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   LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost)   

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https://dejure.org/2001,6674
LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) (https://dejure.org/2001,6674)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) (https://dejure.org/2001,6674)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) (https://dejure.org/2001,6674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 BRAGO; § 12 Abs. 7 ArbGG
    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit/Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzklagen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 BRAGO; § 12 Abs. 7 ArbGG
    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit/Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 560 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 438
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Die 6. Kammer hat für diese Fälle auf die zeitliche Differenz der durch die Kündigungen angestrebten Beendigungszeitpunkte abgestellt (ebenso LAG Hamburg - 8 Ta 4/06 - n. v.; LAG Niedersachsen v. 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 01, 495; LAG Berlin v. 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) - NZA-RR 01, 438).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Das Landesarbeitsgericht Berlin (LAG Berlin, Beschluss vom 10.04.2001 - 17 Ta (Kost) 6052/01 - NZA-RR 2001, 438 f.) stellt bei mehreren Kündigungen nicht auf die Obergrenze des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG ab.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 Sa 2062/11

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen -

    Wendet sich der Arbeitnehmer gegen zwei ordentliche Kündigungen, deren Endtermine drei Monate voneinander entfernt liegen, beträgt der Gebührenstreitwert gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG 2004 sechs Monatseinkommen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr bestanden hat (LArbG Berlin, Beschluss vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost)).(Rn.20).

    Zwar sind die beiden Kündigungen mit Rücksicht auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als einem Jahr mit jeweils drei Monatseinkommen zu bewerten, und findet wegen des Abstands ihrer Endtermine von drei Monaten keine Wertanrechnung statt (dazu LAG Berlin, Beschluss vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) zu II 2.1.2 der Gründe).

  • LAG Nürnberg, 29.08.2005 - 2 Ta 109/05

    Streitwert für Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG

    dd) Auch die neuere Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte verbleibt dabei, dass der Auflösungsantrag wertmäßig nicht gesondert zu berücksichtigen ist (LAG Berlin vom 10.04.2001, 17 Ta 6052/01 = LAGE § 12 Stichwort Streitwert Nr. 124 a; LAG Brandenburg vom 17.04.2003, 6 Ta 62/03 = LAGE § 12 Stichwort Streitwert Nr. 129; LAG Hamburg vom 03.09.2003, 4 Ta 11/03 = LAGE § 12 Stichwort Streitwert Nr. 130; LAG Hamburg vom 19.09.2003, 4 Ta 16/03 = LAGE § 12 Stichwort Streitwert Nr. 131; LAG Baden-Württemberg vom 22.09.2004, 3 Ta 136/04 = LAGE § 12 Stichwort Streitwert Nr. 132).
  • LAG Berlin, 28.04.2003 - 17 Ta 6024/03

    Mehrere Abmahnungen, Streitwert

    Die Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer in einem Rechtsstreit verfolgter Bestandsstreitigkeiten ( vgl. hierzu nur Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) ) kann deshalb auf einen Fall der hier zu beurteilenden Art nicht übertragen werden.
  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 17 Ta 6054/03

    Bestandsstreitigkeit - Wertfestsetzung

    Das Vierteljahresentgelt stellt dabei nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer nicht den regelmäßigen, sondern den höchsten festzusetzenden Streitwert dar, wobei allerdings jede Kündigungsschutzklage grundsätzlich eigenständig zu bewerten und ihr Wert dann ggf. auf den Wert weiterer, in dem gleichen Rechtsstreit geltend gemachter Kündigungsschutzklagen anzurechnen ist (vgl. hierzu nur LAG Berlin, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 17 Ta 6018/03 (Kost) - Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) -).
  • LAG Berlin, 29.12.2003 - 17 Ta 6109/03

    Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage, Berechnung der Streitwerte

    Der Umfang dieser Anrechnung richtet sich nach der Zeitspanne, die zwischen den in den jeweiligen Kündigungen genannten Beendigungszeitpunkten liegt, wobei die gegen die zuletzt ausgesprochene Kündigung gerichtete Klage ihren Wert behält (vgl. hierzu LAG Berlin, Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost)).
  • LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta 6023/03

    außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung; Streitwert

    Dabei behält die gegen die zuletzt ausgesprochene Kündigung gerichtete Klage ihren Wert, weil ihre Bedeutung für den Bestand des Arbeitsverhältnisses - im Gegensatz zu einer Klage gegen eine vorangegangene Kündigung - durch eine spätere Kündigung nicht berührt wurde; bei einer Zeitspanne von mehr als drei Monaten ist eine Anrechnung ausgeschlossen (vgl. hierzu im einzelnen LAG Berlin, Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 Ta 205/07

    Gegenstandswert - Erstellung und Herausgabe von Lohnabrechnungen

    Zur Begründung verweist sie auf Beschlüsse des LAG Rheinland-Pfalz vom 25.06.2007 - 1 Ta 154/07 - sowie des Arbeitsgerichts Berlin (wohl richtig: des Landesarbeitsgerichts Berlin) vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost), in denen der Wert für die Herausgabe einer Lohnabrechnung mit 100, 00 Euro bzw. mit 100, 00 DM festgesetzt worden sei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.04.2009 - 6 Ta 74/09

    Streitwert, Gegenstandswert, mehrere Kündigungen, Mehrfachkündigung, Addition

    Beträgt die Zeitspanne zwischen den möglichen Beendigungszeitpunkten mehr als 3 Monate, so ist eine Anrechnung ausgeschlossen (vgl. LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) - zit. n. JURIS).
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