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   LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00   

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https://dejure.org/2000,5894
LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
LAG München, Entscheidung vom 20.07.2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
LAG München, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 3 Ta 326/00 (https://dejure.org/2000,5894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1254
  • NZA-RR 2000, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00
    In Bestandsstreitigkeiten bildet die Wertgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG von einem Vierteljahresverdienst jedenfalls auch dann die obere Grenze für die Wertfestsetzung, wenn in einem Rechtsstreit mehrere zeitnah aufeinanderfolgende Kündigungen durch Kündigungsschutzanträge angegriffen werden (BAG vom 6.12.1984 -- 2 AZR 754/79 (B) = AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1999 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.09.2006 - 6 Ta 166/06 für ein erst seit kurzem bestehendes Arbeitsverhältnis; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.10.2005 - 6 Ta 210/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.12.2004 - 9 Ta 248/04; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2006 - 10 Ta 180/06; so auch LAG München, Beschluss vom 20.07.2000 - 3 Ta 326/00) gilt die Obergrenze des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG grundsätzlich auch bei mehreren Kündigungen und damit auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, die auf einem identischen Kündigungssachverhalt beruhen, aber in einem zeitlichem Abstand ausgesprochen worden sind.
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Dies entspricht jedenfalls der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Bayerischen Landesarbeitsgerichte seit 1983 (vgl. LAG München vom 15.09.1983 - 7. Kammer - AMBl. 1984 C 34; LAG München vom 13.01.1986 - 5. Kammer - AMBl. 1986 C 30; LAG München vom 20.07.2000 - 3. Kammer - NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg AMBl. 1985 C 30; LAG Nürnberg NZA 1992, 617; LAG Nürnberg JurBüro 2008, 252).
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Hinsichtlich der Bewertung einer zeitnah zur ersten Kündigung ausgesprochenen zweiten Kündigung hat das Beschwerdegericht seit der ausführlich begründeten Entscheidung vom 23.10.1996 (8 Ta 109/96 - LAGE § 12 ArbGG Streitwert, Entscheidung 107) in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, daß die zweite in einem zeitnahen Zusammenhang und wegen des gleichen Lebenssachverhaltes vorsorglich ausgesprochene Kündigung wegen wirtschaftlicher Identität mit dem auf die erste Kündigung bezogenen Klageantrag nicht mit dem Regelwert des § 12 Abs. 7 ArbGG bewertet werden kann, sondern daß der Wert für diesen auf die zweite Kündigung bezogenen Klageantrag regelmäßig mit einem Monatsgehalt des Klägers anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, ob durch die zweite Kündigung der beabsichtigte Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses um einige Monate verschoben wird (im Grundsatz gleicher Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE a. a. O. Entscheidung 116; anderer Auffassung BAG Beschluß vom 06.12.1984 EzA § 12 ArbGG Streitwert Nr. 34, LAG München Beschluß vom 10.07.2000 - 3 Ta 326/2000 - MDR 2000, 1254: für beide Kündigungen nur ein Regelwert; LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 20.09.1995 - 1/3 Ta 93/95 - LAGE a. a. O. Entscheidung 104, LAG Hamburg Beschluß vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 - NZA 94, 494: für jede Kündigung ein Regelwert).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
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