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   LAG Hessen, 02.03.2001 - 2 Ta 101/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17271
LAG Hessen, 02.03.2001 - 2 Ta 101/01 (https://dejure.org/2001,17271)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2 Ta 101/01 (https://dejure.org/2001,17271)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2 Ta 101/01 (https://dejure.org/2001,17271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1017
  • NZA-RR 2001, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Absolute Grenze der rückwirkenden Bewilligung ist nämlich stets der Antrag der Partei und der Zeitpunkt, in dem er dem Gericht "vollständig" vorliegt (LAG Hessen v. 02.03.2001 - 2 Ta 101/01, MDR 2001, 1017 = NZA-RR 2001, 437).
  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Zwar enthält der Bewilligungsbeschluss des Gerichts keine solche Begrenzung auf eine Uhrzeit oder einen bestimmten Terminabschnitt; wie aber das LAG Hessen (NZA-RR 2001, 437 [438]) zutreffend ausgeführt hat, ist aus Rechtsgründen als Grenze der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe der Antrag des Beteiligten und der Zeitpunkt, in dem er dem Gericht vorlag, anzunehmen, ohne dass dies in dem Beschluss ausdrücklich ausgesprochen werden müsste; ein PKH-Bewilligungsbeschluss ist daher in diesem Sinne auszulegen.
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