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   LAG Hamm, 07.12.1999 - 4 Sa 327/99   

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LAG Hamm, 07.12.1999 - 4 Sa 327/99 (https://dejure.org/1999,17910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1999 - 4 Sa 327/99 (https://dejure.org/1999,17910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 4 Sa 327/99 (https://dejure.org/1999,17910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 494
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05

    Abmahnung, Berechtigung, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Zweck der Abmahnung ist, den Empfänger der Erklärung an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern und ihn zu ermahnen, künftig wieder vertragsgerecht zu arbeiten (LAG Hamm, Beschl. v. 07.12.1999 - 4 Sa 327/99 - NZA-RR 2000, 494).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 2 Sa 103/06

    Kündigung, dringende betriebliche Gründe, Betriebsänderung, Interessenausgleich,

    Die Abmahnung ist die "gelbe Karte", der bei der Fortsetzung der Pflichtwidrigkeiten die Kündigung als "rote Karte" folgen kann (LAG Hamm Beschluss vom 7.12.1999 - 4 Sa 327/99 - NZA-RR 2000, 494).
  • LAG Berlin, 12.06.2003 - 6 Sa 315/03

    Antrag auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses;

    Der Gegenstandswert bestimmte sich nicht nach der Summe der bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten, sondern nach dem Wert der Hauptsache, wie sich der Regelung vor Gebührentatbestand Nr. 9128 in der Anlage 1 zum ArbGG entnehmen lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 7.12.1999 - 4 Sa 327/99 - NZA-RR 2000, 494 zu II 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.1999 - 2 Sa 1025/99

    Berechnungsmethode der Vergütung einer Teilzeitbeschäftigten;

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