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LAG Hamm, 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigungsschutz bei Eintritt der Schwerbehinderung und nachfolgende Umschulung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung; Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung nach Abschluss einer Umschulungsmaßnahme; Besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls; Wirtschaftliche Nachteile durch ein ruhendes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 11.05.1999 - 1 Ca 2124/98
- LAG Hamm, 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 239
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05
krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der …
Der Kläger kann nicht verlangen, dass die Beklagte durch Umorganisation einen solchen Arbeitsplatz schafft (vgl. BAG…, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239). - LAG Hamm, 31.03.2004 - 18 Sa 2219/03
Krankheitsbedingte Kündigung, Leistungsunfähigkeit, Betriebsunfall, …
Die Beklagte ist aber aus der wegen des Arbeitsunfalls gesteigerten Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, einen Arbeitsplatz frei zu kündigen oder durch Änderungskündigungen einen entsprechenden Arbeitsplatz zu schaffen (vgl. z.B. BAG…, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239). - LAG Hessen, 25.07.2002 - 13 Sa 800/00
Arbeitsunfall
Dies kann allenfalls dann in Frage kommen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall vorwerfbar oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat o. ä. (BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969; LAG Hamm NZA-RR 2000, 239).