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   LAG Hamm, 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99   

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https://dejure.org/2000,14800
LAG Hamm, 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 (https://dejure.org/2000,14800)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 (https://dejure.org/2000,14800)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 8 Sa 1420/99 (https://dejure.org/2000,14800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Eintritt der Schwerbehinderung und nachfolgende Umschulung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung; Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung nach Abschluss einer Umschulungsmaßnahme; Besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls; Wirtschaftliche Nachteile durch ein ruhendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der

    Der Kläger kann nicht verlangen, dass die Beklagte durch Umorganisation einen solchen Arbeitsplatz schafft (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239).
  • LAG Hamm, 31.03.2004 - 18 Sa 2219/03

    Krankheitsbedingte Kündigung, Leistungsunfähigkeit, Betriebsunfall,

    Die Beklagte ist aber aus der wegen des Arbeitsunfalls gesteigerten Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, einen Arbeitsplatz frei zu kündigen oder durch Änderungskündigungen einen entsprechenden Arbeitsplatz zu schaffen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 8 Sa 1420/99 - NZA-RR 2000, 239).
  • LAG Hessen, 25.07.2002 - 13 Sa 800/00

    Arbeitsunfall

    Dies kann allenfalls dann in Frage kommen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall vorwerfbar oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat o. ä. (BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969; LAG Hamm NZA-RR 2000, 239).
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