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   LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5085
LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 (https://dejure.org/1999,5085)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 (https://dejure.org/1999,5085)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 (https://dejure.org/1999,5085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einordnung von Minderleistungen als behinderungsbedingt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - behinderungsbedingte Minderleistung - Beweislast - Ankündigung der Krankschreibung - ordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung; fristlos; personenbedingt; Minderleistung; Arbeitsverweigerung; Leistungsschwäche; Unvermögen; Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    In diesem Sinne hat es der Senat im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung als erhebliche Minderleistungen angesehen, wenn eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin die - seinerzeit dem Umfang nach unstreitige - Normalleistung dauerhaft um ein Drittel unterschritt (BAG 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; vgl. auch LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25).

    Insbesondere muss dem Schutz älterer, langjährig beschäftigter und unverschuldet - womöglich durch betriebliche Veranlassung - erkrankter Arbeitnehmer Rechnung getragen werden (LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Unabhängig davon, ob eine bestehende Erkrankung des Arbeitnehmers dazu führt, dass die "Ankündigung" der Krankschreibung lediglich als Hinweis auf ein ohnehin berechtigtes Fernbleiben von der Arbeit verstanden werden müsste (vgl. dazu etwa LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25, 26), wiegt jedenfalls in einem solchen Fall eine mit der Erklärung verbundene Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig weniger schwer.
  • LAG Hessen, 15.04.2011 - 3 Sa 1126/10

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit bei objektiv

    Unabhängig davon, ob eine bestehende Erkrankung des Arbeitnehmers dazu führt, dass die "Ankündigung" der Krankschreibung lediglich als Hinweis auf ein ohnehin berechtigtes Fernbleiben von der Arbeit verstanden werden müsste ( so LAG Köln 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25, 26 ), wiegt jedenfalls in einem solchen Fall eine mit der Erklärung verbundener Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig weniger schwer.

    Geht der Arbeitnehmer bei einem objektiv bestehendem Grundleiden davon aus, dass sich bei Zuweisung bestimmter Arbeit sein Gesundheitszustand verschlechtert, und bringt er dies gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck, so liegt darin an sich überhaupt nichts Anrüchiges ( vgl. LAG Köln 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 - aaO ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung

    Die bloße Ankündigung, sich krankschreiben zu lassen, stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn es sich dabei auch um den Hinweis auf ein rechtmäßiges Verhalten handeln kann (LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 - Rn. 16, juris).(Rn.45).

    Die bloße Ankündigung, sich krankschreiben zu lassen, stellt hingegen noch keinen Kündigungsgrund dar, so lange es sich dabei auch um den Hinweis auf ein rechtmäßiges Verhalten handeln kann (LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98 - Rn. 16, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 Sa 566/14

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit -

    Eine solche Ankündigung bildet nämlich - für sich genommen - keinen Kündigungsgrund, wenn es sich dabei um den Hinweis auf ein rechtmäßiges Verhalten handeln kann (vgl. LAG Köln v. 26.021999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25).
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