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   BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98   

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BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes - Ersetzung einer Zustimmung - Anwendbarkeit dienstvertraglicher Vorschriften

  • Judicialis

    BPersVG § 108 Abs. 1; ; Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 (Absatz 5 Nr. 2 EV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des Dienststellenleiters; Angaben des Arbeitnehmers auf Personalfragebogen; Bericht des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen; hauptamtliche und inoffizielle Tätigkeit für das MfS; Suspendierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 609
  • DVBl 1999, 1450 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 556
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    c) Abs. 5 EV regelt für die darin aufgeführten Kündigungsgründe die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst gegenüber § 626 BGB eingeständig und abschließend (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157 f.; Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O. S. 5 ff.).

    Die Vorschrift verlangt eine bewußte, finale Mitarbeit, was sowohl bei hauptamtlichen als auch bei inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit gegeben sein kann (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 158 f.).

    Die Vorschrift verlangt somit eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 159 m.w.N.).

    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung bzw. die Gerichtsbarkeit weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 163 f.).

    Durch die beschriebene Art der Tätigkeit hat der Beteiligte zu 2 Personen gefährdet; jedenfalls hat er dies in Kauf genommen (vgl. zu diesem Maßstab bei der Bewertung der Tätigkeit eines inoffiziellen Mitarbeiters des MfS: Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 159).

    ff) Das für die Auslegung des Abs. 5 Nr. 2 EV maßgebliche Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, in der der frühere MfS-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 166).

    Auch wenn wie im vorliegenden Fall eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB nicht in Rede steht, so hindert ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Beantwortung des Fragebogens im Rahmen der Gesamtbewertung nach Abs. 5 Nr. 2 EV doch die Feststellung, der Arbeitnehmer sei nach der Wiedervereinigung beanstandungsfrei tätig gewesen (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 166 f., 170).

    Dagegen kann nicht eingewandt werden, die Verpflichtung zur Beiziehung der vollständigen Stasiunterlagen sei den Beteiligten erst aufgrund des mit Anschreiben vom 14. Mai 1998 übersandten Senatsbeschlusses vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - bekanntgeworden.

  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    b) Dagegen spricht nicht, daß die zuständige Personalvertretung im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG diejenige ist, welcher der von der beabsichtigten Kündigung betroffene Arbeitnehmer angehört (Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 43.79 - Buchholz 238.3 A § 108 BPersVG Nr. 1; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 9).

    Ihre innere Berechtigung findet die Sonderregelung darin, daß § 108 Abs. 1 BPersVG nicht nur dem individuellen Interesse des betroffenen Arbeitnehmers dient, sondern auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung sicherstellen soll (Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O.).

    a) § 108 Abs. 1 BPersVG findet auch auf solche Kündigungen Anwendung, die der öffentliche Arbeitgeber gemäß Abs. 5 Nr. 2 EV auszusprechen beabsichtigt (Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 4).

    c) Abs. 5 EV regelt für die darin aufgeführten Kündigungsgründe die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst gegenüber § 626 BGB eingeständig und abschließend (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157 f.; Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O. S. 5 ff.).

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).

    Mit Rücksicht auf den in § 626 Abs. 2 BGB enthaltenen Rechtsgedanken, den Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens und Art. 12 Abs. 1 GG kann der wichtige Grund nach Abs. 5 Nr. 2 EV durch bloßen Zeitablauf entfallen, ohne daß die weitergehenden Voraussetzungen der allgemeinen Verwirkung erfüllt sein müßten (BAG, Urteil vom 28. April 1994 a.a.O. S. 340 f.).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).

    Es kann daher keinen Zweifeln unterliegen, daß der Beteiligte zu 2 wegen seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das MfS schwer belastet ist (vgl. zur Bewertung hauptamtlicher Tätigkeit für das MfS: BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 321 f.).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 14/96
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    dd) Allerdings ist der öffentliche Arbeitgeber nicht gehindert, auch zu einem späterem Zeitpunkt und gerade im Zusammenhang mit einer Auskunft des BStU außerordentlich zu kündigen, wenn die persönliche Belastung des Arbeitnehmers durch neu bekanntgewordene Umstände in einem anderen Licht erscheint (BAG, Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 -).

