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   LAG Hamm, 30.04.1997 - 9 Ta 59/97   

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https://dejure.org/1997,7582
LAG Hamm, 30.04.1997 - 9 Ta 59/97 (https://dejure.org/1997,7582)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.04.1997 - 9 Ta 59/97 (https://dejure.org/1997,7582)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. April 1997 - 9 Ta 59/97 (https://dejure.org/1997,7582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Rechtspflegers zur Einziehung der Differenzgebühren und der Gebühren des Prozeßkostenhilfe-Anwalts bei Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung der Gebühren bis zur Höhe der ...

  • Anwaltsblatt

    § 124 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 201
  • AnwBl 1999, 488
  • NZA-RR 1997, 444
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 1 Ta 45/03

    Keine Festsetzung von Differenzgebühren des im Wege der Prozesskostenhilfe

    Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass die überwiegende Rechtsprechung und Lehre die Ansicht vertritt, dass die Festsetzung auch der weiteren Gebühren entsprechend § 124 Abs. 1 BRAGO zulässig und geboten ist (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 1989, 370; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 403; LAG Köln Rechtspfleger 1988, 381; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 370; OLG Düsseldorf MDR 1989, 362; OLG Oldenburg JurBüro 1990, 232; LAG Hamm NZA-RR 1997, 444; LAG Frankfurt Beschluss v. 29. Februar 2000 Az: 9 Ta 53/00; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr 7 zu § 124 BRAGO; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., Rdnr 2 zu § 124 BRAGO).
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