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   OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97   

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https://dejure.org/1997,7702
OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97 (https://dejure.org/1997,7702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.04.1997 - 2 W 7/97 (https://dejure.org/1997,7702)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. April 1997 - 2 W 7/97 (https://dejure.org/1997,7702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwendung von Aktenordnern und Angbotsunterlagen durch einen ehemaligen Angestellten; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Streitigkeiten aus einem abgeschlossenem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 15.08.1991 - 6 U 233/90

    Verrat betriebsgeheimen Know-hows; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Unerlaubte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97
    In einem Urteil vom 15. August 1991 (GRUR 1992, 209) hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main die Auffassung vertreten, daß allein der Umstand, daß das behauptete betriebsgeheime Know-how der Rechtssphäre der dortigen Klägerin als ehemalige Arbeitgeberin der dortigen Beklagten zuzuordnen sei, den von § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG vorausgesetzten Zusammenhang mit den konkreten Arbeitsverhältnissen noch nicht herstelle.
  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 60/73

    Rechtsfähigkeit einer nach Schweizer Recht im Handelsregister des Kantons

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97
    Der Bundesgerichtshof hat die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach dieser Vorschrift für die Inanspruchnahme eines Arbeitnehmers wegen einer unerlaubten Handlung im Zusammenhang mit einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis bejaht (Urteil vom 25.10.1974, I ZR 60/73, nicht veröffentlicht, zitiert nach Asendorf, GRUR 1990, 231, Fn. 27) .
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß als unerlaubte Handlung im

    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05

    Wettbewerbsrecht: Hinweis auf gewerblichen Charakter einer Kleinanzeige

    Ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Begehens der unerlaubten Handlung, hier der Weitergabe der Daten an den neuen Arbeitgeber, noch besteht (Grunsky, ArbGG 7. Aufl., § 2 Rn. 103; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13; LAG Frankfurt DB 1970, 885; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; a. A. Asendorf, GRUR 1990, 229, 234).
  • LAG Köln, 16.11.2006 - 4 Ta 410/06

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Auch das OLG Zweibrücken (28.04.1997 - 2 W 7/97 -), auf dessen Entscheidung die anderen vom Kläger zitierten OLG-Entscheidungen zurückgehen, hat keineswegs - wie der Kläger zitiert - entschieden, dass es erforderlich sei, dass der Anspruch aus der unerlaubten Handlung auf eine Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden ist.
  • KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem

    Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).
  • OLG München, 06.10.2003 - 29 W 2155/03

    Rechtsweg für eine Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen zu Lasten des

    Als unerlaubte Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d ArbGG ist jeder Wettbewerbsverstoß anzusehen; ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ist immer dann anzunehmen, wenn der Verstoß zugleich eine Verletzung des Arbeitsvertrags einschließlich nachwirkender Pflichten darstellt (vgl. Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13, Rdn. 248); eine solche unerlaubte Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Anspruch auf eine Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.04.1997 - 2 W 7/97 = OLGR Zweibrücken 1997, 298-299, in juris dokumentiert; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 55/02 = NZA-RR 2003, 211).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2022 - 8 Ta 94/22

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Rechtsstreit zwischen ehemaligen

    34 Besteht der notwendige Zusammenhang zu der gemeinsamen Arbeit, ist - wie bei § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG - unerheblich, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse noch bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13.September 2022 - 3 Ta 96/22; LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2022 - 5 Ta 91/22, 5 Ta 87/22; 6. Oktober 2022 - 7 Ta 93/22; vgl. zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG bei Begehung der unerlaubten Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses LAG Niedersachsen 20. Februar 2020 - 13 Ta 59/20 - Rn. 8, LAG Hamm (Westfalen) 4. Dezember 2006 - 2 Ta 804/06 - Rn. 12 mwN, OLG Frankfurt 20. Mai 2005 - 6 W 44/05 - Rn. 5; OLG Zweibrücken 28. April 1997 - 2 W 7/97 - Rn. 14 für den Fall, dass der Anspruch auf eine unerlaubte Handlung gestützt wird, die noch während des Arbeitsverhältnisses begangen oder zielgerichtet vorbereitet worden sein soll).
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