Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 06.07.1998

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   BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96   

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BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96 (https://dejure.org/1998,990)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96 (https://dejure.org/1998,990)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 (https://dejure.org/1998,990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abbau von Versorgungsanwartschaften - Eigentumsfreiheit - Unzulässige Rückwirkung - Gewährung von Altersversorgung - Ruhegeld - Bruttogesamtversorgung - Fiktive Nettobezüge

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a, b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; 9. HmbRGÄndG
    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Ruhegelgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 202
  • NZA-RR 1999, 204
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht nicht soweit, den Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartungen in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu bewahren; vielmehr müssen auf seiner Seite gewichtige zusätzliche Interessen angeführt werden können, die den öffentlichen Interessen vorgehen (BVerfGE 68, 287 ).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    Die Überversorgung war sozialpolitisch unerwünscht, denn das Ruhegeldgesetz diente nicht dazu, den Ruhegeldempfängern einen über dem Aktivgehalt liegenden Lebensstandard zu verschaffen (vgl. zum Abbau der Überversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -).
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 963/94

    Hamburger Ruhegeldgesetz; Verfassungsmäßigkeit des 9. ÄndG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 1996 - 3 AZR 963/94 -,.
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht die generelle Neuregelung des Ruhegeldsystems durch das 9. Änderungsgesetz als Inhalts- und Schrankenbestimmung angesehen, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt (BVerfGE 92, 262 ).
  • LAG Hamburg, 23.09.1994 - 6 Sa 42/93

    Hamburgisches Ruhegeldgesetz; Grundgesetzverstoß

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 1994 - 6 Sa 42/93 -,.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96
    Allerdings kommt dem Gesetzgeber die Pflicht zu, bei der Feststellung eines Sachverhaltes, beim Treffen einer Prognose und bei der Abschätzung von Auswirkungen geplanter gesetzlicher Regelungen die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 50, 290 ).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Die statische Ausgestaltung steht im Zusammenhang mit den Regelungen, die dem notwendigen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Abbau einer planwidrigen Überversorgung dienten, und hält sich insoweit noch im Rahmen einer zulässigen Typisierung (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 - und vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, S. 2531).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    aa) Im vorliegenden Fall kommt es nicht darauf an, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Anwartschaften zum Eigentum iSd. Art. 14 Abs. 1 GG zählen, das auch vor Veränderungen durch die Tarifvertragsparteien geschützt ist (offengelassen unter anderem BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 - NZA-RR 1999, 204).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Ob und inwieweit Versorgungsanwartschaften dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen, hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 3. Dezember 1998 (- 1 BvR 2262/96 - NZA-RR 1999, 204 f.) offen gelassen.
  • LAG Hamburg, 09.05.2001 - 4 Sa 4/01

    Versorgungsausgaben; Steuerpflichtiges Entgelt; Altersversorgung;

    - Dabei kommt dem Hinweis der Beklagten darauf, dass das hamburgische Ruhegeldrecht bereits zweimal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegen hat und das Bundesverfassungsgericht die Frage der sachlichen Kompetenz des hamburgischen Gesetzgebers zur Kodifikation eines Ruhegeldgesetzes im Sinne einer betrieblichen Altersversorgung nicht in Frage gestellt hat (vgl. nur Beschluss des BVerfG vom 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96 - Anlage B 1, Bl. 66 ff. d.A.) und dass auch das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 27.03.1990 - 3 AZR 188/89 -AP Nr. 2 zu § 1 RuhegeldG Hamburg; Urteil vom 25.04.1995 - 3 AZR 365/94 - AP Nr. 1 zu § 2 RuhegeldG Hamburg; Urteil vom 12.03.1996 - 3 AZR 963/94 - EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 111) die Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zum Erlass des Gesetzes nicht gerügt hat, in diesem Zusammenhang kein eigenständiges Gewicht zu, denn die nunmehr zu erörternde gesetzliche Regelung des 1. RGG in ihrer Fassung vom 14. Juli 1999 stand in diesen Entscheidungen noch nicht zur Prüfung an -.

