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   LAG Köln, 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01   

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https://dejure.org/2001,19140
LAG Köln, 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 (https://dejure.org/2001,19140)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 (https://dejure.org/2001,19140)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 11 (6) Sa 391/01 (https://dejure.org/2001,19140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung; Sachbezug als Teil des Arbeitsentgeltes; Erlöschen eines Überlassungsanspruchs bezüglich eines Dienstwagens; Erlöschen eines Entgeltanspruchs; Loslösung eines Überlassungsanspruchs von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 523
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der Krankheit mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums den Dienstwagen entschädigungslos zu entziehen (LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; DFL/Kamanabrou 2. Aufl. § 611 BGB Rdnr. 118; DLW/Dörner 7. Aufl. C Rdnr. 958; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rdnr. 523; Meier NZA 1997, 298, 299; MünchArbR/Hanau 2. Aufl. § 70 Rdnr. 12; Nägele NZA 1997, 1196, 1200; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 3. Aufl. II D 20 Rdnr. 10; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 13. Aufl. § 68 Rdnr. 6c; Schmalenberg in Tschöpe, Arbeitsrecht, 3. Aufl. Teil 2 A Rdnr. 313 Fn. 4; Vogelsang Entgeltfortzahlung Rdnr. 510).

    Auch eine konkludente Vereinbarung setzt voraus, dass dem Verhalten einer Partei ein entsprechender Erklärungswert zukommt: Wie bei verbalen Äußerungen ist erforderlich, dass der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte das Verhalten als Ausdruck des Willens verstehen durfte, sich in bestimmter Weise zu verpflichten (LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523).

    Noch weniger konnte der Kläger aus der Bereitschaft der Beklagten, den Ablauf des ohnehin geschlossenen Leasingvertrags abzuwarten und darauf zu verzichten, in bestehende Zustände einzugreifen, auf den Willen der Beklagten schließen, durch die Neuanschaffung eines Nachfolgefahrzeugs für die Verlängerung dieses Zustands zu sorgen (so zutreffend LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - a.a.O.).

  • ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08

    Anspruch auf Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

    Mit dem Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums endete somit auch der Anspruch auf die Naturalvergütung der privaten Nutzungsüberlassung des Dienstfahrzeugs (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 29.11.1995, 2 Sa 843/95, NZA 1996, S. 986; LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 191/01, NZA-RR 2001, S. 523).

    Es ist unzulässig, von der Bereitschaft zu einem kleineren Übel auf den Willen zu größeren Opfern zu schließen (LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 391/01, NZA-RR 2001, S. 523).

  • LAG Köln, 29.10.2009 - 7 Sa 788/09

    Privatnutzung des Dienstwagens im Krankheitsfall; unbegründete Herausgabeklage

    Ist der Zeitraum des Entgeltfortzahlungsanspruchs beendet, entfällt somit zunächst auch der Anspruch auf private Nutzbarkeit des Dienstwagens (LAG Köln, NZA-RR 2001, 523; Erfurter Kommentar - Preis, § 611 BGB, Rdnr. 523; Küttner/Griese, Personalbuch 2009, Stichwort Dienstwagen, Rdnr. 3; Meyer, NZA 1997, 299).
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE § 611 BGB Nr. 8; LAG L. 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523; zur a. A. neigend LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - Rz. 36 - 38).
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