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   BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96   

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BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 (https://dejure.org/1997,1343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. V c Fallgr. 1; ; VergGr. V b Fallgr. 5; ; VergGr. IV b Fallgr. 4 und 5 Teil III Abschn. L (sonstige Angestellte im Bereich des Bundesminis... ters der Verteidigung) Unterabschn. XII (Angestellte im Bereich Film-Bild-Ton) der Anlage 1 a zum BAT; ; BAT § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 70
    Tarifliche Verfallklausel: Verneinung der ausreichenden "Geltendmachung" bei bloßer Bitte des Arbeitnehmers, die Voraussetzungen eines bestimmten Anspruchs zu prüfen (hier: § 70 BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1063
  • BB 1998, 596
  • DB 1998, 682
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Zur Eingruppierung eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der bei Studioaufzeichnungen von Diskussionen im Verbund eine Videokamera bedient, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975.

    5.2.1.1 Mit dem Tatbestandsmerkmal "Kameramann" hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt.

    An dieser Unterscheidung hält der Senat fest und nimmt wegen der näheren Begründung auf seine Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) Bezug.

    Auf diese Anforderung ist der Senat ebenfalls bereits in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - (aaO) eingegangen.

    Denn, wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 -, aaO (dort S. 27 f.) ausgeführt hat, liegen nach dem Wortlaut der VergGr.

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 59), ebensowenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage "in schriftlicher Form zu begründen" und eine solche Anrechnung "noch einmal zu überdenken" (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatzforderung; Tarifliche

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hinweis des Gläubigers, er behalte sich die Verfolgung von Ansprüchen vor (LAG Köln Urteil vom 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 59), ebensowenig ausreicht wie die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, eine Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage "in schriftlicher Form zu begründen" und eine solche Anrechnung "noch einmal zu überdenken" (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer lediglich "um Prüfung" bittet, ob die Voraussetzungen eines näher bezeichneten Anspruchs vorliegen, weil er damit nicht zum Ausdruck bringt, den Arbeitgeber auch unabhängig vom Ergebnis der Prüfung auf Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. zu § 70 BAT BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Dabei ist die Klarstellung gegenüber dem Anspruchsschuldner gemeint, dass an ihn ein näher bestimmter Anspruch gestellt wird, wobei unmissverständlich hervortreten muss, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).

    Eine bloße Überprüfungsbitte stellt jedoch kein abschließendes Erfüllungsverlangen dar (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Dazu ist es erforderlich, unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass eine bestimmte Forderung geltend gemacht und auf deren Erfüllung bestanden wird (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 234).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96   

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https://dejure.org/1997,1841
BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter; Teil II Abschnitt G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a zum BAT/BL, VergGr. V b, IV b, IV a, III

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 596
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 246/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Anträge, rückständige Differenzbeträge zu verzinsen, prozessual nicht zu beanstanden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1995, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tatbestandsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tatbestandsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.
  • LAG Hamburg, 11.01.1996 - 1 Sa 37/95

    Tätigkeit eines Sozialpädagogen; Vergütungsgruppe ; Zusatzausbildung;

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 1996 - 1 Sa 37/95 - aufgehoben.
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. etwa BAG 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94, juris mwN; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 185/96, juris mwN; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    (2) Diese Einschätzung der Kammer wird bestätigt durch die bisherigen vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fallgestaltungen: Im Entscheidungsfall des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.1997 (4 AZR 185/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 44) hatte das Landesarbeitsgericht in Anlehnung an die Argumentation der Klägerin eine gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der Beratung von Essgestörten angenommen.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • LAG Hamm, 20.12.2000 - 18 Sa 1962/99

    Heraushebung einer Tätigkeit durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung;

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  • LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96

    Eingruppierung: Kreisjugendpfleger

    Dies gilt auch, soweit der Kläger die gerichtliche Feststellung anstrebt, die fälligen monatlichen Differenzbeträge seit Rechtshängigkeit mit 4 % zu verzinsen (BAG AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 5.11.1997 - 4 AZR 185/96- ).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98

    Eingruppierung eines Diplompädagogen - Beschäftigung als Sozialpädagoge in

    Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93

    Anspruch auf Höhergruppierung in eine neue Vergütungsgruppe

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so daß diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarif sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muß (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 185/96).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1077
BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96 (https://dejure.org/1997,1077)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 AZR 452/96 (https://dejure.org/1997,1077)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 (https://dejure.org/1997,1077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AVR Caritasverband § 12; ; Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anlage 2 VergGr. 3 Fallgr. 2 a, VergGr. 2 Fallgr. 10 a, 10 b, V... ergGr. 1 b Fallgr. 9 d, 20

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 596
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Bremen, 11.07.1989 - 2 BA 15/89