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 3. Dezember 1998 (1 BvR 2262/96, Anlage B 1, Bl. 66 ff. d.A.) über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde bezüglich des 9. Änderungsgesetzes zum RGG ausdrücklich dahinstehen lassen, ob die Anwartschaft auf ein Ruhegeld dem Eigentumsschutz unterfällt, aber direkt die Zulässigkeit des geänderten RGG als Inhalts- und Schrankenbestimmung geprüft.

    Die Gesamtversorgungsobergrenze, die nach § 10 Abs. 5 Satz 2 1. RGG bei 91, 75 % des fiktiven Nettoeinkommens liegt, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96, Anlage B 1, Bl. 66 ff. d.A.; BAG, Urteil vom 12.03.1996, EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 111) anerkannt worden.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).

    Jedenfalls vor einem Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen muss ihnen daher ebenso wie dem Gesetzgeber abverlangt werden, bei der Feststellung eines Sachverhaltes, bei einer Prognose und bei der Abschätzung von Auswirkungen geplanter Regelungen die ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen (vgl. BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 1; BVerfGE 50, 290 unter C I 1 b).

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Im Beschluß vom 3. Dezember 1998 (- 1 BvR 2262/96 - NZA-RR 1999, 204 f.) hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen, ob die Anwartschaft auf ein Ruhegeld nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt.
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber wiederholt den Abbau der planwidrigen Überversorgung durch Einführung einer begrenzenden Nettogesamtversorgung gebilligt, soweit sich dieser an dem ursprünglich beabsichtigten Nettoversorgungssatz orientierte (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 - sowie vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, 2531).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).

    Jedenfalls vor einem Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen muss ihnen daher ebenso wie dem Gesetzgeber abverlangt werden, bei der Feststellung eines Sachverhaltes, bei einer Prognose und bei der Abschätzung von Auswirkungen geplanter Regelungen die ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen auszuschöpfen (vgl. BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 1; BVerfGE 50, 290 unter C I 1 b).

  • LAG Hamburg, 15.05.2001 - 2 Sa 102/00

    Zahlungspflicht für Beitrage zu den Versorgungsaufwendungen nach dem Gesetz über

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  • LAG Hamburg, 18.12.2001 - 2 Sa 52/01

    Zustzliche Eigenbeteiligung als zusätzliche Alters- und

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  • LAG Hamburg, 18.12.2001 - 2 Sa 58/01

    Einführung einer Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an den Versorgungsausgaben als

  • LAG Hamburg, 10.07.2001 - 2 Sa 14/02

    Dynamische Verweisung der Arbeitsvertragsparteien auf die Regelungen des

  • LAG Hamburg, 10.07.2001 - 2 Sa 14/01
  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 34/03 R

    Bestandsrente - Beitrittsgebiet - Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2003 - 6 B 2110/02

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines Ruhestandsbeamten wegen Entziehung von

  • LAG Hamburg, 14.06.2001 - 1 Sa 7/01

    Rechtswirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BSG, 08.12.2003 - B 4 RA 34/03 R

    Wert des durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrages" -

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2003 - 12 ME 401/03

    Anfechtungsgrund; Bestandskraft; Dringlichkeit; Drogenscreening;

  • VG Darmstadt, 15.01.2004 - 1 E 540/99

    Kirchliches Besoldungsrecht ist von staatlichen Gerichten nur in eingeschränktem

  • VG Lüneburg, 11.12.2002 - 5 A 141/01
  • VG Düsseldorf, 07.10.2002 - 2 L 3361/02

    Reaktivierung eines aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzten

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2003 - 12 ME 401/02
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97   

Zitiervorschläge
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LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97 (https://dejure.org/1998,10133)
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LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97 (https://dejure.org/1998,10133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1999, 269
  • NZA-RR 1999, 199
  • NZA-RR 1999, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 678/00

    Pauschalsteuer auf Pansionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
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