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   LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98   

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https://dejure.org/1999,3277
LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. April 1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1
    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Leistungsmängel - Unmöglichkeit der Umstellung des Leistungsverhaltens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Kündigung wegen Leistungsmängeln: Verneinung eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes bei unzureichender Gelegenheit zur Abstellung gerügter Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 2117
  • NZA-RR 1999, 637
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98
    Abgesehen davon, daß bei einer auf die Verletzung von Leistungspflichten gestützten Kündigung in Ansehung des kündigungsschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Kündigungsausspruch regelmäßig eine vergebliche Abmahnung erforderlich ist (vgl. BAG 17.02.1994 AP Nr. 115 zu § 626 BGB ) hat die Beklagte den Kläger auch mit Schreiben vom 20. Juni 1997, mit dem sie dem Kläger klarmachte, daß er sein Arbeitsverhalten ändern und anderenfalls mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse, abgemahnt.
  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame

    Ebenso wenig darauf, dass dem Kläger nach Ausspruch der Kündigung keine Gelegenheit gegeben wurde, sein Leistungsverhalten entsprechend dem Inhalt der Abmahnungen umzustellen (vgl. dazu LAG Hessen, Urteil vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98, NZA-RR 1999, 637).
  • ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in

    dazu statt vieler LAG Hamm 15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen".S. dazu statt vieler LAG Hamm 15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen"., sondern auch der Einsicht, dass sich jede Intervention in auftretende Vertragsstörung zunächst einmal als potentiell rettendes Instrument zur Wiederherstellung gestörter Kooperation darstellen sollte 67S.

    66) S. dazu statt vieler LAG Hamm 15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen".

  • LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03

    Abmahnung wegen Schlechtleistung

    Zwar ist es kündigungsschutzrechtlich anerkannt, dass eine mit Leistungsmängeln begründete ordentliche Kündigung sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG ist, wenn dem Arbeitnehmer nach Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung nicht ausreichend Zeit gegeben worden ist, sein Leistungsverhalten umzustellen (Hess. LAG, Urteil vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 8 Sa 345/08

    Kündigung wegen Minderleistungen - auf Leistungsmängel gestützte Abmahnung

    Darüber hinaus ist bei einer auf Leistungsmängel des Arbeitnehmers gestützten Kündigung zu berücksichtigen, dass eine solche sozial ungerechtfertigt ist, wenn dem Arbeitnehmer nach Ausspruch einer auf eben solche Leistungsmängel gestützten Abmahnung nicht ausreichend Zeit gegeben wird, sein Leistungsverhalten umzustellen und die Minderleistung abzubauen (LAG Hessen v. 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 - NZA-RR 1999, 637 ff).
  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

    Besitzt der Arbeitnehmer dagegen die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation, so können wiederholte Leistungsmängel die verhaltensbedingte Kündigung nach erfolgter Abmahnung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 22.07.1982 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; BAG, Urteil vom 21.05.1992 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.1983 - DB 1983, 1930; LAG Hessen, Urteil vom 26.04.1999 - NZA-RR 1999, 637; LAG Nürnberg, Urteil vom 29.09.2003 - NZA-RR 2004, 298; LAG Köln, Urteil vom 17.06.2003 - NZA-RR 2004, 531; KR/Etzel, § 1 KSchG Rz. 448; APS/Dörner, § 1 KSchG Rz. 278; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG Rz. 362 m.j.w.N.).
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