    Eingliederungshilfe für betreutes Wohnen

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Auf die "stationäre Altenhilfe" übertragen, bedeutet das, daß betreutes Wohnen in einem Altenwohnheim nicht dazugehört (vgl. auch OVG der Freien Hansestadt Bremen Urteil vom 11. Juli 1989 - 2 BA 15/89, 2 BA 16/89 - RsDE Nr. 10 [1990], 91 ff.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Dem entspricht es, daß der Senat im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Diakonisches Werk) entschieden hat, daß Sozialpädagogen, die im Bereich "betreutes Wohnen" arbeiten, nicht in einem Heim beschäftigt sind und daher keinen Anspruch auf eine Heimzulage haben.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.1996 - 9 (11) Sa 1358/95

    Einrichtung der stationären Altenhilfe; Tätigkeitsmerkmal; Heimleiter

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. April 1996 - 9 (11) Sa 1358/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (z.B. Urteile vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - AP Nr. 220 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92

    Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (z.B. Urteile vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - AP Nr. 220 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    1 b der Anlage 2 zu den AVR Caritasverband fallengelassen hat, um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und auch für den Bereich der AVR Caritasverband keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    a) Zwar können die AVR Caritasverband nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. Urteile des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG Urteil vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314, 320 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    a) Nach dem in erster Linie zu berücksichtigenden Wortlaut (vgl. BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ist nicht davon auszugehen, daß die Richtliniengeber auch Leiter einer Einrichtung der stationären Altenhilfe unter die Fallgruppe 10 b der VergGr.
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
    a) Zwar können die AVR Caritasverband nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. Urteile des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG Urteil vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314, 320 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91

    Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

  • OLG Stuttgart, 03.03.1994 - 3 Ss 610/93

    Hauptverhandlung; Einspruch ; Verwerfung; Rechtsbeschwerdegericht;

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere bei Tätigkeiten mit Leitungsaufgaben die Auffassung vertreten, dass ganze Tätigkeitsbereiche von Angestellten - zum Teil auch wegen eines bestehenden unlösbaren inneren Zusammenhangs - insgesamt einen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. nur BAG, Urteil v. 18.05.1994, -4 AZR 412/93 - ; BAG, Urteil v. 12.06.1996, - 4 AZR 91/95 - BAG, Urteil v. 24.09.1997, - 4 AZR 452/96 -).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere bei Tätigkeiten mit Leitungsaufgaben die Auffassung vertreten, dass ganze Tätigkeitsbereiche von Angestellten - zum Teil auch wegen eines bestehenden unlösbaren inneren Zusammenhangs - insgesamt einen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. nur BAG vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93, BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 91/05, BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 452/96).
  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können kirchliche Arbeitsrechtsregelungen die Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar und zwingend gestalten, sondern bedürfen stets der vertraglichen Transformation durch Einzelvertrag, Gesamtzusage oder Einheitsregelung (ua. 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314, 320 mwN; 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 140; 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10; 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - nv.; vgl. auch 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 11 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 44 und 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, wo die Frage nicht eindeutig beantwortet wird).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

    Sie sind auf ein Arbeitsverhältnis nur auf Grund einzelvertraglicher Bezugnahme anzuwenden (vgl. BAG 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    a) Zwar können die Arbeitsvertragsrichtlinien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme, die hier vorliegt, auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B 1 VergGr. Ib Nr. 2).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

    Sie finden nur kraft einzelarbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung (zuletzt Urteil des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (z.B. Urteile vom 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - AP Nr. 220 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme, die hier vorliegt, auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10; 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 -).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 310/02

    Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Umlage zur ZVK; Auslegung der AVR des

    Bei allgemeiner Verweisung auf die AVR ist in Ermangelung besonderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch mit den Vereinbarungen zur Eingruppierung nur zum Ausdruck bringen wollen, daß sich die Vergütung jeweils nach der Vergütungsgruppe richten soll, deren Voraussetzung der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit erfüllt (BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 1 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4; 24. September 1997 - 4 AZR 452/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 10, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2009 - 16 Sa 582/09

    Günstigkeitsprinzip bei Abschluss eines Firmentarifvertrages und

    Sie finden auf das Arbeitsverhältnis nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung (BAG v. 13.09.2006 - 4 AZR 1/06 - NZA-RR 2007, 224; BAG v. 23.09.2004 - 6 AZR 430/03 - NZA-RR 2005, 672; BAG v. 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - AP Nr. 3 zu Anlage 1 AVR Caritasverband; BAG v. 17.06.2003 - 3 AZR 310/02 - AP Nr. 1 zu § 1a AVR Diakonisches Werk; BAG v. 18.05.2000 - 6 AZR 53/99 - ZTR 2001, 172; BAG v. 24.09.1997 - 4 AZR 452/96 - AP Nr. 10 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • LAG Hamm, 17.10.2000 - 7 Sa 1147/00