    Der innere Grund für jene begünstigende Rechtsfolge kann auch daran erblickt werden, daß die Bereitschaft des betroffenen Arbeitnehmers, das volle Ausmaß seiner Belastung einzuräumen, einen deutlichen Bruch mit der MfS-Vergangenheit zu erkennen gibt (vgl. BAG, Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 -).

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 449/96

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen der Tätigkeit für das

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Dem Fragebogen käme sonst nur die Funktion zu, gegebenenfalls einen zusätzlichen Kündigungsgrund wegen Unehrlichkeit zu erhalten (BAG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 449/96 -).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Sie begründet regelmäßig erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BAG, Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 560/96 - m.w.N.).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 220/88

    Arbeitnehmerweiterbildung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Dazu gehört nämlich auch die Darlegung, wie sich der geltend gemachte Verfahrensfehler auf die Entscheidung ausgewirkt hat (BAG, Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 220/88 - BAGE 65, 347, 349 f.; Fischer/Goeres a.a.O. Anhang 17 zu K § 83 Rn. 25; Grunsky a.a.O. § 74 Rn. 9; Germelmann/Matthes/Prütting a.a.O. § 74 Rn. 38).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 515/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Dies reicht jedenfalls für die Zulässigkeit des hier zur gerichtlichen Entscheidung gestellten Ersetzungsantrages nach aus Sachgründen verweigerter Zustimmung aus (vgl. in diesem Zusammenhang BAG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 8 AZR 515/96 -).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

  • BVerwG, 08.12.1986 - 6 P 20.84

    Bediensteter - Personalvertretungen - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Hierbei ist darzutun, was der Rechtsbeschwerdeführer bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen und dass das Beschwerdegericht bei Berücksichtigung dieses Vorbringens möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - juris Rn. 49; BAG, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 149; Beschluss vom 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Verweigert der Personalrat die gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BPersVG erforderliche Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder, so entscheidet das Verwaltungsgericht im anschließenden, auf Antrag des Dienststellenleiters eingeleiteten Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung darüber, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB oder der sonst in Betracht kommenden gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vorliegt (vgl. zum Sonderkündigungstatbestand nach dem Einigungsvertrag: Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157; Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 4 f.; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 5).

    Die Beteiligung desjenigen Personalrats, welchem der von der außerordentlichen Kündigung betroffene Arbeitnehmer angehört, erscheint deswegen besonders zielgenau, weil gerade von diesem Personalrat erwartet werden kann, dass er sich für die Abwehr der Kündigung und damit für den Verbleib des Arbeitnehmers in der Dienststelle mit besonderem Nachdruck einsetzen wird (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 108 Abs. 1 BPersVG: Beschluss vom 30. April 1998 a.a.O. S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Letztere dienen dem Individualinteresse des betroffenen Arbeitnehmers, sollen aber zugleich auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung sicherstellen (vgl. Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 4).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern;

    Dagegen hat der Senat in seiner neueren Rechtsprechung zum Schutz der Personalratsmitglieder vor außerordentlichen Kündigungen nach § 47 Abs. 1 und § 108 Abs. 1 BPersVG betont, dass diese Vorschriften nicht nur dem Individualinteresse des betroffenen Arbeitnehmers dienen, sondern auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung sicherstellen sollen (vgl. Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157; Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 4; ebenso zu § 9 BPersVG: Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 - PersR 2004, 60, 62; ebenso zu § 47 Abs. 1 BPersVG: BAG, Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - BAGE 76, 317, 321).
  • VG Meiningen, 13.03.2003 - 3 P 50008/00

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht (Land);

    Zur Antragstellung nach § 47 Abs. 1 ThürPersVG berechtigt ist der Leiter der Dienststelle, der zum Aussprechen der außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Organisationsrechts zuständig ist (BVerwG, B. v. 03.05.1999, PersR 1999, 494).

