, AP Nr. 192 unter II 2 d cc).
  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 274/86

    Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Den Arbeitsvorgang hat das Bundesarbeitsgericht in Anwendung der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT in ständiger Rechtsprechung dahingehend definiert, dass darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG, Urteile vom 18.03.1987 - 4 AZR 274/86 -, AP Nr. 132; vom 14.04.1994 - 4 AZR 793/93 -, AP Nr. 188 unter I).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 793/93

    Eingruppierung einer Orthoptistin in Frühförderstelle für Sehgeschädigte

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Den Arbeitsvorgang hat das Bundesarbeitsgericht in Anwendung der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT in ständiger Rechtsprechung dahingehend definiert, dass darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG, Urteile vom 18.03.1987 - 4 AZR 274/86 -, AP Nr. 132; vom 14.04.1994 - 4 AZR 793/93 -, AP Nr. 188 unter I).
  • LAG Hessen, 13.06.1995 - 9 Sa 485/94

    Zulage: widerruf einer Ballungsraumzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Im Übrigen ist der Kammer aus zahlreichen Verfahren bekannt, dass sich die Mitglieder des Verbandes in vielen Fällen nicht an diese Satzungsbestimmung halten, etwa die Stadt Frankfurt bei der Gewährung einer "Ballungsraumzulage" (Hess.LAG, Teilurteil vom 15.11.1994 und Schlussurteil vom 13.06.1995 - 9 Sa 485/94 -) und Hessische Städte und Landkreise bei der Bezahlung von Ingenieuren (Hess.LAG, Urteil vom 28.11.1995 - 9 Sa 297/95 - und vom 17.12.1993 - 9 Sa 416/93 -).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
    Allerdings ist dann, wenn der Wortlaut des Arbeitsvertrags und seine tatsächliche Handhabung auseinander fallen, die tatsächliche Durchführung maßgebend, weil sie im Zweifel den wirklichen Willen der Parteien wiedergeben (BAGE 41, 247, 258 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, AP Nr. 60 aaO. unter III 1 d. Gr.).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.02.1996 - 10 Sa 1185/95   

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https://dejure.org/1996,5232
LAG Hamm, 09.02.1996 - 10 Sa 1185/95 (https://dejure.org/1996,5232)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1996 - 10 Sa 1185/95 (https://dejure.org/1996,5232)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 10 Sa 1185/95 (https://dejure.org/1996,5232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikationsansprüche; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Bestandsgefährdung des Betriebes; Treuepflicht; Verzichtspflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 Satz 1
    Gratifikation: Verzicht aufgrund der finanziellen Situation des Unternehmens - Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 210/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Der Schuldner einer Geldschuld hat für seine Leistungsfähigkeit auch ohne Verschulden einzustehen (vgl. BAG v. 10.08.1994 - AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972) und kann sich vom Vertrag nicht mit der Begründung lösen, er habe keinerlei finanzielle Mittel mehr (vgl. BAG v. 10.08.1995 - aaO; LAG Hamm NZARR 1997, 17).
  • LAG München, 30.03.2011 - 10 Sa 486/10

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Der Schuldner einer Geldschuld hat für seine Leistungsfähigkeit auch ohne Verschulden einzustehen (vgl. BAG vom 10.8.1994 - AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972) und kann sich vom Vertrag nicht mit der Begründung lösen, er habe keinerlei finanzielle Mittel mehr (vgl. BAG vom 10.08.1995 - a.a.O; LAG Hamm NZA-RR 1997, 17).
  • LAG München, 20.03.2012 - 6 Sa 999/11

    Bonusanspruch

    Sie trägt vielmehr wie jeder andere Schuldner das volle Entgeltrisiko und hat für ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unabhängig von einem Verschulden einzustehen (BAG v. 10.8. 1994 - 10 ABR 61/93, NZA 1995, 314); sie kann sich nicht wegen fehlender finanzieller Mittel vom Vertrag lösen (LAG Hamm v. 9.2. 1996 - 10 Sa 1185/95, NZA-RR 1997, 17).
  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 209/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

    Der Schuldner einer Geldschuld hat für seine Leistungsfähigkeit auch ohne Verschulden einzustehen (vgl. BAG v. 10.08.1994 - AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972) und kann sich vom Vertrag nicht mit der Begründung lösen, er habe keinerlei finanzielle Mittel mehr (vgl. BAG v. 10.08.1995 - aaO; LAG Hamm NZARR 1997, 17).
  • ArbG Bremen, 19.04.2001 - 5 Ca 5522/00

    Anspruch auf Erstattung von Dienstreisekosten nach BAT in Verbindung mit dem

    Der Arbeitnehmer ist auch bei schlechter finanzieller Lage des Arbeitgebers aus keinem Rechtsgrund verpflichtet, auf tarifliche Ansprüche zu verzichten (LAG Hamm, NZA-RR 1997, 17 [LAG Hamm 09.02.1996 - 10 Sa 1185/95]).
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