    Streit um die Anwendung von Tarifverträgen; Selbstverwirklichungsrecht der

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  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97

    Eingruppierung: "Sachgebietsleiter" beim Amt für Wiedergutmachung

  • LAG Bremen, 25.08.1998 - 1 Sa 261/96

    Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe ; Ansprüche aus

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 12 Sa 1071/02

    Betriebliche Übung in Diakonie- und Caritas-Einrichtungen

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96

    Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit

  • LAG Hamm, 22.01.2002 - 7 Sa 1556/01

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Verjährung des Anspruchs; Zusammenfassung

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 103/01

    Kirchenrecht - Kirchliche Arbeitsrechtsregelung des Dritten Weges - Kirchengesetz

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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1976
BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1976)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 6 AZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1976)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 6 AZR 71/96 (https://dejure.org/1997,1976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 960
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).

    Der Verordnungsgeber hat durch die Merkmale der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dabei ist es ausreichend, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO) müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in der Besoldungsgruppe genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).

    Dadurch, daß eine solche Gleichstellung in der 2. BesÜV unterblieben ist, entsteht keine Regelungslücke, da die Vergütung in den Fällen, in denen ein Amt in der 2. BesÜV nicht ausgebracht ist, arbeitsvertraglich auf der Grundlage der Lehrerrichtlinien zu regeln ist (vgl. BAGE 80, 61 = AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O).

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 333/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Dieser Befähigungsnachweis gilt weiter mit der Folge, daß die Lehrbefähigung der Klägerin für die Erteilung des Fachunterrichts in Englisch der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für die Beschäftigung im Beitrittsgebiet anzuerkennen ist (BAGE 72, 283 = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Daraus folgt aber nicht die Pflicht, in Besoldungs- und Vergütungsregelungen Inhaber dieses Befähigungsnachweises mit Diplomlehrern, die eine abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung aufweisen, gleichzustellen (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1996, aaO).

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).

    Der Verordnungsgeber hat durch die Merkmale der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Eine automatische Höhergruppierung nach achtjähriger Lehrtätigkeit würde zu einer in der Tarifnorm nicht vorgesehenen und deshalb nicht gerechtfertigten Besserstellung der Angestellten gegenüber den beamteten Lehrkräften führen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Eine automatische Höhergruppierung nach achtjähriger Lehrtätigkeit würde zu einer in der Tarifnorm nicht vorgesehenen und deshalb nicht gerechtfertigten Besserstellung der Angestellten gegenüber den beamteten Lehrkräften führen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Dadurch, daß eine solche Gleichstellung in der 2. BesÜV unterblieben ist, entsteht keine Regelungslücke, da die Vergütung in den Fällen, in denen ein Amt in der 2. BesÜV nicht ausgebracht ist, arbeitsvertraglich auf der Grundlage der Lehrerrichtlinien zu regeln ist (vgl. BAGE 80, 61 = AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Der Verordnungsgeber hat durch die Merkmale der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

  • LAG Sachsen, 29.12.1995 - 4 Sa 808/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Englisch; Lehrbefähigung für die

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 6/04

    Rückgruppierung, korrigierende Hochschuldienst : Lehrer, im Einigungsstelle,

    Soweit in § 2 Nr. 3 Satz 2 Änderungstarifvertrag vom 8. Mai 1991 auf die besoldungsrechtliche Einstufung verwiesen wird, hat diese tarifvertragliche Bestimmung keinen Regelungsgehalt mehr (BAG, Urt. v. 25.9.1995 - 6 AZR 71/96 -, juris, S. 6 UA).

    Dort ist indes ein der Tarifautomatik entsprechender Aufstieg in ein höheres Amt nicht vorgesehen (BAG, Urt. v. 25.9.1997 - 6 AZR 71/96 -, juris, S. 5 UA).

  • LAG Thüringen, 23.07.1998 - 1 Sa 321/96

    Eingruppierung und Besoldung; Anwendung der Zweiten

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  • BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin - Besitzstandsregelung

    b) Für die Zeit ab 1. Juli 1995 besteht nach den beim Beklagten seit diesem Zeitpunkt allein anzuwendenden Richtlinien (BAG Urteil vom 25. September 1997 - 6 AZR 71/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Amtsblatt des Sächsischen Ministeriums für Kultus Nr. 14 vom 14. November 1995 S. 347 ff.) kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach VergGr.
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Rechtsprechung
   ArbG Erfurt, 14.04.1998 - 8 Ga 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19786
ArbG Erfurt, 14.04.1998 - 8 Ga 11/98 (https://dejure.org/1998,19786)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 14.04.1998 - 8 Ga 11/98 (https://dejure.org/1998,19786)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 14. April 1998 - 8 Ga 11/98 (https://dejure.org/1998,19786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verlängerung von unbezahltem Sonderurlaub eines Angestellten im öffentlichen Dienst

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 429
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