    § 47 Abs. 1 ThürPersVG findet auch auf solche Kündigungen Anwendung, die der Dienststellenleiter gemäß Artikel 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I, Kap. XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 Einigungsvertrag (im Folgenden: Abs. 5 Nr. 2 EV) auszusprechen beabsichtigt (BVerwG, B. v. 28.01.1998, BVerwGE 106, 153; B. v. 03.05.1999, PersR 1999, 494).

    Verlangt wird eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerwG, B. v. 28.01.1998, a.a.O.; BVerwG, B. v. 03.05.1999, a.a.O.; BAG, U. v. 27.05.1999, Az.: 8 AZR 120/98; BAG, U. v. 18.02.1999, Az.: 8 AZR 550/97).

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

    aa) Der für das Aussprechen der außerordentlichen Kündigung zuständige Dienststellenleiter (BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) hat die Zustimmung des Personalrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds nach § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayPVG unter Angabe der Kündigungsgründe bei dem Personalrat zu beantragen, dessen Mitglied das zu kündigende Personalratsmitglied ist (BVerwG, B.v. 9.7.1980 - 6 P 43.79 - PersV 1981, 370).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 60 PV 18.07

    Personalvertretungsrecht; außerordentliche fristlose Kündigung eines

    Dienststellenleiter im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist der Leiter derjenigen Dienststelle, die für das Aussprechen der außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Organisationsrechts zuständig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 -, Juris Rn. 19 ff.).

    Berechtigt, den Antrag nach § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG auf Zustimmung des Personalrats zu stellen, dessen Mitglied der Beteiligte zu 2 ist, ist - ebenso wie beim Zustimmungsersetzungsantrag - nicht der Leiter der Beschäftigungsdienststelle, sondern der Leiter der Dienststelle, die zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung berechtigt ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1999, a.a.O., Juris Rn. 20).

  • BVerwG, 18.03.2008 - 6 PB 19.07

    Vom Dienststellenleiter beabsichtigte Maßnahme; Aufhebungsbeschluss des

    Beabsichtigt ist eine Maßnahme erst dann, wenn der Willensbildungsprozess beim Dienststellenleiter abgeschlossen ist (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 6 S. 39 und vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 3).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 6 PB 26.99

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der

    Ein derartiges Fehlverhalten kann im Rahmen der Würdigung nach Abs. 5 Nr. 2 EV, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar erscheint, allenfalls die den Arbeitnehmer entlastende Feststellung hindern, daß dieser nach der Wiedervereinigung beanstandungsfrei tätig gewesen ist (Beschluß vom 28. Januar 1998, a.a.O. S. 166 f., 170 bzw. Beschlußabdruck S. 25 f. und 28; Beschluß vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Der Personalrat 1999, 494, 497).

    Zugleich hat der Senat jedoch einschränkend hinzugefügt, daß jugendliches Alter bei Abgabe der Verpflichtungserklärung allein den betreffenden Mitarbeiter nicht entscheidend zu entlasten vermag, wenn er seine Tätigkeit für das MfS noch während eines Lebensalters fortgesetzt hat, in welchem eine kritische Beurteilung jener Tätigkeit und der Institution, für die sie erfolgte, erwartet werden konnte (a.a.O. S. 163 bzw. Beschlußabdruck S. 18; vgl. ferner Beschluß vom 3. Mai 1999, a.a.O. S. 497).

