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   LAG Saarland, 18.12.1997 - 2 Ta 39/97   

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https://dejure.org/1997,6788
LAG Saarland, 18.12.1997 - 2 Ta 39/97 (https://dejure.org/1997,6788)
LAG Saarland, Entscheidung vom 18.12.1997 - 2 Ta 39/97 (https://dejure.org/1997,6788)
LAG Saarland, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 2 Ta 39/97 (https://dejure.org/1997,6788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Klage eines GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - sic-non-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG Saarland, 18.12.1997 - 2 Ta 39/97
    In Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichem Schrifttum herrscht Streit darüber, von welcher Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rahmen des Rechtswegsbestimmungsverfahrens nach § 17 a GVG in derartigen Fällen auszugehen ist (vgl. die Nachweise bei BAG 24.4.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = NZA 1996 S. 1005 ).

    Demgegenüber differenziert der für Rechtswegfragen im Zusammenhang mit dem Status nunmehr allein zuständige 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß vom 24.4.1996 (Az.: 5 AZB 25/95 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = NZA 1996 S. 1005 ) nach verschiedenen Fallgruppen.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Saarland, 18.12.1997 - 2 Ta 39/97
    In Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichem Schrifttum herrscht Streit darüber, von welcher Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rahmen des Rechtswegsbestimmungsverfahrens nach § 17 a GVG in derartigen Fällen auszugehen ist (vgl. die Nachweise bei BAG 24.4.1996 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = NZA 1996 S. 1005 ).

    Demgegenüber differenziert der für Rechtswegfragen im Zusammenhang mit dem Status nunmehr allein zuständige 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß vom 24.4.1996 (Az.: 5 AZB 25/95 AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = NZA 1996 S. 1005 ) nach verschiedenen Fallgruppen.

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