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   LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00   

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https://dejure.org/2000,4223
LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. November 2000 - 3 TaBV 55/00 (https://dejure.org/2000,4223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, wenn der Betriebsrat den Beratungsvertrag mit dem Rechtsanwalt abschliesst; Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsvertrag mit Rechtsanwalt wegen Doppelmandat

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 40; BRAO § 43a Abs. 4
    Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat und Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren nach § 103 BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 253
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96

    Honoraranspruch eines Rechtsanwalts bei Vorwurf des Verstoßes gegen das

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00
    Wäre der Betriebsrat in diesem Sinne ungerechtfertigt bereichert, käme es in Betracht, dass der Arbeitgeber ihn von dem Anspruch des Rechtsanwalts B aus § 812 BGB freizustellen hätte, sofern einem Anspruch des Rechtsanwalt B nicht § 817 BGB entgegenstände (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG München NJW 1997, 1313, 1314).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Soweit sich die Revisionsbegründung der Beklagten für die von ihr vertretene Ansicht, die Nichtigkeitsfolge erfasse unterschiedslos - und rückwirkend - alle Mandatsverhältnisse, auf eine Entscheidung des LAG Köln (NZA-RR 2001, 253, 254) stützt, kann dieser Entscheidung nicht entnommen werden, dass die Nichtigkeitsfolge auf beide Mandatsverhältnisse anzuwenden ist, wenn der Anwalt diese zeitlich gestaffelt nacheinander wahrnimmt.
  • LG Köln, 21.11.2012 - 9 S 69/12

    Bei gleichzeitiger Beratung eines scheidungswilligen Ehepaares kann der

    Die Kammer folgt in dieser vom BGH bislang offen gelassenen Frage (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 270/02 = NJW 2004, 1169; Urt. v. 23.04.2009 - IX ZR 167/07 = NJW 2009, 3297) der wohl überwiegenden Meinung (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2001 - 2 U 1/00 = NJW 2001, 3197; LAG Köln, Beschl. v. 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 = NZA-RR 2001, 253; KG Berlin, Urt. v. 12.07.2007 - 16 U 62/06 = NJW 2008, 1458; OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2007 - 28 U 33/05; ebenso mit umfassender Argumentation: Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 m.w.N.; Henssler/Prütting, a.a.O., § 43a Rn. 210).

    Ob aus der Anwendbarkeit von § 134 BGB folgt, dass dem Anwalt von vornherein keine gesetzlichen Ansprüche zustehen (so LAG Köln, Beschl. v. 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 = NZA-RR 2001, 253; LG Freiburg, Urt. v. 09.06.2009 - 6 O 86/07; vgl. die Nachweise bei Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221), kann dabei letztlich offen bleiben.

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

    Diese Konsequenz der Unwirksamkeit bezieht sich jedoch nicht auf das im chronologischen Ablauf erste, sondern nur auf das unter Missachtung des § 43a IV BRAO aufgenommene zweite Mandat (anderer Ansicht allerdings LAG Köln NZA-RR 2001, 253 und dem offenbar folgend: Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Auflage, § 43a Rdz. 123 - beide Verträge seien nichtig, ein anwaltlicher Gebührenanspruch könne sich aber aus § 812 BGB ergeben, wenn nicht § 817 BGB entgegenstehe).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren

    Mit der angefochtenen Entscheidung und mit dem Landesarbeitsgericht Köln ist auch die Beschwerdekammer der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt widerstreitende Interessen im Sinne des § 43 a Abs. 4 BRAO vertritt, wenn er gleichzeitig die Vertretung des Betriebsrates in einem Verfahren nach § 103 BetrVG und das Mandat für das zu kündigende Betriebsratsmitglied übernimmt (LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = NZA-RR 2001, 253; ebenso: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 29; Wiese/Weber, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 40 Rz. 96).
  • KG, 12.07.2007 - 16 U 62/06

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei gemeinsamer anwaltlicher Beratung

    Der zumindest fahrlässige Pflichtverstoß gegen die Vorschrift des § 43 a Abs. 4 BRAO, die ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB darstellt, führt zur Nichtigkeit des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 134 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197, 3199; LAG Köln, NZA-RR 2001, 253, 254; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 776; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 134 Rn. 20).
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    c) Der Verstoß gegen das Verbot des § 43a Abs. 4 BRAO hat unter den vorliegenden Umständen zur Folge, dass nicht nur der Anwaltsvertrag, sondern auch die auf ihm beruhende Vollmacht zur Vertretung in der Gläubigerversammlung nichtig ist (§§ 134, 139 BGB; LG Hamburg NZI 2007, 415 f.; Frind NZI 2007, 374, 377; vgl. auch LAG Köln NZA-RR 2001, 253; LAG Hamm NZA-RR 2004, 262 f.; OLG Koblenz NZG 2007, 458, 459 = NJW-RR 2007, 1003).
  • LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 12 TaBV 104/02

    Anwaltsvertrag; Anwaltsvertretung; Betriebsrat; Betriebsratsmitglied;

    Beschluss vom 15.11.2000, 3 TaBV 55/00 = LAGE Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972 im Anschluss an LAG Hannover Beschluss vom 1.7.2003, 13 TaBV 6/03).

    Sie hat unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln - Beschluß vom 15. November 2000, 3 TaBV 55/00 - die Auffassung vertreten, durch die Doppelmandatierung der Rechtsanwälte S. und Kollegen sowohl durch den Betriebsrat als auch das beteiligte Betriebsratsmitglied A. sei gegen das Verbot der Vertretung bei widerstreitenden Interessen gemäß § 43 a Abs. 4 BRAGO verstoßen worden mit der Folge, daß die geschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge nichtig seien und demgemäß keine Ansprüche des Betriebsrats auf Freistellung der Rechtsanwaltskosten und Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung dieser Kosten bestünden.

  • LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 TaBV 6/03

    Widerstreitende Interessen im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Wirksamkeit des

    Das LAG Köln (Beschluss vom 15.11.2000, 3 TaBV 55/00, LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 66) hat bei Vertretung von Betriebsrat und beteiligtem Betriebsratsmitglied in einem Zustimmungsersetzungsverfahren widerstreitende Interessen und damit Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages angenommen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2001 - 18 BV 187/01

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Vorliegen eines groben und offensichtlichen

    Die Arbeitgeberinnen vertreten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 15.11.2000, Az. 3 TaBV 55/00 , Bl. 241 f d.A.) die Auffassung, der Geschäftsbesorgungsvertrag des Betriebsrats mit seiner Verfahrensbevollmächtigten sei sowohl bezüglich des Verfahrens 5 BV 180/01 als auch bezüglich des vorliegenden Beschlussverfahrens unwirksam, der Betriebsrat sei im vorliegenden Beschlussverfahren nicht vertreten.
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