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

    Dazu gehört unter anderem das schlüssige Aufzeigen, dass und warum es nach der Rechtsansicht des Beschwerdegerichts auf die nicht aufgeklärte Tatsache angekommen sein und wie sich der geltend gemachte Verfahrensfehler auf die Entscheidung ausgewirkt haben soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1999 - 6 P 2.98 - juris Rn. 47, insoweit bei Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 nicht abgedruckt, und vom 23. Januar 2002 - 6 P 2.01 - juris Rn. 77, insoweit bei Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 6 P 2.10

    Darlegungsanforderungen bei Besetzungsrüge; Erörterung im

  • LAG Köln, 06.07.2005 - 3 (7) Sa 193/05

    Gesamtpersonalrat, Zuständigkeit Ersatzmitglied, Kündigung

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 13.2526

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 PB 1.02

    Geltendmachung einer Abweichungsrüge - Art und Umfang der Unterrichtungspflicht

  • OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 85/07

    Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert

  • OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 86/07

    Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert

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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97   

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BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 (https://dejure.org/1998,1291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a; ; Bundesbesoldungsgesetz § ... 18; ; Bundesbesoldungsgesetz § 19; ; Brandenburgisches Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und schulrechtlicher Vorschriften vom 27. Juni 1995 Art. I § 3, Anlage 1 BesGr. A 13, A 14

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 376
  • NZA-RR 1999, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Da die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften dient (Fortsetzung der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), ist auch für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß einer höher bewerteten Funktionsstelle (hier Konrektor nach BesGr. A 14) eine freie und besetzbare Planstelle erforderlich.

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95

    Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Da die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften dient (Fortsetzung der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), ist auch für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß einer höher bewerteten Funktionsstelle (hier Konrektor nach BesGr. A 14) eine freie und besetzbare Planstelle erforderlich.

    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.

  • LAG Brandenburg, 29.11.1996 - 5 Sa 497/96

    Eingruppierung eines Lehrers (Konrektors) an einer "Förderschule für geistig

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Landesarbeitsgericht Brandenburg - 5 Sa 497/96 -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 29. November 1996 - 5 Sa 497/96 - aufgehoben.

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (BAG Urteil vom 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 525/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Sonderschule

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Nach der Rechtsprechung des Vierten und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP, aaO; vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 -, vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 50 und 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), der sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern zuständige Zehnte Senat angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, daß diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
    Die angestellten Lehrkräfte sollen vergütungsmäßig nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Der Zehnte Senat hat diese Rechtsprechung ausdrücklich ua. für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers in einer höher bewerteten Funktionsstelle bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Während allein auf Grund der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens ein besoldungsrechtlicher Anspruch des beamteten Lehrers nicht besteht, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO, zu II 2-5 der Gründe).

    Entscheidend ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72, zu II 5 der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    A 14 bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11; BAG 12. August 1998 aaO).

    Während ein beamteter Lehrer ohne Verleihung des Amtes nicht entsprechend dem Funktionsamt eingestuft wird, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2-5 der Gründe).

    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11; BAG 12. August 1998 aaO).

    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Denn ein der Tarifautomatik des BAT-O entsprechender Aufstieg in ein höher besoldetes Amt ist dem Beamtenrecht fremd (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

    Erforderlich ist nach Ziffer 10.2 des Erfüllererlasses demnach, dass der Angestellte, wenn er im Beamtenverhältnis gestanden hätte, auch tatsächlich in die der von ihm begehrten Vergütungsgruppe entsprechende Besoldungsgruppe eingestuft worden wäre (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Während ein verbeamteter Lehrer ohne freie besetzbare Planstelle nicht entsprechend dem Funktionssamt eingestuft werden könnte, müsste der Angestellte bei Verzicht auf das Erfordernis einer freien Planstelle entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der verbeamteten Lehrkraft unzulässigerweise bessergestellt (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    An einer solchen "freien" Planstelle fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich nicht nur, wenn eine zwar vorhandene Planstelle nicht frei, sondern bereits besetzt ist, sondern auch, wenn aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben eine tatsächliche Besetzung von freien Planstellen nicht bzw. erst nach Ablauf einer bestimmten Frist stattfindet (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2001 - 8 AZR 692/00 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 26.04.2001 - 8 AZR 472/00 -, n. v.; BAG, Urteil vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Darüber hinaus liegt es allein im personalwirtschaftlichen Ermessen, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5, bereits 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT Lehrer §§ 22, 23 Nr. 73, zu II c der Gründe).
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" ist zur Ermittlung der Eingruppierung und des frühesten Eingruppierungstermins auch dann zugrundezulegen, wenn es sich um die Einstufung in ein Funktionsamt handelt (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Über die Erfüllung der Funktionsmerkmale hinaus liegt es damit auch bei Vorhandensein einer besetzbaren Planstelle im personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird, denn einen der Tarifautomatik des BAT-O entsprechenden Aufstieg in ein höher besoldetes Amt kennt das Beamtenrecht nicht (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; BVerwG 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 - DVBl. 1982, 198).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Dies setzt vielmehr voraus, daß ein entsprechender besoldungsrechtlicher Anspruch eines beamteten Lehrers, der die Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens wahrnähme, bestünde (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 2 bis 5 der Gründe).

