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   LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99   

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LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99 (https://dejure.org/1999,5178)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99 (https://dejure.org/1999,5178)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. November 1999 - 8 TaBV 6/99 (https://dejure.org/1999,5178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer außerordentlichen Kündigung; Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers durch privates Telefonieren auf Kosten des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; KSchG § 15
    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle der BR-Vorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Stade, 02.09.1992 - 1 BV 2/92
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99
    Gemäß § 4 Ziffer 1 BV 2/92 gehören zu dienstlichen Telefongesprächen Dienstgespräche sowie Gespräche aus dienstlichem Anlass.

    Bei über 1000 Gesprächen im Jahr wird von der Beteiligten zu 3. nicht mehr verlangt werden können, für die beanstandeten 60 Gespräche im Einzelnen anzugeben, ob und ggf. welche dienstlichen Anlässe (vgl. § 4 Ziffer 1 BV 2/92) oder Erfordernisse aus der Betriebsratsarbeit (§ 4 Ziffer 4 BV 2/92) jeweils vorgelegen haben mögen.

  • LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass die kostenfreie Gestattung von Privattelefonaten in angemessenem Umfang eine im Privat- wie im Arbeitsleben durchaus auftretende sozialtypische Erscheinung ist (vgl. hierzu den Fall LAG Niedersachsen Urteil vom 13.01.1998 -- 13 Sa 1235/97 -- = BB 98, 1112).
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99
    Schließlich ist auch bei einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers, etwa wenn es um eine außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls zum Nachteil des Arbeitgebers geht, in die bei der Prüfung des wichtigen Grundes erforderliche Interessenabwägung die Dauer der Betriebszugehörigkeit einzubeziehen (BAG 13.12.1984 -- 2 AZR 454/83 -- = BB 1985, 1069 = DB 1985, 1244 = APNr. 81 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BAG Beschluss vom 22.08.1974 -- 2 ABR 17/74 --, BAGE 26, 219 = APNr. 1 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99
    Denn nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht benachteiligt werden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 10.02.1999 -- 2 ABR 31/98 -- ZTR 99, 276, 278).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    a) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist zwar anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, Urteil vom 05.12.2003 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, Urteil vom 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.01.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 445; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 Rz. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 731 m.w.N.).

    bb) Ob mitbestimmungswidrig vom Arbeitgeber erlangte Informationen grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen oder ob eine Verwertung mitbestimmungswidrig erlangter Informationen etwa dann möglich ist, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits: BAG, Urteil vom 12.01.1988 - AP BPersVG § 75 Nr. 23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1999 - BB 1999, 1439; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; LAG Köln, Urteil vom 04.11.2005 - NZA-RR 2006, 302; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 256; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 4; GK-Wiese, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz. 123; Fischer, BB 1999, 154; andererseits: BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972, § 87 Überwachung Nr. 36; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 58 Rz. 36; Kopke, NZA 1999, 917; Grosjean, DB 2003, 2650; Schlewing, NZA 2004, 1071; Altenburg/Leister, NJW 2006, 469; vgl. auch ErfK/Kania, a.a.O., Einl. vor § 74 BetrVG, Rz. 27 a m.j.w.N.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    In der Instanzrechtsprechung und in der Literatur besteht jedoch mit einigen unterschiedlichen Akzentuierungen weitgehend Übereinstimmung darüber, dass derartige private Telefonate im Regelfall nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen können (vgl. etwa LAG Niedersachen 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE 63 § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln 02.07.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE 66 § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Sachsen-Anhalt 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99 - RdV 2001/28, zu 2 a; Arbeitsgericht Frankfurt am Main 14.07.1999 - 2 Ca 8824/98 - NZA-RR 2000/135, zu 1 a; KR-Fischermeier a. a. O. § 626 BGB Rdn. 445; Bader/Bram/Dörner/Wenzel-Bram KSchG Stand: September 2001 § 1 KSchG Rdn. 221 a; Kündigungen weitergehend zulassend lediglich Arbeitsgericht Würzburg 16.12.1997 - 1 Ca 1326/97 - MDR 1998/1109).
  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, 05.12.2002 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, 17.12.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 445; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 731 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06

    Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer,

    Nach Auffassung der Kammer ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Verstoß gegen die betriebliche Telefonregelung nicht die gleiche kriminelle Energie voraussetzt wie ein Diebstahl (so auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99 - NZA-RR 2000, 426).
  • LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05

    Beweisverwertungsverbot für von Dritten maschinell erhobene Daten,

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
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