    Vielmehr ist dem Dienstherren ein personalwirtschaftliches Ermessen eröffnet (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - ZTR 1999, 576, 577; 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112, 114; ständige Rechtsprechung des BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 86/10

    Widerruf einer Amtszulage nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.10.2006 - 9 (7) Sa 485/05

    Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrkraft im Hochschuldienst für

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 331/01

    Mischkategorisierung; Rein tatsächliche Beschäftigung von Beamten auf rein

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

  • LAG Köln, 04.09.2003 - 6 Sa 312/03

    Eingruppierung, Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 329/01

    Zutreffende Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst;

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 691/99

    Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 640/98

    Zweijährige Bewährung im berufstheoretischen Unterricht an einer berufsbildenden

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 350/01

    Eingruppierung einer Lehrerin - Zulage nach § 24 BAT-O

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 104/98

    Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik in Vergütungsgruppe nach BAT-O

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 884/98

    Eingruppierung - Diplommathematiker und "Dr paed" als Berufsschullehrer

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 393/99

    Eingruppierung eines Sekundarschulkonrektors - Lehrbefähigung für ein Fach der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1999 - 4 (3) Sa 341/98

    Rechtmäßigkeit der Verkürzung der Arbeitszeit und Arbeitsvergütung eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.1999 - 8 Sa 280/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3050
BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97 (https://dejure.org/1998,3050)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 4 AZR 28/97 (https://dejure.org/1998,3050)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 4 AZR 28/97 (https://dejure.org/1998,3050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT § 23 a; ; BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. V b Fallgr. 25; ; VergGr. V c Fallgr. 24; ; VergGr. VI b Fallgruppen 26, 27, 28 des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzun... g der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen) vom 5. August 1971; ; Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT vom 14. Dezember 1993 § 3; ; MTA-Gesetz - MTAG 1993 § 13 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung: MTA für Funktionsdiagnostik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1904
  • NZA-RR 1999, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 24.09.1996 - 13 Sa 1149/96

    Bewährungszeit; Medizinisch-technische Assistentin ; Erlaubnis einer

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1149/96 E -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. September 1996 - 13 Sa 1149/96 E - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97
    Die Klägerin verweist auch in der Revisionsinstanz auf das Urteil des Senats vom 29. September 1993 (- 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 = AP Nr. 4 zu § 20 BMT-G II): In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, bei Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs seien regelmäßig Zeiten vor Inkrafttreten der Neuregelung zu berücksichtigen, wenn eine dem neuen Tätigkeitsmerkmal entsprechende Tätigkeit verrichtet worden sei.
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. November 1982 (- 4 AZR 109/80 - AP Nr. 69 zu §§, 22, 23 BAT 1975, zu § 9 MTAG 1971) darauf verwiesen, daß die Tarifvertragsparteien daran anknüpfen, daß im Bereich der Humanmedizin bestimmte Tätigkeiten nur von einschlägig ausgebildeten und geprüften medizinisch-technischen Assistentinnen ausgeübt werden dürfen.
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97
    Im Urteil vom 11. März 1987 (- 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat entschieden, daß eine Arzthelferin nicht in die Vergütungsgruppen für medizinisch-technische Assistentinnen eingruppiert ist, und zwar unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

    Eingruppierung: Krankenpflegehelfer

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97
    In der Entscheidung des Senats vom 5. März 1997 (- 4 AZR 392/95 - AP Nr. 9 zu § 12 AVR Caritasverband) hat der Senat betont, daß jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien im Gesundheitswesen Vergütungsgruppen für bestimmte Berufe mit entsprechender Tätigkeit vorsehen, es nicht allein auf die Tätigkeit, sondern auch auf die entsprechende Ausbildung ankommt.
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 112/99

    Eingruppierung: medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin im Fachbereich

    Im Urteil vom 22. April 1998 (- 4 AZR 28/97 - AP BAT § 23 a Nr. 43) hat der Senat entschieden, daß Zeiten funktionsdiagnostischer Tätigkeit vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik" nach § 13 Abs. 5 MTAG 1993 auf die Bewährungszeit iSd. VergGr.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen für die medizinisch-technischen Assistentinnen die Erfüllung sämtlicher, auch der subjektiven Voraussetzungen erfordert (Senat 22. April 1998 - 4 AZR 28/97 - AP BAT § 23 a Nr. 43 mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02

    Eingruppierung: Assistentin im Forschungsinstitut

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verlangen die Tätigkeitsmerkmale für medizinisch-technische Assistentinnen als "entsprechende Tätigkeit" die Erfüllung von Aufgaben in dem Fachgebiet, in dem die Assistentin erfolgreich ausgebildet und für das sie die Berufsbezeichnung zu führen berechtigt ist (Senat 22. März 2000 - 4 AZR 112/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 274; 22. April 1998 - 4 AZR 28/97 - AP BAT § 23a Nr. 43).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Denn nicht nur die Tätigkeitsmerkmale müssen vorliegen, es müssen in der Bewährungszeit auch die geforderten personenbezogenen Anforderungen erfüllt sein (vgl. etwa BAG 4 AZR 28/97 vom 22. April 1998, NZA-RR 99, 556).
  • LAG München, 28.08.1998 - 8 Sa 1033/97

    Eingruppierung: Anspruch auf Höhergruppierung einer Laboratoriumsassistentin -

    Auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insoweit wird verwiesen (BAG vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu § 22 ,23 BAT 1975, vom 5. März 1997 - 4 AZR 392/95 - AP Nr. 9 zu § 12 AVR Caritasverband und vom 22. April 1998 - 4 AZR 28/97).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

    Es müssen aber in der Bewährungszeit sämtliche Voraussetzungen, also auch die personenbezogenen Anforderungen, erfüllt sein (vgl. dazu BAG vom 22.04.1998 - 4 AZR 28/97 - in NZA-RR 99, 556).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.08.1998 - 11 (10) Sa 327/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8270
LAG Köln, 14.08.1998 - 11 (10) Sa 327/98 (https://dejure.org/1998,8270)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.08.1998 - 11 (10) Sa 327/98 (https://dejure.org/1998,8270)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. August 1998 - 11 (10) Sa 327/98 (https://dejure.org/1998,8270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung des Beschäftigungsrahmens eines Lehrers zur Beibehaltung der von ihm bislang bezogenen Vergütung; Mindestens hälftige Beschäftigung als Voraussetzung für Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); Möglicher Verstoß gegen die Verpflichtung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 a; BeschFG § 2
    Auslegung des Arbeitsvertrages; Lehrer; Teilzeit; Erzbistum; BeSchäftigungsrahmen

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Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 44/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von

    Eine Auslegung gegen den Wortlaut einer Norm ist allenfalls dann ausnahmsweise möglich, wenn andere Indizien belegen, dass ihr Sinn im Text unzureichend Ausdruck gefunden hat (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - AP MTL II § 62 Nr. 1; LAG Köln, Urteil vom 14.08.1998 - NZA-RR 1999, 556).
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